Blauer Engel für Energiedienstleistungen mit Energiespar-Garantie-Verträgen

Blauer Engel fuer Energiedienstleistungen mit Energiespar-Garantie-Vertraegen_Foto_557415_original_R_by_Andreas Dengs_Essen_Ruhr_pixelio.deDer Gebäudebestand bietet bekanntlich eines der größten Potenziale zur Energieeinsparung und CO2-Reduktion. Durch gezielte Investitionen in energieeffiziente Gebäudetechnik und durch ein professionelles Energiemanagement könnten diese Potenziale ausgeschöpft werden. Viele Pilotprojekte in öffentlichen Gebäuden und Krankenhäusern zeigen bereits, dass gerade das sogenannte Contracting helfen kann, ohne eigene Investitionen 20 bis 30 Prozent an Energiekosten durch neue Anlagentechnik einzusparen. Eine besonders interessante Form des Contracting ist die vertragliche Gestaltung durch Energiespar-Garantie-Verträge. Diese ermöglichen signifikante Energieeinsparungen und Emissionsminderungen ohne selbst, wirtschaftliche und technische Risiken zu tragen. Für diese Form des Umweltschutzes wird nun ein Blauer Engel für Energiedienstleistungen mit Energiespar-Garantie-Verträgen eingeführt.

Der „Blaue Engel“ als Umweltzeichen für „Energiedienstleistungen mit Energiespar-Garantie-Verträgen“ soll jene Projekte kennzeichnen, die als besonders vorbildlich gelten, einen besonders hohen Beitrag zum Klimaschutz leisten und die sich durch ein qualifiziertes Energiemanagement auszeichnen. Die Vergabekriterien wurden durch die Jury Umweltzeichen, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, dem Umweltbundesamt und der RAL gGmbH erarbeitet. Die Vergabe des Umweltzeichens erfolgt künftig durch die RAL gGmbH unter dem Zeichen RAL-ZU 170.

Die Vergabekriterien des Blauen Engel zielen dabei auf die Verwendung von Musterverträgen mit den dort enthaltenen Mindeststandards für den Nachweis der Energieeinsparungen, die Einführung eines Energiemanagementsystems und Serviceleistungen ab. Die erreichten Einsparungen müssen bei der Antragstellung nachgewiesen werden. Als quantitative Kernanforderung wird formuliert, dass mit der Durchführung der energetischen Sanierungsmaßnahmen mindestens 30% an CO2-Emissionen (Äquivalente) gegenüber dem Zustand vor dem Vertragsabschluss eingespart werden müssen. Um sicher zu stellen, dass die CO2-Minderungen nur zum geringen Teil durch einen Energieträgerwechsel (z. B. von Heizöl auf Biomasse) zustande kommen, wird als zusätzliches Kriterium gefordert, dass die Primärenergieeinsparung mindestens 25% betragen muss.

Das Einspar-Contracting funktioniert grundsätzlich so: Ein spezialisiertes Energiedienstleistungsunternehmen – der sogenannte Contractor – realisiert mit dem Gebäudeeigentümer bzw. dessen Betreiber eine langfristige Zusammenarbeit. Der Contractor ist dabei für die Konzeption, Planung, Finanzierung, Umsetzung und den Erfolgsnachweis der Energieeinsparmaßnahmen verantwortlich. Die Refinanzierung aller Investitionen und Dienstleistungen erfolgt während der Vertragsdauer aus garantierten Energiekosteneinsparungen. Die Vorfinanzierung der Erstinvestitionen kann durch den Contractor erfolgen. Damit bietet das Einspar-Contracting gerade öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen des Gesundheitssektors die Möglichkeit, trotz knapper Finanzmittel, in Energieeffizienzmaßnahmen zu investieren.

Foto: Andreas Dengs, Essen (Ruhr) – pixelio.de

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