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Neue EU-Richtlinie gibt Energieausweisen mehr Gewicht
Die heute in Kraft getretene Richtline bringt Veränderungen mit sich, die den energetischen Zustand von Gebäuden transparenter machen soll. Auch der Energieausweis selbst wird verbessert. So muss der zum Gebäude gehörende Ausweis Käufern und Mietern nun nicht nur vorgezeigt, sondern auch ausgehändigt werden. Der Energieausweis soll zusätzlich Vorschläge zu Komplett- und Teilsanierungen enthalten. Ein weiterer Schwerpunkt der neuen Richtlinie: ab 2021 sollen alle Neubauten in den Mitgliedsstaaten sogenannte “Niedrigstenergiehäuser” sein, deren Energiebedarf fast bei Null liegt.
Weiterhin müssen die Mitgliedsstaaten unabhängige Kontrollsysteme für Energieausweise eingeführen. Eine ähnliche Kontrolle soll die Qualität von Energieberatern garantieren. In öffentlichen Gebäuden müssen die dazugehörigen Energieausweise gut sichtbar aushängen. Auch haben nach der neuen Richtlinie alle Gebäude unter 1000 Quadratmetern bestimmte energetische Mindestanforderungen zu erfüllen, was in Deutschland durch die EnEV jedoch bereits erfüllt ist.
Mitgliedsstaaten haben Zeit bis 2012
Durch die novellierte Gebäuderichtlinie erhofft sich das europäische Parlament einen merklichen Beitrag zur Erreichung der Energie- und Klimaschutzziele der EU. Alle Mitgliedsstaaten haben bis 2012 Zeit, die verschärfte Gebäuderichtlinie in nationales Recht umzusetzen.
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