BImSchV - Pelletheizung Lexikon
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Die Bundesimmissionsschutzverordnung ( BImSchV ) regelt "Errichtung, Beschaffenheit und Betrieb" von kleinen und mittleren Feuerungsanlagen auf Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Unter die BImSchV fallen Zentralheizungsanlagen und Einzelraumfeuerungen, die keiner Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bedürfen.
Die BImSchV regelt also den Betrieb haushaltsüblicher Gas-, Kohle-, Öl- oder Biomasseheizungen wie der Pelletheizung. Der Schwerpunkt der Verordnung liegt in der Regelung des Schadstoffausstoßes von Feuerungsanlagen (beispielsweise den Ausstoß an Feinstaub). Zusätzlich enthält sie eine Brennstoffliste mit erlaubten Brennstoffen - Öl, Gas, Kohle, Stroh, Holz (z.B. Holzpellets), etc. Die BImSchV regelt weiterhin, wie oft eine Feuerungsanlage überprüft werden muss und welche Maßnahmen im Rahmen der Überprüfung zu treffen sind.
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Feuerungsverordnung (FeuVo) im Pelletheizung Lexikon (folgt)
Erfahrungen & Fragen zum Thema BImSchV
Offenen Kamin nach aktuellen Vorschriften umrüsten
Entweder eine Heizkassette nach Mass einbauen (in der Regel kein offener Betrieb möglich), oder den Kamin teilweise abbauen, einen neuen Kaminheizeinsatz mit entsprechenden Luftöffnungen und Dämmung einbauen und das Ganze wieder verkleiden.
Dabei muss stets geprüft werden, ob der Schornstein in Art, Querschnitt und Höhe zur geplanten Feuerstelle passt.
Erfüllt der Orion II die BImSchV 2 ?
Vielen Dank für Ihre Frage. Ohne genaue Triple Werte bzw. Angaben über Staubemisionen und CO Abgase, kann ich keine Aussage machen. Die Fa. Kago ist seit einiger Zeit nicht mehr existent. die Fa. Kago ist auch nicht mehr in der HKI Liste vertreten.
http://cert.hki-online.de/geraete
Muss Kachelofen, der nicht 2. Stufe BImSchV erreicht ausgetauscht werden?
Normal nicht
Herstellerbescheinigung für Einhaltung der BImSchV gesucht
Dieser Einsatz muss laut BImSchV ausgetauscht werden. Kosten ab 4000,. Euro !
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