Veröffentlicht am Feb. 6, 2023

KfW Fördermittel für eine neue Heizung

Wenn Sie ihre Heizung modernisieren möchten, kommt neben dem BAFA auch die KfW Bankengruppe in Frage. Über mehrere Programme erhalten Sie entweder Investitionszuschüsse oder zinsgünstige Kredite. Seit 2013 ist über ein neues Programm der KfW auch die Kombination mit den Fördermitteln des BAFA möglich. Ein Überblick über die KfW Förderung für eine Heizung.
Thorben Frahm
Dieser Artikel wurde von
Thorben Frahm für www.heizungsfinder.de verfasst.
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KfW Förderung einer Heizung 2021 - Programme & Konditionen im Überblick

Bild: KfW

Bei der Modernisierung ihrer Heizung oder Immobilie ist das Programm "Energieeffizient Sanieren" der KfW Bankengruppe neben der BAFA Förderung eine gute Option. Die Wahl stellt sich hier zwischen drei Unterprogrammen von "Energieeffizient Sanieren", die wir Ihnen im folgenden vorstellen.

- dem Investitionszuschuss für Einzelmaßnahmen (Programm 430),

- das Kreditprogramm 152 für Einzelmaßnahmen, oder wenn Sie weitere Maßnahmen planen und / oder Sie mit der Maßnahme den Effizienzhausstandard erreichen,

- das Programm 151, bei dem Sie einen im Vergleich zu 152 höheren Kredit erreichen und einen Tilgungszuschuss bekommen. Hier werden aber keine Einzelmaßnahmen gefördert - die Immobilie muss einen Effizienzhausstandard erreichen!

Übrigens fällt nicht nur die Erneuerung der Heizung unter die Einzelmaßnahmen. Mit den Programmen können Sie auch den Austausch alter Fenster oder den Einbau einer Lüftungsanlage oder auch die Wärmedämmung ihres Gebäudes finanzieren.

KfW Programm 430 - Zuschüsse für die Sanierung

Dieses Programm der KfW können Sie in Anspruch nehmen, wenn die Immobilie ein Ein- oder Zweifamilienhaus mit Bauantrag vor 1995 ist und Sie ihr bestehendes Heizsystem durch einen Brennwertkessel (Öl oder Gas), eine Gaswärmepumpe oder ein KWK-System ersetzen.

Außerdem ist unter anderem ein hydraulischer Abgleich und der Einbau einer Hocheffizienzpumpe erforderlich. Zusätzlich muss ein Energieberater in die Planung mit einbezogen werden, der die fachgerechte Planung und Durchführung bestätigt, damit Sie die KfW Förderung einer Heizung erhalten. Den Antrag für Programm 430 können Sie direkt bei der KfW stellen. Hier alles Weitere zum Programm 430 auf den Seiten der KfW. Im Folgenden die Konditionen nach Angaben der KfW - diese Zuwendungen sind ein Zuschuss:

EinzelmaßnahmenKfW DenkmalEffizienz 115Effi. 100Eff. 85Eff. 70Eff. 55
20% der Kosten, bis zu 10.000 Euro Euro pro Wohneinheit25% der Kosten, bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit25% der Kosten, bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit27,5% der Kosten, bis zu 33.000 Euro pro Wohneinheit30% der Kosten, bis zu 36.000 Euro pro Wohneinheit35% der Kosten, bis zu 42.000 Euro pro Wohneinheit40% der Kosten, bis zu 48.000 Euro pro Wohneinheit

Förderung einer Heizung mit KfW Programm 152 - Einzelmaßnahmen & mehr

Während die Grundvoraussetzungen mit dem Programm 430 identisch sind, gibt es beim Programm 152 einige Unterschiede. Die ausgezahlten Maximalbeträge sind höher: es gibt bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Allerdings in Form eines Darlehens mit einem Zinssatz von 1% und einer Zinsbindung von 10 Jahren mit variabler tilgungsfreier Anlaufzeit abhängig von der Laufzeit von 4 bis 30 Jahren.

Wie beim Programm 430 müssen Sie den Antrag zur KfW Förderung der Heizung vor der Sanierung stellen.

KfW Förderung im Programm 151 - Vollsanierung zum Effizienzhaus

Im Programm 151 erhalten Sie ein Darlehen von bis zu 75.000 Euro pro Wohneinheit bei vergleichbaren Konditionen zum Programm 152. Zusätzlich bekommen Sie bis zu 9.375 Euro Tilgungszuschüsse pro Wohneinheit. Allerdings können Sie in diesem Programm keine Einzelmaßnahmen wie einen Heizungstausch fördern lassen: dieses Programm fördert nur die komplette Sanierung eines Hauses auf einen KfW-Effizienzhausstandard (hier ist freilich die Heizungsanlage mit enthalten).

KfW DenkmalEffizienz 115Effi. 100Eff. 85Eff. 70Eff. 55
25% der Kosten, bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit25% der Kosten, bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit27,5% der Kosten, bis zu 33.000 Euro pro Wohneinheit30% der Kosten, bis zu 36.000 Euro pro Wohneinheit35% der Kosten, bis zu 42.000 Euro pro Wohneinheit40% der Kosten, bis zu 48.000 Euro pro Wohneinheit
Auch hier wird wie beim Programm 152 der Antrag auf Förderung wieder unter Vorlage der Energieberaterbescheinigung bei der Hausbank gestellt.[](https://energiesparen.kfw.de/inter-lt-eneffbausan-war/html/finanzierungsangebote/energieeffizient-sanieren-151/)

KfW Programm 167 ist mit den Zuschüssen das BAFA kumulierbar

Seit 2013 hat die KfW diese neue Förderung für Heiztechnik im Angebot, die sich mit den Zuschüssen das BAFA kombinieren lassen. Hier erhalten Sie bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit zu einem Sollzins von 0,78 Prozent bei einer Laufzeit von 4 bis 10 Jahren. Gefördert wird im Besonderen erneuerbare Heiztechnik. Dieses Programm können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie eine Solarthermieanlage, eine Wärmepumpe oder eine Biomasseheizung (Pelletheizung, oder andere Holzheizungen wie Holzvergaser und Hackschnitzelheizung) installieren und die Geräte die Fördervoraussetzung des BAFA erfüllen. Hier finden Sie die Programmübersicht für das Förderprogramm 167.

3) Heizungsförderung über Steuerbonus

Im Zuge des Klimapakets neu hinzugekommen ist auch die Möglichkeit, die Heizungsförderung über steuerliche Aspekte indirekt zu erhalten. §35c des Einkommenssteuergesetzes sagt hierzu:

"Für energetische Maßnahmen an einem in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum gelegenen zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäude (begünstigtes Objekt) ermäßigt sich auf Antrag die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, im Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme und im nächsten Kalenderjahr um je 7 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um je 14 000 Euro und im übernächsten Kalenderjahr um 6 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 12 000 Euro für das begünstigte Objekt. Voraussetzung ist, dass das begünstigte Objekt bei der Durchführung der energetischen Maßnahme älter als zehn Jahre ist; maßgebend hierfür ist der Beginn der Herstellung. Energetische Maßnahmen im Sinne des Satzes 1 sind:

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken,
  • Erneuerung der Fenster oder Außentüren,
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage,
  • Erneuerung der Heizungsanlage,
  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung und
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind."

Diese Heizungsförderung ist allerdings nicht mit den Programmen der KfW oder des BAFA zusammen nutzbar.

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