Förderung für neue Heizung: Alles zu Zusammensetzung, Voraussetzungen & Antragsstellung
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Zuschüsse von 30–70 %: Klimaschonende Heizsysteme wie Wärmepumpen oder Pelletheizungen und deren Einbau fördert der Staat mit bis zu 21.000 Euro je Haushalt. 30 % der Kosten übernimmt er in jedem Fall. Wenn Du Deinen Heizungstausch nicht aufschiebst, Du ein geringes Einkommen hast oder Dich für eine besonders effiziente Wärmepumpe entscheidest, erhöhen Boni Deinen Fördersatz.
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Übernahme aller Kosten: Gefördert werden nicht nur die neue Heizungsanlage selbst, sondern auch alle notwendigen Nebenarbeiten wie der Ausbau des alten Öltanks, der Austausch von Heizkörpern oder die Installation einer Fußbodenheizung.
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Antrag vor Start: Du musst den Förderantrag stellen, bevor Du mit dem Heizungstausch beginnst. Lediglich einen Vertrag mit einem Fachbetrieb musst Du vorher abschließen.
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Kredit als Finanzierungshilfe: Brauchst Du Startkapital, kannst Du bei der KfW einen Ergänzungskredit von bis zu 120.000 € beantragen. Für Haushalte mit einem Einkommen unter 90.000 € ist dieser besonders zinsgünstig.
➤ Lass Dich bei der Heizungswahl und dem Beantragen der Förderung von Experten unterstützen: Ein Heizungsfachbetrieb weiß nicht nur, worauf beim Förderantrag zu achten ist. Er sorgt auch dafür, dass der Einbau Deiner neuen Heizung den technischen Vorschriften entspricht. Dies muss er Dir bescheinigen, damit Du die Förderung erhältst.
Wie viel Du mit der Heizungsförderung 2025 vom Staat bekommst
Für den Einbau einer neuen Heizung in einen Altbau vergibt der Staat Zuschüsse im Rahmen seiner „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM). Je nach Art Deiner alten Heizung, Deiner Einkommenssituation oder der Ausführung Deiner neuen Heizung erstattet er Dir zwischen 30 und 70 % Deiner Investitionskosten.
| Maximale Fördersummen der Heizungsförderung 2025 |
| Grundförderung | 30 % von 30.000 Euro | 9.000 Euro |
| + Effizienzbonus | 35 % von 30.000 Euro | 10.500 Euro |
| + Klimageschwindigkeitsbonus | 50 % von 30.000 Euro | 15.000 Euro |
| + Effizienz- u. Klimabonus | 55 % von 30.000 Euro | 16.500 Euro |
| + Einkommensbonus | 60 % von 30.000 Euro | 18.000 Euro |
| + Effizienz- u. Einkommensbonus | 65 % von 30.000 Euro | 19.500 Euro |
| + Klimageschwindigkeits- u. Einkommensbonus (auch + Effizienzbonus möglich) | 70 % von 30.000 Euro | 21.000 Euro |
30 % Grundförderung
Den Basiszuschuss in Höhe von 30 % können alle Hausbesitzer erhalten – egal, ob sie selbst in ihrem Haus wohnen oder es vermieten. Dafür muss es mindestens 5 Jahre alt sein und sich in Deutschland befinden. Gefördert bekommst Du jede Heizung, die erneuerbare Energien nutzt. Sie muss dafür nur ein paar technische Bedingungen erfüllen.
30 % Einkommens-Bonus
Hierauf hast Du Anspruch, wenn Du selbst in Deinem Haus lebst und das zu versteuernde Jahreseinkommen Deines Haushalts bei maximal 40.000 Euro liegt. Dies weist Du nach, indem Du die Einkommensteuerbescheide des vorletzten und vorletzten Jahres einreichst. Für einen Antrag im Jahr 2025 sind also die Bescheide der Jahre 2022 und 2023 relevant.
20 % Klimageschwindigkeits-Bonus
Wenn Du Deine fossile Heizung bis Ende 2028 ersetzt, steigt Dein Förderbetrag um 20 Prozent. Wie der Name schon sagt, ist bei diesem Bonus Geschwindigkeit gefragt. Denn je länger Du mit dem Heizungstausch wartest, desto weniger Erstattung bekommst Du:
- 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028: 20 Prozent
- 1. Januar 2029 bis 31. Dezember 2030: 17 Prozent
- 1. Januar 2031 bis 31. Dezember 2032: 14 Prozent
- 1. Januar 2033 bis 31. Dezember 2034: 11 Prozent
- 1. Januar 2035 bis 31. Dezember 2036: 8 Prozent
- 2037 entfällt er schließlich.
Voraussetzungen für den Bonus sind: Du nutzt Dein Haus selbst und die zu ersetzende Heizung ist noch in Betrieb. Dabei kann es sich um eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung handeln. Gas- und Biomasseheizungen müssen mindestens 20 Jahre alt sein.
Nach dem Heizungstausch darfst Du Dein Haus nicht mehr mit fossilen Brennstoffen heizen. Ausnahmen von dieser Vorgabe bilden gasbetriebene Brennstoffzellen-Heizungen und wasserstofffähige Gas-Brennwertheizungen.
Für eine Biomasseheizung wie eine Pelletheizung bekommst Du diesen Bonus nur, wenn Du sie mit einer Solarthermie-Anlage, einer Warmwasser-Wärmepumpe oder einer PV-Anlage kombinierst.
5 % Effizienz-Bonus
Hiermit wird die Anschaffung von besonders effizienten Wärmepumpen belohnt. Darunter fallen Grundwasser-Wärmepumpen und Erdwärmepumpen sowie solche, die mit einem natürlichen Kältemittel arbeiten – zum Beispiel Propan-Wärmepumpen.
70 % maximal
Um die Höhe Deiner Förderung zu bestimmen, addierst Du alle für Dich infrage kommenden Boni zum Basiszuschuss. Ersetzt Du beispielsweise eine 20 Jahre alte Gasheizung durch eine effiziente Wärmepumpe, erhältst Du 55 %: 30 % (Grundförderung) + 20 % (Klimageschwindigkeits-Bonus) + 5 % (Effizienzbonus)
Hättest Du nun auch Anspruch auf den Einkommensbonus (30 %), würde Dein Fördersatz rein rechnerisch 85 % betragen. So hoch kann der Zuschuss allerdings nicht ausfallen. Denn die BEG begrenzt die Heizungsförderung auf 70 %.
Insgesamt bis zu 23.500 Euro vom Staat
Nun stellt sich Dir vielleicht die Frage: 70 % wovon? Die Antwort: Alle mit dem Heizungstausch verbundenen Kosten (= förderfähige Kosten). Bei diesen gibt es jedoch eine Deckelung. So werden bei einem Einfamilienhaus nur Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 30.000 Euro gefördert. Der maximale Förderbetrag liegt 2025 also bei 21.000 Euro (70 % von 30.000 Euro).
→ Für Biomasseheizungen mit einem Feinstaub-Ausstoß von maximal 2,5 mg/m3 gibt es zusätzlich noch den pauschalen Emissionsminderungs-Zuschlag in Höhe von 2.500 €. Er wird zunächst bis 2026 gewährt. Für eine Feinstaub-arme Pelletheizung kannst Du also bis zu 23.500 Euro vom Staat erhalten.
Auch in Mehrfamilienhäusern wird der Heizungstausch gefördert. Die anrechenbaren Kosten sind hier gestaffelt, um den höheren Investitionen gerecht zu werden:
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30.000 Euro für die 1. Wohneinheit
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15.000 Euro für die 2.–6. Wohneinheit
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8.000 Euro ab der 7. Wohneinheit
Die WEG stellt einen Basisantrag für das gesamte Gebäude – z. B. 30 % Grundförderung + 5 % Effizienz-Bonus. Selbstnutzende Eigentümer in der WEG können für ihren Anteil an den Kosten individuell einen Zusatzantrag stellen, um persönliche Boni wie den Geschwindigkeits- oder Einkommens-Bonus geltend zu machen.
Praxisbeispiele: So senkt die Förderung die Kosten Deiner Heizung
Die folgenden Rechenbeispiele zeigen, wie sich die Förderung in der Praxis auswirkt:
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Beispiel 1: Familie mit effizienter Wärmepumpe
Eine vierköpfige Familie (Haushaltseinkommen: 65.000 €) ersetzt ihre 22 Jahre alte Gasheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel. Die Kosten betragen 29.000 €:
30 % Grundförderung + 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus + 5 % Effizienz-Bonus = 55 % Gesamtförderung → Zuschuss: 0,55 × 29.000 € = 15.950 €
=> Eigenleistung: 29.000 € – 15.950 € = 13.050 €
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Beispiel 2: Haushalt mit geringem Einkommen
Ein selbstnutzender Eigentümer mit einem Jahreseinkommen von 35.000 € tauscht seine alte Ölheizung gegen eine Wärmepumpe. Die Kosten belaufen sich auf 32.000 €:
30 % Grundförderung + 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus + 30 % Einkommens-Bonus = 80 % (rechnerisch), gedeckelt auf 70 % → Zuschuss: 0,70 × 30.000 € (maximale förderfähige Kosten) = 21.000 €
=> Eigenleistung: 32.000 € – 21.000 € = 11.000 €
Für welche Heizung es Förderung gibt
Um eine Förderung zu erhalten, muss Deine neue Heizung die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen und zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Folgende Systeme sind förderfähig:
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Wärmepumpe: Förderung gibt es für alle elektrisch angetriebenen Luft-, Erd- oder Grundwasser-Wärmepumpen, die bestimmte technische Effizienzanforderungen erfüllen. Das BAFA führt eine offizielle Liste förderfähiger Modelle. Für Anlagen, die Energie aus dem Erdreich oder dem Grundwasser beziehen oder ein natürliches Kältemittel verwenden, gibt es den Effizienz-Bonus von 5 %.
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Biomasseheizung: Förderfähig sind Pellet-, Hackschnitzel- oder Scheitholzvergaserkessel, die strenge Grenzwerte für Staubemissionen einhalten. Ausgenommen von der Förderung sind Kaminöfen. Für besonders saubere Anlagen gibt es zusätzlich einen pauschalen Zuschlag von 2.500 €. Um für eine Biomasseheizung den Klimageschwindigkeits-Bonus zu erhalten, musst Du sie mit einer Solarthermie-Anlage oder einer Warmwasser-Wärmepumpe kombinieren.
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Hybridheizung: Bei Kombinationsanlagen ist nur der regenerative Anlagenteil förderfähig, beispielsweise die Wärmepumpe bei einer Gas-Hybridheizung.
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Solarthermie-Anlage: Solarthermische Anlagen zur Warmwasserbereitung oder Heizungsunterstützung werden ebenfalls bezuschusst. Deren Kollektoren müssen zertifiziert sein – z. B. Solar Keymark – und eine Mindestgröße haben. Nicht gefördert werden Anlagen ohne transparente Abdeckung auf der Frontseite wie Schwimmbadabsorber.
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Anschluss an ein Wärmenetz: Auch den Anschluss an die Nah- oder Fernwärme bekommst Du gefördert, inklusive Wärmeübergabestation und der Leitungen auf dem Grundstück.
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Wasserstofffähige Heizung (H2-Ready): Hier werden ausschließlich die Mehrkosten gefördert, die anfallen, um eine Gasheizung für den Betrieb mit 100 % Wasserstoff vorzubereiten. Die Heizung selbst wird nicht bezuschusst.
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Brennstoffzellenheizung: Voraussetzung ist der Betrieb mit grünem Wasserstoff oder Biomethan.
→ Übrigens: Wenn Deine alte Heizung einen Defekt hat und Du sie nicht sofort umrüsten kannst, bekommst Du für bis zu ein Jahr die Miete für eine provisorische Heizung erstattet.
→ Achtung: Eine bezuschusste Heizung muss mindestens 10 Jahre in Betrieb bleiben. Solltest Du Dein Haus vor Ablauf dieser Zeit verkaufen, hat der neue Besitzer die Pflicht, sie entsprechend weiterzubetreiben. Wird sie früher ausgebaut, kann es sein, dass Du einen Teil der Förderung zurückgeben musst.
Gebrauchte Anlagen und solche mit wesentlich gebrauchten Teilen erfüllen die Anforderungen der BEG nicht. Auch Eigenbauanlagen und Prototypen, von denen bisher weniger als vier Exemplare in Betrieb sind, fallen nicht unter die Heizungsförderung.
Auch Umfeldmaßnahmen sind Teil der Förderung
Ein Heizungstausch ist oft mehr als nur der Austausch des Geräts im Keller. Die Förderung deckt daher bewusst auch alle notwendigen Nebenarbeiten ab. Dazu gehören zum Beispiel:
- Demontage und Entsorgung der Altanlage
- Austausch von Heizkörpern oder Einbau einer Fußbodenheizung
- Installation von Pufferspeichern und Regelungstechnik
- Fachplanung und Baubegleitung durch Energie-Effizienz-Experten oder Fachunternehmen
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Hydraulischer Abgleich
Du kannst auch dann Förderung beantragen, wenn Du Deine neue Heizung selbst einbaust. Du erhältst dann einen Zuschuss für die Materialkosten. Deine Arbeitszeit wird jedoch nicht bezuschusst. Wichtig ist, dass die Rechnungen für das Material auf Deinen Namen ausgestellt sind und Du die Materialien erst nach der Antragstellung kaufst. Außerdem muss Dir ein Energie-Effizienz-Experte oder ein Fachhandwerker per Verwendungsnachweis die korrekte Durchführung der Maßnahmen und die wahrheitsgetreue Angabe der Kosten bescheinigen.
In 8 Schritten zur Förderung: Deine Anleitung für den Antrag
Der Weg zum Zuschuss ist klar strukturiert. Wenn Du diese Schritte der Reihe nach befolgst, vermeidest Du Fehler und sicherst Dir Deine Förderung.
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Planung mit Experten: Lass Dich von einem Heizungsinstallateur oder einem gelisteten Energie-Effizienz-Experten (EEE) beraten.
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Angebot einholen und Vertrag schließen: Lass Dir von Fachbetrieben ein detailliertes Angebot für den Einbau einer förderfähigen Heizung erstellen. Achte darauf, dass alle Kostenpunkte klar ausgewiesen sind. Schließe dann mit einem Unternehmen einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag ab. Wichtig: Der Vertrag muss eine Klausel enthalten, die seine Gültigkeit an die Zusage der Förderung knüpft (aufschiebende oder auflösende Bedingung).
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Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen: Der Heizungsbauer erstellt die "Bestätigung zum Antrag" (BzA) und generiert eine BzA-ID, die Du für den Antrag benötigst.
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Antrag im KfW-Portal stellen: Registriere Dich im Kundenportal „Meine KfW“. Fülle dort den Online-Antrag für den „Heizungstausch für Privatpersonen – Wohngebäude“ (458) aus. Hierfür brauchst Du die BzA-ID und musst den geschlossenen Vertrag hochladen.
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Zusage abwarten: Nachdem Du den Antrag gestellt hast, erhältst Du eine Benachrichtigung über den Eingang. Kurz darauf folgt die offizielle Förderzusage. Warte mit dem Beginn der Arbeiten, bis Du diese hast, um kein Risiko einzugehen.
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Heizung einbauen lassen: Nach Erhalt der Zusage hast Du 36 Monate Zeit, um den Heizungstausch umzusetzen.
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Nachweise einreichen: Nach Abschluss der Arbeiten erstellt Dein Experte die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD). Diese lädst Du zusammen mit allen Rechnungen und ggf. den Einkommensteuerbescheiden im Portal hoch.
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Zuschuss erhalten: Die KfW prüft die Unterlagen und überweist den Zuschuss direkt auf Dein Bankkonto.
Förderung auch für Optimierung bestehender Heizung
Auch, wenn Du nur Deine alte Heizung modernisierst, kannst Du Dir dies fördern lassen. Voraussetzungen für die Förderung einer Heizungsoptimierung sind:
- Deine Anlage ist länger als zwei Jahre in Betrieb.
- Handelt es sich um eine fossile Heizung, darf sie nicht älter als 20 Jahre sein.
- Die Heizung befindet sich in einem mindestens 5 Jahre alten Altbau.
- Darin befinden sich maximal 5 Wohneinheiten.
- Die Maßnahmen kosten mindestens 300 Euro.
Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bekommst Du einen
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Zuschuss von 15 % für Maßnahmen wie den hydraulischen Abgleich, den Tausch alter Heizungspumpen oder die Dämmung von Heizungsrohren
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+ 5 % iSFP-Bonus, wenn die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist
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Zuschuss von 50 % für die Nachrüstung von Partikelabscheidern bei Biomasseheizungen, um den Feinstaub-Ausstoß zu reduzieren
Im Neubau werden keine einzelnen Heizungen mehr gefördert. Stattdessen wird der Bau eines kompletten Effizienzhauses im Rahmen des Programms „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) mit zinsgünstigen Krediten unterstützt.
Weitere Fördermöglichkeiten, die Du kennen solltest
Finanzielle Unterstützung beim Heizungstausch gibt es nicht nur über die Bundesförderung. Auch auf lokaler Ebene wird die Anschaffung einer klimafreundlichen Heizung teils bezuschusst oder über zinsgünstige Kredite erleichtert.
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Regionale und kommunale Programme: Viele Bundesländer, Städte und sogar Energieversorger bieten eigene Förderprogramme an, die Du oft mit der Bundesförderung kombinieren kannst. In Nordrhein-Westfalen (progres.nrw), Hamburg (IFB) oder Berlin (IBB) gibt es beispielsweise spezielle Zuschüsse, etwa für Erdwärmesonden oder die intelligente Steuerung von Wärmepumpen. Eine Recherche bei den örtlichen Stadtwerken kann sich ebenfalls für Dich auszahlen. Beachte aber, dass die Gesamtförderung aus allen öffentlichen Töpfen in der Regel 60 % der Kosten nicht übersteigen darf.
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Steuerbonus als Alternative (§ 35c EStG): Wenn Du die Antragsfrist verpasst hast oder eine sehr teure Komplettsanierung planst, kann der Steuerbonus nach §35c EStG eine Option sein. Du kannst 20 % der Sanierungskosten (maximal 40.000 €) über drei Jahre von Deiner Steuerschuld abziehen. Voraussetzung: Dein Haus ist älter als zehn Jahre. Für einen reinen Heizungstausch ist der direkte KfW-Zuschuss aufgrund der höheren Förderquote aber fast immer die bessere Wahl. Wichtig: Eine Kombination von BEG-Zuschuss und Steuerbonus für dieselbe Maßnahme ist nicht möglich. Du musst Dich für einen Weg entscheiden.
Staat hilft auch bei der Finanzierung
Die Kosten für den Heizungstausch musst Du zunächst aus eigener Tasche bezahlen. Die Förderung Du erhältst Du erst nach Einreichen aller Unterlagen, inklusive Rechnungen und Zahlungsbelegen. Damit das Erneuern Deiner Heizung nicht am fehlenden Kapital scheitert, unterstützt Dich der Staat auch bei der Finanzierung. So bekommst Du bei der KfW einen zinsgünstigen Ergänzungskredit (Programm 358/359):
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Kreditsumme: bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit
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Besondere Zinsvorteile: Liegt Dein zu versteuerndes Haushaltseinkommen bei maximal 90.000 Euro pro Jahr, erhältst Du eine zusätzliche Zinsverbilligung.
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Antragsweg: Den Kredit beantragst Du nicht direkt bei der KfW, sondern über Deine Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner. → Achtung: Finanzinstitute vergeben nur ungern KfW-Kredite. Es kann also sein, dass Du bei mehreren Banken anfragen musst.
Durch Preisvergleich und Förderung doppelt sparen
Beim Heizungstausch lässt sich also dank der umfangreichen Förderung einiges sparen. Die Investition in eine neue Heizung lohnt sich somit nicht erst durch geringere Heizkosten. Um sicherzugehen, dass Du am Ende nicht trotzdem zu viel zahlst, weil die Förderung mit eingepreist wurde, solltest Du Dir von mehreren Fachbetrieben Angebote einholen. Vergleiche diese genau und wähle das mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Auf diese Weise sparst Du doppelt: Je weniger Dich Deine neue Heizung kostet, desto mehr kannst Du Dir davon fördern lassen.
Wenn Du überlegst, Deine alte Heizung gegen eine Wärmepumpe oder ein anderes klimaschonendes Heizsystem zu tauschen, solltest Du nicht zu lange warten. Aktuell ist die Förderung so hoch wie nie. Reduzierst Du mit ihr Deine Kosten um 50 % oder mehr, bleibt nur noch ein geringer Preisunterschied zu einer neuen Gas- oder Ölheizung.
Deren Betriebskosten dürften in den kommenden Jahren aufgrund der steigenden CO2-Steuer kräftig zunehmen. Heizsysteme, die erneuerbare Energien nutzen, sind davon ausgenommen und lassen Dich meist schon jetzt günstiger heizen. Je früher Du also wechselst, desto eher profitierst Du von den Vorzügen des umweltschonenden Heizens.
Hinzu kommt, dass aktuell wieder darüber diskutiert wird, die Förderung zu reduzieren beziehungsweise Einkommensgrenzen festzulegen. Nutze Deine Chance auf die hohen Fördersätze also, solange es diese noch gibt.

Ariane Müller, Fachredakteurin für Energiethemen & Produzentin des Podcasts "Energetisch & Effizient"
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Heizungsförderung
Eine definitive Antwort darauf gibt es nicht. Bereits in der Vergangenheit wurden Fördergelder gestrichen und Fördersätze gesenkt. In der Richtlinie für die BEG ist von einer jährlichen Programmevaluation die Rede. Außerdem verweist sie darauf, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht und dass diese nur vergeben wird, wenn von den veranschlagten Haushaltsmitteln ausreichend zur Verfügung stehen. Wenn Du also sichergehen willst, dass auch Du davon profitierst, solltest Du mit Deinem Heizungstausch nicht allzu lange warten.
Seit Mitte 2022 bekommst Du für den Einbau einer Gasheizung keine Förderung mehr. Nur Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien sind noch Bestandteil des Förderprogramms. Du erhältst jedoch bei wasserstofffähigen Gas-Brennwertheizungen eine Förderung für die Ausgaben, die bei einer Umstellung auf den 100-Prozent-Wasserstoffbetrieb anfallen.
Für eine Wärmepumpe, eine Biomasseheizung, eine Brennstoffzellenheizung, eine Solarthermie-Anlage oder eine wasserstofffähige Heizung sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz bekommst Du einen Investitionszuschuss von mindestens 30 % Ihrer Kosten. Für diese gilt ein Höchstwert von 30.000 Euro. Für Wärmepumpen, die mit Erd- oder Grundwasserwärme bzw. einem natürlichen Kältemittel arbeiten, gibt es einen Effizienzbonus von 5 %. Gehört Dir das zu beheizende Haus und wohnst Du auch darin, kannst Du mit zwei weiteren Boni die Förderung Deiner neuen Heizung auf bis zu 70 % erhöhen. Für den Klimageschwindigkeits-Bonus muss der Austausch einer Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung bzw. einer mindestens 20 Jahre alten Biomasse- oder Gasheizung erfolgen. Den Einkommensbonus erhältst Du, wenn Dein Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000 Euro liegt. Maximal ist ein Förderbetrag von 21.000 Euro möglich. Bei Biomasseheizungen sind es aufgrund des Emissionsminderungs-Zuschlags bis zu 23.500 Euro.
Nein, das ist grundsätzlich nicht möglich. Der Förderantrag muss immer vor Beginn der Arbeiten gestellt und bewilligt werden. Die einzige Alternative bei verpasster Frist ist der Steuerbonus.
Dein Heizungsfachbetrieb ist in der Regel der erste Ansprechpartner und kann Dich unterstützen. Für komplexere Sanierungen oder wenn Du unsicher bist, kann auch ein zertifizierter Energie-Effizienz-Experte (Energieberater) helfen.
Für den reinen Heizungstausch ist in der Regel kein separater Energieberater notwendig. Die für den Antrag erforderlichen technischen Nachweise kann Dein Fachbetrieb erbringen.
Nein, für ein und dieselbe Maßnahme kannst Du entweder den direkten Zuschuss (BEG-Förderung) oder die steuerliche Ermäßigung nach § 35c EStG in Anspruch nehmen. Eine Kombination ist ausgeschlossen.
Prüfe zunächst den Ablehnungsgrund. Der häufigste Fehler ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn. Wurde der Antrag aus formalen Gründen abgelehnt, kannst Du nach Korrektur eventuell einen neuen Antrag stellen, solange Du noch nicht mit dem Vorhaben begonnen hast. Eine weitere Möglichkeit ist, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Als letzte Alternative bleibt die steuerliche Förderung, die auch nach Abschluss der Maßnahme noch geltend gemacht werden kann.
Ja, für Betroffene von Hochwasserkatastrophen gibt es Ausnahmeregelungen. So kann der Förderantrag auch nachträglich, also nach Beginn der Notreparaturen, gestellt werden. Außerdem kann der Klimageschwindigkeits-Bonus auch dann beansprucht werden, wenn die alte Heizung durch das Hochwasser zerstört wurde. Und eine Kombination mit anderen Hilfen auf bis zu 100 % ist gestattet.
Ariane Müller ist Fachredakteurin für energetisches Bauen und Sanieren. Sie informiert über die verschiedenen Heizungsarten, die Möglichkeiten der eigenen Stromgewinnung und Wege zur besseren Gebäudedämmung.