Die BAFA Solarthermie Förderung

Im Rahmen des Marktanreizprogramms vergibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine attraktive Förderung für Solarthermie Anlagen im Altbau. Zusätzlich zur grundlegenden BAFA Förderung gewährt das Amt Boni, wenn die Anlage für Solarthermie bestimmte Konditionen erfüllt. Für die kumulierbaren Fördermittel sind allerdings die Antragsfristen genau zu beachten.

BAFA Förderung für Solarthermie: Fördermittel und Konditionen

BAFA Förderung SolarthermieSeit dem 12. Juli 2010 fördert das BAFA nur Solarthermie Anlagen im Altbau. Weiterhin entfallen die Fördermittel für Solarwärme, wenn die Anlage nur zur Warmwasserbereitung dient. Erfüllt die Anlage die Anforderungen an die Mindestkollektorfläche und Speichervolumen, kann die BAFA Förderung in Anspruch genommen werden:

  • bei einem Vakuumröhrenkollektor: mindestens 7 Quadratmeter Kollektorfläche, 50 Liter je Quadratmeter Speichervolumen
  • bei einem Flachkollektor: mindestens 9 Quadratmerter Kollektorfläche, 40 Liter je Quadratmeter Speichervolumen

Es gelten folgende Beträge für die BAFA Förderung:

  • bei Erstinstallation bis 40 Quadratmeter: 120 Euro pro angefangenem Quadratmeter Bruttokollektorfläche. Dieser Satz gilt bis 30. Dezember 2011 - ab 2012 beträgt die BAFA Förderung 90 Euro pro Quadratmeter.

  • bei Erweiterung um bis zu 40 Quadratmeter: 45 Euro je angefangenem Quadratmeter Bruttokollektorfläche

Das BAFA bietet eine Übersicht über alle förderfähigen Solarthermie Kollektoren und Komplettanlagen an.

Bonusprogramme der BAFA Förderung

Weitere Fördermittel sind erhältlich, wenn im Zuge der Installation einer Solarthermieanlage auch ein Heizkessel mit Brennwerttechnik installiert wird (wenn der alte Heizkessel nicht über Brennwert­technik verfügte). Dieser Solarwärme Zuschuss ist der Kesseltauschbonus. Bis Ende 2011 beträgt dieser Bonus 600 Euro, ab 2012 500 Euro.

Im Rahmen der BAFA Förderung ist zusätzlich ein Kombinationsbonus als Zuschuss von 600 Euro möglich, wenn neben der Solarthermie-Anlage gleichzeitig eine förderfähige Biomasseanlage oder förderfähige Wärmepumpenanlage eingebaut wird. Wie bei der Basisförderung gilt dieser Satz bis Ende 2011. Ab 2012 beträgt der Bonus 500 Euro. Wird eine BAFA Förderung beantragt muss beachtet werden, dass der Kombinationsbonus ist nicht mit dem Effizienzbonus kombinierbar ist.

Das BAFA gewährt einen Solarthermie Effizienzbonus mit dem 1,5-fachen der Basisförderung, wenn die Solarwärme Anlage in einem energieeffizienten Gebäude errichtet wird. Dieser Zuschuss zur BAFA Förderung betrifft nur Wohnhäuser. Grundlage der Solarthermie Förderung ist ein Nachweis mittels eines bedarfsorientierten Energieausweises, der sich nach der Energieeinsparverordnung 2009 richtet.

Solarwärme Anlagen von 20 bis 40 Quadratmeter Kollektorfläche werden mit einem Extra Zuschuss gefördert, dem sogenannten Innovationsbonus, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

  • sie müssen in Häusern mit mindestens drei Wohneinheiten installiert sein
  • sie müssen Prozesswärme erzeugen
  • und beziehungsweise oder der Kühlung dienen

Wichtig ist, dass der Antrag für Solarthermie auf einen Zuschuss im Rahmen der BAFA Innovations­förderung vor Abschluss eines Liefervertrag gestellt wird.

Antragsfristen für die BAFA Solarthermie Förderung

Die BAFA Förderung einer Solarthermie Anlage kann nur beantragt werden, wenn der Liefervertrag für die Solarwärme Anlage am oder nach dem 1. Januar 2008 abgeschlossen wurde. Entscheidendes Kriterium für die BAFA Förderung ist der erste Betriebstag: möchte man die staatlichen Fördermittel erhalten, muss man den BAFA Antrag innerhalb von sechs Monaten nach dem ersten Betriebstag stellen. Für Solarthermie Anlagen, deren erster Betriebstag zwischen dem 01. November und 28.Februar 2010 liegt, gilt eine Antragsfrist von 9 Monaten.

Neben der BAFA Förderung, gibt es auch die Förderung der KfW für Solarthermie und Fördermittel der Bundesländer. Ein Fachmann hilft gerne bei der Planung einer förderungswürdigen Solarthermie Anlage.