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Bundesländer fühlen sich beim Energiekonzept übergangen
Die Vertreter von neun Bundesländern haben heute parteiübergreifend das Energiekonzept der Bundesregierung in einem Positionspapier scharf angegriffen. Sie kritisieren vor allem, dass die Bundesländer nicht am Energiekonzept beteiligt werden, obwohl dieses überragende Bedeutung für die Zukunft der deutschen Bundesländer habe. Mit einer möglichen Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken ohne Einbeziehung des Bundesrates setze sich die Bundesregierung nicht nur verfassungswidrig über die Länder hinweg, sondern ignoriere auch den gesellschaftlichen Konsens für den Atomausstieg. Doch das Positionspapier “Zukunft oder Vergangenheit” behandelt nicht nur die Kernkraft.
Katrin Lompscher (DIE LINKE), Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Berlin, räumt ein, dass erneuerbare Energien in der Tat ein schwankendes Energieangebot bereitstellen und deswegen Kraftwerke benötigt werden, die flexibel hochgefahren werden können. Dies treffe allerdings nicht auf Atomkraftwerke zu. Sie befürwortet die verstärkte Nutzung von gasbetriebenen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, um die nötige Reaktionsgeschwindigkeit des deutschen Kraftwerksparks sicherzustellen. Auch die energetische Gebäudesanierung steht im Visier der Minister: die unklare Finanzierungslage der Förderprogramme und eine bereits beschlossene Zinsanhebung des KfW-Programms “Energieeffizient Sanieren” stünden dem Klimaschutz und der Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft im Wege.
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen bietet das Positionspapier zum Download an.
Bild: Dienstsitz des Bundesrates in Berlin, Quelle: Bundesrat, 2006
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vom 8. Oktober 2011
Was sollten Politiker, einschließlich der Opposition, für ihre Wähler fördern?
Wenn eine WP – speziell die LWP – installiert wird, sollte möglichst eine PV Anlage gleichzeitig erstellt werden, auch wenn der Stromverbrauch – wegen der Jahreszeiten – nicht direkt genutzt werden kann, stellt der Betreiber der LWP – durch seine PV-Anlage sauberen Strom zur Verfügung.
Wenn durch die Bohrung für eine WP Schäden entstehen, muss die Bohrfirma so versichert sein, dass diese Schäden voll von der Bohrfirma übernommen und ausgeglichen werden, denn der dadurch entstandene Schaden ist als Baupfusch zu bezeichnen und nicht vom Grundstückseigentümer zu übernehmen.
Als Beispiel: Gas-,Elektro-,Wasser-Zu- und Ableitung, Telefon und sonstige Leitungen, die ja auch über das eigene Grundstück verlegt werden und auf dem jeweiligen Grundstück einen Schaden verursachen, wird doch auch nicht der Grundstückseigentümer Schadenspflichtig, sondern die ausführende Firma. Wieso ist das bei den Bohrungen für eine WP anders? Wer mich kennenlernen möchte – einfach bei Google meinen Namen anklicken-
Mit freundlichen Grüßen
Alfred Bopp
vom 31. März 2011
So dreist und unaufrichtig war noch keine andere Bundesregierung wie diese. Mit dem Hauptprojekt Laufzeitverlängerung – viel mehr hatte die Bundesregierung letztes Jahr nicht geschafft – ging man jetzt so baden, wenn der Anlass nicht so schrecklich wäre, könnte man glatt Schadenfreude empfinden. Das ist nun der häufig angekündigte Anfang vom Ende der Regierung Merkel, davon wird sie sich nicht mehr erholen.