Wärmezähler machen Heizkosten transparent

Die gültige Heizkostenverordnung sieht vor, dass jede Heizungsanlage, die auch zur Warmwasserbereitstellung genutzt wird, ab 2013 über einen eigenen Wärmezähler verfügen muss. Ein Wärmezähler misst die Energie, die zur Erwärmung des Wassers verwendet wird. Die Regel wurde eingeführt, um den Wärme- und Wasserkostenbedarf genauer erfassen zu können. Durch fortlaufend bessere Dämmungsvorschriften und effizientere Heizungen ist der Heizenergieverbrauch von Gebäuden konstant gesunken, während der Warmwasserverbrauch gleich geblieben ist. Somit steigt der relative Anteil der Warmwasserbereitung an den Heizkosten.

Der Wärmezähler wird zwischen Heizkessel und Warmwasserspeicher verbaut. Walter Pantel von der Minol-Gruppe empfiehlt im Gespräch mit IKZ-Haustechnik, Wärmezähler zu Beginn der neuen Heizperiode einzubauen, um eine genaue Jahresabrechnung zu ermöglichen. Er geht davon aus, dass circa 70 Prozent aller Heizungen, die auch Warmwasser bereitstellen, noch nicht über einen Wärmezähler verfügen.

Die Heizkostenverordnung baut auf dem Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (EnEG) auf und soll dem Verbraucher einen Anreiz zum sparsamen Umgang mit Warmwasser und Heizwärme geben.

Bild: Georg Zumstrull

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