Veröffentlicht am März 8, 2023

Klimafreundlicher Neubau – Update der KfW-Förderung

Neue Förderung für neue Häuser: Das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) ist am 1. März 2023 gestartet. Mit seiner Einführung will das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) mehr Klima- und Umweltschutz bei der Gebäudeerrichtung bewirken. So gilt es für den Erhalt der zinsgünstigen Kredite einige Konditionen einzuhalten. Welche das sind und was es sonst noch über die neue Neubauförderung zu wissen gibt, verrät Ihnen unser Überblick.
Ariane Müller
Dieser Artikel wurde von
Ariane Müller für www.heizungsfinder.de verfasst.
Jetzt Fachbetriebe für Ihr Projekt finden
  • Fachbetriebe vor Ort finden
  • Mit einer Anfrage bis zu 5 Angebote erhalten
  • Garantiert einfach, kostenlos und unverbindlich!

Das Wichtigste zum Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau"

Die neue Neubauförderung im Überblick
  • Wie: zinsgünstige KfW-Kredite, zu beantragen über Finanzierungspartner
  • Wie viel: bis zu 150.000 Euro für Wohngebäude u. bis zu 15 Millionen Euro für Nichtwohngebäude
  • Wofür: Bau o. Ersterwerb eines energieeffizienten u. nachhaltigen Neubaus
  • Wer: Privatpersonen, Unternehmen, soziale Organisationen u. Kommunen
  • Wann: Antrag muss vor Unterzeichnung von Bau- oder Kaufvertrag gestellt werden

"Klimafreundlicher Neubau" (KFN) löst bisherige Neubauförderung ab

Der Staat vergibt finanzielle Unterstützung für Bau- und Sanierungsprojekte. Seit 2021 geschieht dies im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Für Neubauten sah diese bisher Kredite mit Tilgungszuschuss vor. Betrug jener zunächst bis zu 25 %, wurde er Mitte 2022 auf 5 % gesenkt. Gleichzeitig erhöhten sich die Förderbedingungen. Seitdem bedarf es der Effizienzhausstufe 40, um die staatliche Unterstützung zu erhalten.

Bis Ende 2022 lag die gesamte BEG im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Am 1. Januar 2023 wurde der Neubau-Bereich ausgegliedert. So übernahm schon vor Einführung des Programms "Klimafreundlicher Neubau" das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) diesen Teil des BEG. Die Überarbeitung der Förderrichtlinien begründet Bundesbauministerin Klara Geywitz so: "Klimagerechtes Bauen ist heute keine Kann-Entscheidung mehr, sondern ein Muss. Wer heute baut wie früher, um Geld zu sparen, schadet dem Klima und seinem Geldbeutel durch horrende Nebenkosten."

Welche Voraussetzungen sind für eine Förderung zu erfüllen?

Das Ziel der Förderung "Klimafreundlicher Neubau" (KFN) ist daher, dass künftig bei der Gebäudeerrichtung noch stärker auf Ressourcenschonung und Energieeffizienz geachtet wird. Zu diesem Zweck wurden gewisse Grenzwerte festgelegt.

Effizienzhausstufe 40

Diese beziehen sich zum einen auf die Art und Menge der im Gebäude benötigten Energie. So gilt weiterhin die Effizienzhausstufe 40 als Fördervoraussetzung. Der Neubau darf somit nur einen Primärenergiebedarf von maximal 40 % des Referenzgebäudes haben. Bei diesem handelt es sich um ein virtuelles Hilfsgebäude mit der gleichen Nutzfläche, Geometrie und Ausrichtung. Welche Werte dafür anzusetzen sind, definiert das Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Heizen nur mit erneuerbarer Energie

Ein großer Teil der im Haus benötigten Energie entfällt auf das Heizen. Hier dürfen laut Förderrichtlinie überhaupt keine fossilen Energieträger zum Einsatz kommen. Auch Biomasse-Heizungen sind nicht gestattet. Nur Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energie wie Wärmepumpen und Solarthermie-Anlagen machen den Neubau förderfähig. So soll dafür gesorgt werden, dass während dessen Nutzung der CO2-Ausstoß gering bleibt.

Wärmepumpe erfüllt Anforderung des Förderprogramms "Klimafreundlicher Neubau"

Damit die Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ gewährt wird, darf nur mit erneuerbaren Energien geheizt werden. Eine Wärmepumpe erfüllt diese Anforderung. | Foto: © Hermann / Adobe Stock

Nur geringer CO2-Ausstoß

Zu Treibhausgas-Emissionen kommt es jedoch auch in anderen Phasen des Gebäudelebenszyklus. Stichwort ist hier die "Graue Energie". Darunter versteht man die Energiemenge, die mit den für das Gebäude verwendeten Materialien in Verbindung steht. So sollte deren Herstellung, Transport und Einbau sowie ihre spätere Entsorgung (bei Austausch einzelner Elemente oder dem Abriss des Hauses) nicht zu energieintensiv sein. Und auch bei Auswahl der Rohstoffe ist auf Ressourcenschonung zu achten. Für eine Förderung müssen daher mindestens die Anforderungen des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS" (QNG-PLUS) erfüllt werden.

Holz ist ein nachhaltiger Baustoff

Um das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS“ zu erhalten, gilt es, die richtigen Baumaterialien zu wählen. Lokal bezogenes Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft wäre da eine Option. | Foto: © Jarama / Adobe Stock

Alle drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Neubau als "Klimafreundliches Wohngebäude" (KFWG) bzw. "Klimafreundliches Nichtwohngebäude" (KFNWG) eingestuft wird.

KfW-Kategorien

Da bei der Neubau-Förderung zwischen Gebäudeart und Art der Nutzung unterschieden wird, vergibt die KfW für den Förderbereich "Klimafreundlicher Neubau" drei Programmnummern:

  • Klimafreundliches Wohngebäude (KFWG) – private Selbstnutzung (297)
  • Klimafreundliches Wohngebäude (KFWG) (298)
  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude (KFNWG) (299)

Es lässt sich damit also zum einen der Wohnungsbau (Eigenheim oder Mehrfamilienhaus) finanzieren. Zum anderen kann das Förderprogramm aber auch für den Bau von industriell genutzten Gebäuden oder Schulen in Anspruch genommen werden.

Eine höhere Förderstufe (KFWG - Q bzw. KFNWG - Q) – und somit Anspruch auf eine höhere Kreditsumme – erreichen Sie durch ein Nachhaltigkeitszertifikat, welches belegt, dass Ihr Neubau die Anforderungen des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS" (QNG-PLUS) oder des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PREMIUM" (QNG-PREMIUM) erfüllt. Dieses bekommen Sie mithilfe eines Nachhaltigkeitsberaters von einer Zertifizierungsstelle.

AnforderungQNG-PLUSQNG-PREMIUM
Ermittelter nicht erneuerbarer Primärenergiebedarf im Gebäudelebenszyklusmax. 96 kWh/m2 amax. 64 kWh/m2 a
CO2-Emissionen im Gebäudelebenszyklusmax. 24 CO2-Äquivalente/m2 amax. 20 CO2-Äquivalente/m2 a
Anteil eingebauter Hölzer u. Holzprodukte aus nachhaltiger Forstwirtschaftmind. 50 %mind. 80 %
Vermeidung von Schadstoffenausführende Firmen werden vertraglich zur Vermeidung verpflichtetNachweis für alle neu eingebauten Materialien u. Produkte

Was wird gefördert?

Die Kosten für die Zertifizierung werden genauso von der Förderung übernommen wie alle weiteren mit der Errichtung des Gebäudes verbundenen Ausgaben (z. B. Bauwerk u. technische Anlagen). Dazu zählen auch die Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren sowie die Baubegleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten.

Sie können sich aber nicht nur den Bau eines neuen nachhaltigen Hauses fördern lassen, sondern auch den Ersterwerb eines solchen. Bei Letzterem haben Sie bis zu einem Jahr nach dessen Fertigstellung Zeit, die Förderung zu beantragen.

Nicht fördern lassen sich hingegen der Kauf eines Grundstücks, die Umschuldung bestehender Kredite sowie die Nachfinanzierung bereits begonnener oder sogar schon abgeschlossener Vorhaben.

Wie hoch ist die Neubauförderung 2023?

Erhältlich ist die Förderung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dort wird sie in Form von Krediten vergeben. Statt wie bisher durch einen Tilgungszuschuss (Ausnahme: Kommunen) zeichnen diese sich nun durch eine attraktive Verzinsung aus. So fallen die Zinsen hier um ein Vielfaches niedriger aus als bei anderweitig erhältlicher Baufinanzierung. Die Zinsbindung beträgt dabei bis zu 10 Jahre. Um diese Konditionen zu ermöglichen, bekommt das Programm "Klimafreundlicher Neubau" vom BMWSB jährlich eine Summe von 750 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. 

Der maximal zu erhaltende Kreditbetrag ist allerdings begrenzt und richtet sich nach Gebäudeart und Förderstufe:

 Wohngebäude (297/8)Nichtwohngebäude (299)
Förderstufe 1 (KFWG/KFNWG)100.000 €/Wohneinheit2.000 €/m2 Nettogrundfläche (10 Millionen €/Vorhaben) 

Förderstufe 2 

(KFWG - Q/KFNW - Q)

150.000 €/Wohneinheit3.000 €/m2 Nettogrundfläche (15 Millionen €/Vorhaben) 

Den Kredit gibt es für Wohngebäude in zwei Ausführungen: 

  • Annuitätendarlehen: Nach einer tilgungsfreien Anlaufzeit (bis zu 5 Jahre), in der nur die Zinsen zu zahlen sind, fallen bis zum Ende der Laufzeit (4 bis 35 Jahre) monatlich gleichbleibende Beträge aus Zins und Tilgung an. 
  • Endfälliges Darlehen: Während der gesamten Laufzeit (4 bis 10 Jahre) sind monatlich nur die Zinsen zu entrichten. Die Rückzahlung des Kreditbetrags erfolgt am Ende in einer Summe.

Bei Nichtwohngebäuden wird die KfW-Förderung nur in Form eines Annuitätendarlehens (bis zu 30 Jahre Laufzeit) angeboten.

Wo lässt sich die Neubauförderung beantragen?

Um einen solchen Förderkredit zu bekommen, brauchen Sie zunächst einmal einen Finanzierungspartner. Das kann Ihre Hausbank sein oder auch jede andere Geschäfts- oder Genossenschaftsbank. Auch Bausparkassen, Finanzvermittler und Versicherungen kommen dafür infrage. Diesen müssen Sie aufsuchen, bevor Sie mit dem Vorhaben verbundene Verträge unterzeichnen. Einzig Planungsleistungen dürfen schon im Vorfeld in Anspruch genommen werden. 

Diese sind sogar erforderlich. Denn um den Antrag bei der KfW stellen zu können, benötigt Ihr Finanzierungspartner die sogenannte "Bestätigung zum Antrag" (BzA). Dabei handelt es sich um ein von einem Energie-Effizienz-Experten ausgestelltes Dokument, in dem dieser zusichert, dass Ihr Bauvorhaben alle Kriterien erfüllt. Auch ist es für den Erhalt der Förderung Pflicht, dass der Energie-Effizienz-Experte die Baubegleitung übernimmt und am Ende des Projekts die "Bestätigung nach Durchführung" (BnD) einreicht. Diese gilt als Nachweis, dass die Kreditsumme frist- und produktgemäß verwendet wurde.

Kombination mit anderen Förderprogrammen

Das Programm "Klimafreundlicher Neubau" lässt sich auch mit anderen Förderungen (z. B. von Bundesland oder der Stadt/Kommune) kombinieren. Nicht möglich ist dagegen eine Kombination mit Förderungen aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) oder dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Und die Programmkategorie 297 schließt die gleichzeitige Förderung durch das KfW-Programm "Wohneigentum für Familien" (WEF) aus.

Wer kann die Förderung bekommen?

Anrecht auf einen Kredit im Rahmen des Programms "Klimafreundlicher Neubau" hat nahezu jeder. So richtet sich dieses an alle, die am Bau oder Kauf nachhaltig errichteter Gebäude interessiert sind:

  • Privatpersonen (zukünftige Eigenheimbesitzer o. Vermieter)
  • Unternehmen (inkl. Freiberufler u. Investoren)
  • Genossenschaften u. Wohneigentumsgemeinschaften
  • Körperschaften u. Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Kammern u. Verbände)
  • soziale Organisationen u. Vereine
  • Kommunen u. Landkreise

Einzig der Bund, die Länder und politische Parteien sind von der Förderung ausgenommen.

Die positiven Effekte des Förderprogramms "Klimafreundlicher Neubau"

Es kann also ein weiter Personenkreis von der neuen Neubauförderung profitieren. Soll diese doch einen Anreiz für Investitionen in mehr Umweltschutz und Energieeffizienz bieten. Jene sind gegenüber einem Standard-Neubau mit Effizienzhausstufe 55 und ohne Nachhaltigkeitsanforderungen natürlich mit gewissen Mehrkosten verbunden.  

Denn um den Energiebedarf niedrig zu halten, braucht es ausreichend dicke Außenwände mit guter Wärmedämmung. Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien haben meist einen höheren Anschaffungspreis als fossil betriebene Systeme. Und auch die Lebenszyklusanalyse (LCA), mit der die Nachhaltigkeit und die Treibhausgasemissionen der Baumaterialien überprüft werden, sorgt für zusätzliche Kosten. Die Leistungen des Energie-Effizienz-Experten und eine mögliche Zertifizierung wollen natürlich ebenfalls bezahlt werden. 

Lohnt sich angesichts dieses Mehraufwands und der damit verbundenen Ausgaben die Förderung überhaupt? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten – hängt doch viel von Ihren finanziellen Möglichkeiten und anderen individuellen Faktoren ab. Das Förderprogramm kann aber in jedem Fall durch zwei Vorteile punkten:

  1. Deutlich günstigere Zinsen als andere Baukredite: Beim Bau oder Kauf eines neuen Hauses werden Sie meist nicht um die Aufnahme eines Kredites herumkommen. Die auf dem Finanzmarkt sonst noch erhältlichen warten jedoch mit viel höheren Zinssätzen auf. Einige der Mehrkosten, die Sie aufgrund der hohen Anforderungen für die KfW-Förderung haben, gleichen sich somit dadurch aus, dass Sie ein paar tausend Euro an Zinsen sparen.
  2. Deutlich niedrigere Heizkosten als bei weniger energieeffizienten Gebäuden: Indem Sie von Anfang an in die Wärmedämmung Ihres Hauses investieren, sorgen Sie für einen niedrigen Heizenergiebedarf. Lassen Sie diesen dann von einer Wärmepumpe mit hoher Jahresarbeitszahl und niedrigem Strombedarf decken, werden Ihre Heizkosten viel geringer ausfallen als in einem weniger gut isolierten Gebäude mit einem weniger effizienten Heizsystem.
Die KfW-Förderung "Klimafreundlicher Neubau" bringt finanzielle Vorteile

Die niedrigen Zinsen und die hohen Anforderungen an die Energieeffizienz machen das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ zu einer lohnenswerten Förderung. | Foto: © HNFOTO / Adobe Stock

Und ein dritter Punkt, der zwar nicht finanzieller Natur, aber dennoch nicht zu verachten ist: deutlich geringere Ressourcennutzung als bei Bauprojekten mit weniger Fokus auf Nachhaltigkeit. Denn das gute Gefühl, mit dem Hausbau der Umwelt nicht übermäßig geschadet zu haben, ist ja bestimmt auch etwas wert.

Fachbetriebe aus den größten Städten in Deutschland (Alle Städte)
Fachbetriebe aus den größten Städten in Österreich (Alle Städte)
Fachbetriebe aus den größten Städten in der Schweiz (Alle Städte)