BHKW Vergütung: zusätzliche Zahlungen zum KWK-Zuschlag
Die Einspeisevergütung für BHKW ist im KWK Gesetz festgelegt. Sie muss vom Energieversorger bezahlt werden, wenn Strom vom Blockheizkraftwerk Betreiber in das öffentliche Netz gespeist wird. Sie liegt im ersten Quartal 2011 bei etwas mehr als 10,26 Cent / kWh. Die Zusammensetzung der Einspeisevergütung ist von verschiedenen Faktoren abhängig.
Einspeisevergütung für BHKW: Stromverkauf vs. Strom selbst nutzen

Wenn ein BHKW Strom erzeugt, läuft dies parallel zur Wärmeerzeugung. Das ist aber nicht immer der Zeitpunkt, an dem auch Strom benötigt wird. Für die Handhabung und Vergütung des erzeugten Strom gibt es drei Szenarien:
1. BHKW erzeugt Strom, Strom selbst nutzen ist möglich: es wird der KWK-Zuschlag von 5,11 Cent pro erzeugte Kilowattstunde Strom gezahlt, jedoch keine Einspeisevergütung.
2. BHKW erzeugt Strom, der Strom wird nicht benötigt und in das Netz des Energieversorgers eingespeist. Dafür bezahlt der Versorger die Einspeisevergütung. Der KWK-Zuschlag wird ebenso gewährt.
3. BHKW erzeugt Strom, der Strom wird an einen Drittkunden verkauft: Der KWK-Zuschlag wird gewährt, die Vergütung für den Strom wird mit dem Abnehmer verhandelt.
Der KWK-Zuschlag von 5,11 Cent / kWh (Staffelung beachten) wird unabhängig von der Einspeisung für jede erzeugte Kilowattsunde Strom eines BHKW gezahlt - die Einspeisevergütung dann, wenn der BHKW Betreiber den Strom in das öffentliche Netz einspeist. Im Falle des Selbstverbrauchs wird zusätzlich die Stromsteuer zurückerstattet.
Einspeisevergütung für den Stromverkauf ist Verhandlungssache
Netzbetreiber müssen nach KWK Gesetz BHKW Strom vorrangig abnehmen. Vorrangig heißt, dass auch eine Vergütung für den Stromverkauf gezahlt werden muss, wenn es im Netz zu Engpässen kommt.
Zunächst ist der Netzbetreiber gefragt, der über ein geeignetes Netz verfügt und die kürzeste Entfernung zum BHKW hat. Wenn der den Strom nicht aufnehmen kann, weil unzumutbare Investitionen auf ihn zukämen, muss der nächstgelegene Netzbetreiber den Strom einspeisen und die Vergütung für den Stromverkauf zahlen.
Die Höhe für die Vergütung für den Stromverkauf wird zwischen Netzbetreiber und BHKW Betreiber verhandelt. Wenn der BHKW Betreiber nachweisen kann, dass ein Dritter dem Stromverkauf für einen bestimmten Preis zugestimmt hat, ist der Netzbetreiber ebenfalls verpflichtet, diesen Preis zu bezahlen. In der Praxis wird es kaum vorkommen, dass ein Dritter BHKW Strom kauft, der kein Energieversorgungsunternehmen oder einen großen Industriebetrieb hat, da der Stromkauf vom Blockheizkraftwerk bürokratisch aufwändig ist.
Bei großen Blockheizkraftwerken muss der Netzbetreiber den Strom nur für die im KWK Gesetz festgelegte Zuschlagsdauer abnehmen und eine Einspeisevergütung dafür zahlen. Bei BHKW bis zu einer Leistung von 50 kWel auch über diesen Zeitraum hinaus.
Wenn sich BHKW Betreiber und Netzbetreiber nicht einigen können
Wenn sich Netzbetreiber und Blockheizkraftwerk Betreiber nicht über die Höhe der Einspeisevergütung einigen können, wird der durschschnittliche Preis für Grundlaststrom an der Leipziger Strombörse EEX im jeweils vorangegangenen Quartal für die Berechnung der Einspeisevergütung herangezogen. Dieser lag im 1. Quartal 2011 bei 51,85€ / MWh (5,185 Cent / kWh). Hinzu kommt ein Zuschlag für vermiedene Netzkosten.

Zusammensetzung der Einspeisevergütung für BHKW
| Einspeisevergütung |
|
| Preis Leipziger Strombörse 2. Quartal 2011 (bei Einspeisung) |
5,361 Cent/kWh |
| Vergütung für vermiedene Netznutzung (bei Einspeisung) |
0,2 - 1,5 Cent/kWh |
| Rückerstattung Stromsteuer (bei Eigenverbrauch) | 2,05 Cent/kWh |
| KWK-Bonus (bei EInspeisung / Eigenverbrauch) | 5,11 Cent/kWh |
Anders als beschrieben sieht es aus, wenn das BHKW mit nachwachsenden Rohstoffen betrieben wird. In diesem Fall wird die Einspeisevergütung mit einem KWK-Bonus aus dem EEG kombiniert. In beiden Fällen ist die Einspeisevergütung Grundlage für die Wirtschaftlichkeit des Blockheizkraftwerk.
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