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Gebäudesanierung soll über steuerliche Anreize weiter gefördert werden
Wie das Bundeskabinett im Eckpunktepapier “Der Weg zur Energie der Zukunft” ankündigt, sollen steuerliche Anreize die Sanierungsquote in Deutschland weiter voranbringen. Der entsprechende Gesetzentwurf “Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden” sieht steuerliche Förderung von Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden älter als 1995 vor, insofern der Energiebedarf deutlich verringert wird.
Gefördert werden Baumaßnahmen, mit denen erreicht wird, dass das Gebäude einen Primärenergiebedarf von 85 Prozent eines zum Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme vergleichbaren Neubaus nicht überschreitet.
Bis zu 10 Prozent der Kosten sollen demnach absetzbar sein, wenn eine berechtigte Person die Erfüllung der Voraussetzungen bescheinigen kann. Das Gesetz soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Es bedarf der Zustimmung des Bundesrats. Laut dem Gesetzentwurf ist die Regelung erstmals auf Baumaßnahmen anwendbar, mit denen nach dem 31. Dezember 2011 begonnen wurde.
Bild: © Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
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