BAFA Antrag für den Pelletofen bis neun Monate nach Inbetriebnahme
Um staatliche Förderungen über die BAFA Förderung von einem Pelletofen zu erhalten, muss der Antrag innerhalb von neun Monaten nach Inbetriebnahme der Pelletofen Anlage gestellt worden sein. Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler müssen den Antrag grundsätzlich VOR Beginn der Maßnahme stellen.
Achten Sie auf Vollständigkeit der Unterlagen! Den Antragsunterlagen müssen folgende Anlagen beigefügt werden:
- Fachunternehmererklärung
- die vollständige Rechnung der Baumaßnahme in Kopie
- ein Energieausweis wenn der Effizienzbonus beantragt wird (auf Grundlage des Energiebedarfs nach Energiesparverordnung 2007 oder 2009)
Die BAFA-Formulare für einen Antrag auf Förderung von einem Pelletofen finden Sie hier. Auf dieser Unterseite finden Sie auch weiterführende Informationen, inwieweit sich die BAFA Förderung mit den Geldern der KfW kombinieren lässt.
KfW Antrag für einen Pelletofen vor Baubeginn stellen
Ein Antrag für die KfW Pelletheizung Förderung wird bei der KfW-Bankengruppe wird bei der Hausbank gestellt. Gemeinsam mit dem Kreditberater wird der Antrag ausgefüllt. Auch hier ist der Zeitpunkt wichtig: Der Antrag muss vor Kauf oder Beginn der Maßnahme gestellt werden. Als Beginn des Vorhabens gilt die Handwerksleistung oder die erste Abschlagszahlung.
Wird der Antrag erst nach Beginn des Einbaus einer Pelletheizung gestellt, muss nachgewiesen werden, dass es ein Beratungsgespräch mit der Hausbank gegeben hat. In diesem Fall muss der Antrag spätestens drei Monate nach Baubeginn gestellt werden. Ein Antrag auf Zuschüsse für einen Pelletofen kann direkt bei der KfW gestellt werden.
Regionale und privatwirtschaftliche Programme zur Pelletofen Förderung nutzen
Neben der Pelletofen Förderung durch BAFA oder KfW gibt es weitere finanzielle Unterstützung auf Landesebene sowie Einzelprogramme der lokalen Energieversorger oder Kommunen. Jedoch sind nicht alle Förderprogramme miteinander kombinierbar.
Plant man den Einbau von einem Pelletofen, sollte man sich deshalb genau über die sogenannte Kumulierbarkeit der einzelnen Maßnahmen informieren. Ebenfalls wichtig ist, dass eine bestimmte Förderhöchstgrenze nicht überschritten werden darf. Grundsätzlich darf die Summe der Investitionskosten für einen Pelletofen nicht überschritten werden.