Veröffentlicht am Apr. 13, 2023

Heizkostenverordnung 2022: Änderungen, die Sie kennen sollten

Seit 1981 gibt es sie, die „Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten“, meist schlicht „Heizkostenverordnung“ genannt. Entwickelt wurde sie, um genau zu regeln, wie die Heizkostenabrechnung von Vermietern an ihre Mieter auszusehen hat. Gleichzeitig sollte sie für eine Sensibilisierung der Verbraucher sorgen – passend zur damals aufkommenden Thematik des Energiesparens. Im Laufe der Zeit wuchsen jedoch die Anforderungen an Mieterschutz und nachhaltigen Energieverbrauch. Daher gab es im Zuge einer Novellierung der Heizkostenverordnung 2021 einige Änderungen, von denen sowohl Ihr Geldbeutel als auch die Umwelt profitieren dürften.
Ariane Müller
Dieser Artikel wurde von
Ariane Müller für www.heizungsfinder.de verfasst.
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Inhalt

Die Aufgaben der Heizkostenverordnung

Die Heizkostenverordnung, kurz HeizkostenV, ist eine wesentliche Säule des deutschen Mietrechts. Sie soll Unklarheiten bei der Abrechnung der Heizkosten vermeiden, die zu Konflikten zwischen dem Vermieter und Mieter führen können. So sind in der Heizkostenverordnung sowohl die Rechte als auch die Pflichten beider Parteien aufgeführt.

Diese gelten für alle Gebäude, bei denen sich mehrere Wohnungen eine Heizungsanlage teilen; und zwar nicht nur bei typischen Mietverhältnissen, sondern auch bei Wohnungseigentümergemeinschaften. Nicht davon betroffen sind derweil Einfamilienhäusern sowie Wohnungen, die über ein eigenes Heizsystem verfügen.

Anhand der Heizkostenverordnung wird die Heizkostenabrechnung geregelt

Die Heizkostenverordnung regelt die Heizkostenabrechnung bei Mietverhältnissen. | Foto: © lhphotos / Adobe Stock

Wie laut Heizkostenverordnung 2022 Abrechnungen auszusehen haben

Paragraf 2 der Heizkostenverordnung enthält eine sogenannte Vorrangklausel. Diese besagt, dass die Abrechnung des Heizungs- und Warmwasserverbrauchs stets nach den Regeln der HeizkostenV zu erfolgen hat. Abweichungen sind gesetzeswidrig und damit ungültig. Dies betrifft übrigens auch Vereinbarungen wie eine Pauschalabrechnung oder einen Warmmietvertrag.

Ausnahmen gestattet Paragraf 11 der Heizkostenverordnung nur bei:

  • Passivhäusern
  • Räumen mit energiesparender Heiztechnologie, z. B. einer Wärmepumpe
  • wirtschaftlicher bzw. technischer Unzumutbarkeit der Verbrauchserfassung
  • Gebäuden von vor 1981 mit nicht regelbarer Heizung
  • Alters-, Pflege- und Wohnheimen
  • Wohnverhältnissen, die aufgrund persönlicher Verbindung zwischen Mieter und Vermieter ohne Mietvertrag auskommen

So soll die Heizkostenverordnung Vermietern und Mietern einen sicheren rechtlichen Rahmen bieten. Ende 2021 wurde sie um ein paar Aspekte ergänzt, die beide Parteien kennen sollten.

Welche Änderungen die Novellierung der Heizkostenverordnung 2021 gebracht hat

Grundlage der, eigentlich schon für 2020 geplanten, Novellierung der Heizkostenverordnung ist die Verabschiedung der neuen Energieeffizienzrichtlinien durch die Europäische Union im Jahr 2018. Deren Ziel: Die Heizkostenabrechnung sollte transparenter werden und noch mehr Anreize zu einem energiebewussten Verhalten geben. Am 1. Dezember 2021 trat die Novellierung dann in Kraft, wodurch die Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinien nun in deutsches Recht umgesetzt werden.

Hier eine Übersicht der wichtigsten Änderungen, die mit der Novellierung der Heizkostenverordnung 2021 einhergingen:

  • Monatliche Verbrauchsinformation: Bisher erhielten Mieter meist erst mit der jährlichen Heizkostenabrechnung einen Überblick über die entstandenen Kosten. Zum Energiesparen war es dann schon zu spät und hohe Nachzahlungen führten teils zu unschönen Diskussionen. Infolge der Novellierung der Heizkostenverordnung wurde daher die monatliche Verbrauchsinformation eingeführt, die die Mieter zeitnah über ihre Heizkosten informiert.

  • Geeignete Messgeräte: Hauseigentümer, die eine Immobilie vermieten, müssen seit Inkrafttreten der neuen Heizkostenverordnung den Energieverbrauch erfassen und zu diesem Zweck geeignete Messgeräte und Zähler verwenden. Die Ergebnisse dieser Messung müssen dem Mieter innerhalb eines Monats mitgeteilt werden – es sei denn, dieser kann das Messergebnis in den von ihm genutzten Räumlichkeiten selbst einsehen.

  • Fernablesbare Zähler: Sogenannte „messtechnische Ausstattungen zur Verbrauchserfassungen“ – also Zähler und andere Messgeräte, die seit dem Dezember 2021 neu eingebaut werden – müssen fernablesbar sein. Vorhandene Messgeräte, die diese Vorgabe nicht erfüllen, sind bis Ende 2026 nachzurüsten oder durch fernablesbare Geräte zu ersetzen. Laut der neuen Heizkostenverordnung ist eine Ausnahme nur dann vorgesehen, wenn dies technisch nicht umsetzbar ist oder einen unangemessenen Aufwand bedeuten würde. Ob das zutrifft, muss im Einzelfall entschieden werden.

  • Kompatible Messgeräte: Werden neue Messgeräte eingebaut oder nachgerüstet, müssen diese mit Systemen anderer Anbieter kompatibel sein. Der dadurch gewährleistete Datenaustausch soll Wettbewerb unter den Ablesedienstleistern ermöglichen und die Marktbeherrschung einzelner verhindern.

  • Reduzierter Kostenanteil: Wird eine Heizkostenabrechnung bewusst falsch erstellt oder werden die Messgeräte nicht korrekt betrieben, gestattet die neue Heizkostenverordnung dem Mieter, den Kostenanteil um drei Prozent zu kürzen. Wiederholen sich diese Verstöße, summiert sich das Kürzungsrecht.

Fehler in der Heizkostenabrechnung entdecken

Sie sollten die Heizkostenabrechnung also genau prüfen und mit den Vorgaben der Paragrafen 7–9 der Heizkostenverordnung abgleichen. Diese lauten wie folgt:

  • 50–70 % sind verbrauchsabhängig.
  • 30 – 50 % beziehen sich auf die Wohn- und Nutzfläche.
  • Die Höhe des Anteils richtet sich dabei nach der Dämmung der Leitungen.

Auch, was zu den Heizkosten zählt, ist hier festgelegt:

  • Verbrauchte Brennstoffe und deren Lieferung
  • Betriebsstrom
  • Wartung und Instandhaltung der Heizungsanlage
  • Ausstattung zur Verbrauchserfassung und deren Eichung
  • Berechnung des individuellen Verbrauchs

Da selbst bei größter Sorgfalt Fehler passieren können, sollten Sie sich die Zahlen, die der Berechnung Ihrer Heizkosten zu Grunde gelegt werden, genau ansehen. Beträgt etwa der Energieverbrauch für Warmwasser mehr als 30 Prozent des Brennstoffverbrauchs im gesamten Gebäude, könnte dies darauf hindeuten, dass diese nicht korrekt sind.

Fehler können versehentlich passieren oder auf veraltete Messgeräte zurückzuführen sein. Mit der Heizkostenverordnung als Grundlage können Sie diese aufdecken und korrigieren lassen.

Überprüfen Sie, ob Ihre Heizkostenabrechnung den Vorgaben der Heizkostenverordnung 2022 entspricht

Da die Heizkostenabrechnung nach den Vorgaben der Heizkostenverordnung zu erfolgen hat, können Sie anhand dieser deren Richtigkeit überprüfen. | Foto: © Pattarisara / Adobe Stock

Nutzen der neuen Heizkostenverordnung für Mieter

2022 zeigt sich bereits der Vorteil, den die Novellierung der Heizkostenverordnung für Mieter hat. Sorgten doch schon in der ersten Jahreshälfte die stark gestiegenen Energiepreise für deutlich höhere Heizkosten. Durch aktuelle Krisen wie den Krieg in der Ukraine, den Rohstoffmangel und die Inflation werden Heizen und Warmwasserbereitung wohl in Zukunft noch teurer werden.

Als Mieter haben Sie natürlich keinen Einfluss auf die Höhe der Energiepreise, dafür aber auf die Höhe Ihres eigenen Energieverbrauchs. Wie dieser ausfällt, erfahren Sie dank der mit der Novellierung der Heizkostenverordnung 2021 eingeführten monatlichen Verbrauchsinformation nun ganz zeitnah. Somit müssen Sie nicht mehr bis zu einem Jahr warten, um zu erfahren, wie hoch ihre Heizkosten ausfallen.

Wie hilft die Heizkostenverordnung 2022 beim Energiesparen?

Dies sorgt nicht nur für Transparenz, sondern gibt Ihnen als Verbraucher auch einen Anreiz, Energie einzusparen. Denn dadurch können Sie teure Nachzahlungen vermeiden. Die HeizkostenV soll also Mieter auch dazu bringen, sich kontinuierlich mit ihrem persönlichen Energieverbrauch zu beschäftigen und diesen möglichst kostengünstig – und damit nachhaltig – zu gestalten.

Mit neuer Heizkostenverordnung zu mehr Transparenz und Nachhaltigkeit

Deutschland mag zwar ein Jahr länger gebraucht haben, um die Heizkostenverordnung entsprechend der EU-Energieeffizienzrichtlinien zu novellieren. Doch das Inkrafttreten der neuen Fassung kann Ende 2021 genau zum richtigen Zeitpunkt. Denn durch die Anfang 2022 gestiegenen Energiepreise sind die Änderungen in Bezug auf Mieterschutz und Nachhaltigkeit wichtiger denn je geworden.

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