BAFA Förderung wird fortgesetzt, Fördergelder sind wieder verfügbar

Ab dem 12.Juli können Verbraucher wieder Fördermittel aus dem Marktanreizprogramm erhalten. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute die zwischenzeitlich verhängte Ausgabensperre aufgehoben. Damit sind dieses Jahr weitere 115 Millionen Euro für die Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich verfügbar. Antragsteller müssen hierbei neue Richtlinien und Fristen beachten.

Neue Förderrichtlinien

Für Solaranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, Pelletkessel und besonders effiziente Wärmepumpen stehen die Fördermittel wieder in vollem Umfang zur Verfügung.

In Neubauten werden die bisher geförderten Heizungssysteme allerdings nicht weiter unterstützt. Ebenso sind Solarkollektoren zur reinen Wassererwärmung, luftgeführte Pelletöfen, Scheitholzvergaserkessel und weniger effiziente Wärmepumpen  nicht mehr Teil des Marktanreizprogramms. Auch Mini-Blockheizkraftwerke werden vorerst nicht mehr gefördert.

Antragsfristen beachten

Alle Anträge, die bis zum 03.Mai beim BAFA eingegangen sind, erhalten damit garantiert die volle Förderung. Anträge, die im Verlauf der Programmsperrung, also zwischen dem 04. Mai und dem 11. Juli, gestellt wurden, gelten als abgelehnt und müssen neu gestellt werden. Alle Anträge ab dem 12.Juli werden nach neuen Richtlinien beurteilt.

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