Veröffentlicht am Feb. 6, 2023

Gaspreisbremse – Die Deckelung hoher Heizkosten

Gas hat sich 2022 enorm verteuert. Die entstandenen Mehrkosten sind für viele Verbraucher zur Belastungsprobe geworden. Um für etwas Entlastung zu sorgen, hat der Staat etliche Maßnahmen auf den Weg gebraucht. Eine davon ist die Gaspreisbremse. Wie diese funktioniert, welche Ersparnisse sie bringt und was sonst noch Heizkosten senkt, erfahren Sie in diesem Artikel.
Ariane Müller
Dieser Artikel wurde von
Ariane Müller für www.heizungsfinder.de verfasst.
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Die wichtigsten Fakten zur Gaspreisbremse

Ursachen der hohen Gaspreise

2022 verzeichnete der Energiesektor nie gekannte Preisanstiege. So lag der Gaspreis mit durchschnittlich 16 Cent je Kilowattstunde bei fast dem Dreifachen seines langjährigen Durchschnittswerts von um die 6 Cent je kWh. Bereits Ende 2021 begannen die Großhandelspreise ihren Aufwärtstrend. Grund hierfür war die rasante Wiedererstarkung der Wirtschaft nach den Corona-Lockdowns.

Mit Beginn des Ukraine-Kriegs fielen dann schrittweise die Lieferungen aus Russland weg. Da Deutschland zuvor mehr als die Hälfte seines Erdgases von dort bezogen hatte, mussten andere Länder als Lieferanten gewonnen werden. Teure Neuverträge waren die Folge. Und die Energieversorger sahen sich gezwungen, die gestiegenen Einkaufspreise an ihre Kunden weiterzugeben. Plötzlich so viel höhere Abschläge zahlen zu müssen, stellte dabei etliche Haushalte und Unternehmen vor eine enorme Herausforderung.

Grund für die Gaspreisbremse: die 2022 stark gestiegenen Gaspreise

Während der Gaspreis 2021 noch niedrig und größtenteils stabil war, lag er im gesamten Jahr 2022 auf einem sehr hohen Niveau und schnellte mehrmals steil nach oben. | Grafik: © Heizungsfinder

Erste Entlastungsmaßnahmen

Um die Bürger hierbei zu entlasten, legte die Bundesregierung verschiedene Hilfsmaßnahmen auf. Diese beinhalteten u. a.:

  • Mehrwertsteuersenkung auf Erd- und Flüssiggas von 19 auf 7 % (für den Zeitraum von Oktober 2022 bis März 2024)
  • Aussetzen der Erhöhung des CO2-Preises um ein Jahr
  • Heizkostenzuschuss für finanzschwache Haushalte (in Höhe von 230 bis 350 Euro)
  • Energiepreispauschale (300 Euro für Erwerbstätige und Rentner sowie 200 Euro für Studenten)
  • Übernahme des Dezemberabschlags bei Erdgas und Fernwärme

Die Einmalzahlungen sollten dabei als Soforthilfe dienen, um die Preissteigerungen zumindest vorübergehend etwas abzufedern. Da der Gaspreis sich jedoch weiterhin auf hohem Niveau befindet und in nächster Zeit nicht einer Entspannung zu rechnen ist, sind viele Verbraucher nach wie vor auf Unterstützung angewiesen.

Konzept der Gaspreisbremse

Aus diesem Grund brachte die Regierung am 20.12.2022 das "Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme", kurz "Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz" (EWPBG) auf den Weg. Am 1. März 2023 wird es in Kraft treten und dabei rückwirkend zum 1. Januar 2023 gelten. Bis zum 30. April 2024 subventioniert der Staat dann den Gas- und Fernwärmebezug, indem er die Kosten übernimmt, die dafür oberhalb einer festgelegten Preisobergrenze anfallen. Finanziert wird die Maßnahme mittels des zuvor beschlossenen 200 Milliarden Euro-Abwehrschirms.

Bei der Gaspreisbremse wird für den Arbeitspreis ein Preisdeckel festgelegt.

Mit der Gaspreisbremse wird dem in die Höhe geschossenen Gaspreis ein Deckel verpasst. Für 80 % Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs übernimmt dann der Staat alle darüber anfallenden Kosten. | Grafik: © sh99 / Adobe Stock

So wird beim Gas der Arbeitspreis auf 12 Cent je Kilowattstunde gedeckelt. Für 80 % Ihres Vorjahresverbrauchs (basierend auf der Prognose Ihres Versorgers vom September 2022) darf Ihnen dann nur noch maximal dieser berechnet werden. Und ab März 2023 sind auch Ihre Abschläge entsprechend anzupassen. Im Januar und Februar müssen Sie zwar noch Ihren eigentlichen Arbeitspreis zahlen, die Differenz zum Preisdeckel wird dann aber mit dem Märzabschlag verrechnet.

Sind Sie Mieter und bezahlen Ihren Gasverbrauch über Ihre Nebenkosten, ist Ihr Vermieter dazu verpflichtet, die Abschlagsreduktion seitens des Versorgers unverzüglich an Sie weiterzugeben. Davon befreit ist er nur, wenn der neue Betrag sich weniger als 10 % vom bisherigen unterscheiden würde. Spätestens mit der jährlichen Betriebskostenabrechnung muss er die Erleichterung dann aber an Sie weitergeben. Die Entlastungen müssen übrigens auch versteuert werden – allerdings erst ab einem Einkommen von 72.000 Euro.

Energiepreisbremsen und Co.

Da sich nicht nur das Gas, sondern auch alle anderen Energieformen 2022 stark verteuerten, wurden neben der Gaspreisbremse noch weitere Entlastungsmaßnahmen beschlossen:

  • Wärmepreisbremse: Analog zur Gaspreisbremse gibt es auch bei Fernwärme ab März 2023 einen rückwirkenden Preisdeckel für 80 % Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs. Dieser beträgt allerdings 9,5 Cent je Kilowattstunde.
  • Strompreisbremse: Der Preisdeckel beim Strom entspricht in den Grundzügen dem gleichen Konzept. Er liegt bei 40 Cent je Kilowattstunde.
  • Härtefallregelungen: Für das Heizen mit Pellets, Heizöl, Flüssiggas oder Kohle wurden keine Preisbremsen festgelegt, da diese ja nicht per Netz bezogen werden. Es wurde jedoch entschieden, Ihnen für einen Teil der Mehrkosten, die Sie aufgrund der Preissteigerungen hatten, eine rückwirkende Entlastung zukommen zu lassen. Dafür wird es erforderlich sein, dass Sie bei Ihrem Bundesland einen entsprechenden Antrag stellen und dabei Rechnungen aus dem Zeitraum vom 1.1.–1.12.2022 einreichen. Voraussetzung für die Zahlung ist, dass der Preis Ihres Brennstoffs bei mindestens dem Doppelten des Durchschnittswerts von 2021 lag. Für jeden darüber hinaus gezahlten Euro erhalten Sie dann vom Staat 80 %; minimal 100 Euro und maximal 2.000 Euro. Noch ist die Regelung nicht in Kraft getreten (Stand: 20.01.2023).

Für den Grundpreis gilt die Gaspreisbremse nicht. Jedoch wurde verfügt, dass dieser sich auf dem Niveau von September 2022 zu bewegen hat. Eine Erhöhung ist nur dann gestattet, wenn diese auf eine Anhebung bei den Netzentgelten, Messentgelten oder staatlich veranlassten Preisbestandteilen zurückzuführen ist und bis spätestens 1. Dezember 2022 angekündigt wurde.

Rechenbeispiel für die Gaspreisbremse

Um zu erfahren, wie viel Geld Sie dank der Gaspreisbremse einsparen, brauchen Sie nur die Höhe Ihres Gasverbrauchs im Jahr 2022 sowie Ihren vertraglich vereinbarten Arbeitspreis. Gehen wir zum Beispiel davon aus, dass Sie vergangenes Jahr 15.000 Kilowattstunden Gas benötigt haben (Durchschnittswert eines 4-Personen-Haushalts) und Ihr Versorger aktuell 18,3 Cent je Kilowattstunde verlangt (Durchschnittspreis Januar 2023).

Da der Gaspreisdeckel nur für 80 % Ihres Jahresverbrauchs gilt, rechnen Sie zunächst diesen Anteil aus: 15.000 kWh * 0,8 = 12.000 kWh

Für diese Verbrauchsmenge können Sie nun den gedeckelten Arbeitspreis von 12 Cent je kWh ansetzen: 12.000 kWh * 12 Cent = 1.440 Euro

Für den verbleibenden Teil haben Sie somit den vollen Arbeitspreis zu zahlen:

15.000 kWh – 12.000 kWh = 3.000 kWh

3.000 kWh * 18,3 Cent = 549 €

In der Summe kommen Sie somit im Jahr auf folgende Kosten: 1.440 € + 549 € = 1.989 €

Ohne die Gaspreisbremse würde dagegen für Ihren gesamten Verbrauch Ihr vertraglich verlangter Arbeitspreis gelten: 15.000 kWh * 18,3 Cent = 2.745 €

Die Differenz der beiden Beträge zeigt die durch die Gaspreisbremse zustande kommende Ersparnis auf: 2.745 € – 1.989 € = 756 €

Inwieweit sich Ihre Abschläge dadurch reduzieren, ermitteln Sie, indem Sie diesen Wert anschließend durch die Anzahl der Monate teilen: 756 € / 12 Monate = 63 €

Im beschriebenen Fall hätten Sie also dank der Gaspreisbremse monatlich 63 Euro weniger zu zahlen. Dies entspräche einer Reduzierung Ihrer Heizkosten von über 27 %.

Energiesparen lohnt sich

Die Gaspreisbremse sorgt also für eine nicht unerhebliche finanzielle Entlastung. Doch selbst mit gedeckeltem Gaspreis werden Sie immer noch mehr zahlen müssen als in früheren Jahren. Weiter gesenkt bekommen Sie Ihre Heizkosten nur, indem Sie auch Ihren Verbrauch reduzieren. Dies ist auch im Interesse des Staates. So gewährt er den Gaspreisdeckel nur auf 80 % des Jahresverbrauchs, um einen Anreiz zum Gassparen zu geben. Gründe hierfür sind zum einen der Klimaschutz – je mehr Gas verbrannt wird, desto höher fällt der CO2-Ausstoß aus – und zum anderen die Sorge um sich zu schnell leerende Gasspeicher.

Wenn Sie also während der Maßnahmenzeit 20 % weniger Gas als 2022 verbrauchen, bekommen Sie die gesamte Menge zum gedeckelten Preis. Besonders, wenn Ihr eigentlicher Arbeitspreis deutlich darüber liegt, profitieren Sie dann davon, diesen nicht zahlen zu müssen. Schaffen Sie es sogar, noch mehr Gas einzusparen, erhalten Sie nicht nur die zu viel gezahlten Abschläge zurück, sondern auch einen darüber hinausgehenden Betrag. Denn für die gesamte nicht abgenommene Menge (also auch den Teil, der unter die Gaspreisbremse gefallen wäre) wird eine Multiplikation mit dem Vertragspreis vorgenommen.

Beispielrechnung einer Rückerstattung bei 30 % weniger Gasverbrauch

Bezahlt haben Sie für die 30 % Ihres Jahresverbrauchs folgende Summe:

15.000 kWh * 0,2 = 3.000 kWh

3.000 kWh * 18,3 Cent = 549 €

15.000 kWh * 0,1 = 1.500 kWh

1.500 kWh * 12 Cent = 180 €

549 € + 180 € = 729 €

Zurückerstattet bekämen Sie dann aber:

15.000 kWh * 0,3 = 4.500 kWh

4.500 kWh * 18,3 Cent = 823,50 €

Dies würde für Sie also einen Plus-Betrag bedeuten:

823,50 € – 729 € = 94,50 €

Mit dieser erhöhten Rückerstattung will die Bundesregierung einen zusätzlichen Einsparanreiz schaffen. Weniger Gas zu verbrauchen, kommt damit nicht nur Umwelt und Gesellschaft, sondern auch Ihrem Geldbeutel zugute.

Wie sich der Gasverbrauch senken lässt

Natürlich bedarf es gewisser Anstrengungen, seinen Jahresverbrauch um 20 oder mehr Prozent niedriger ausfallen zu lassen. Dies lässt sich jedoch bewerkstelligen, wenn an den entscheidenden Stellen Verbesserungen vorgenommen werden. So wird die Menge an Gas, die Sie benötigen, von drei Komponenten beeinflusst: Ihrem Haus, Ihrem Heizsystem und Ihrem Heizverhalten.

Der Faktor Haus

Die energetische Qualität Ihrer Gebäudehülle hat einen nicht unerheblichen Einfluss auf Ihren Gasverbrauch. Denn ist diese nicht ausreichend gedämmt, hat dies Wärmeverluste von bis zu 35 % zur Folge. Darum müssen Sie dann ständig nachheizen, um drinnen die gewünschten Temperaturen zu halten. Mit einer verbesserten Wärmedämmung schieben Sie der Energieverschwendung einen Riegel vor.

Auch ein Fenstertausch kann dafür sorgen, dass bis zu 20 % weniger Wärme entweicht. So stellen alte, nur einfach verglaste Fenster keine gute Isolierung dar. Auch sind sie oft nicht richtig dicht. Gleiches kann auch bei Türen der Fall sein. Dagegen können Sie ganz leicht etwas durch das Anbringen von Dichtbändern tun.

Der Faktor Heizsystem

Auch bei Ihrem Heizsystem kann eine Optimierung einen erhöhten Gasbedarf mindern. Verantwortlich dafür können dabei verschiedene Aspekte sein. Da ist zum einen der Wärmeerzeuger selbst, der mit fortgeschrittenem Alter und in die Jahre gekommener Technik für eine ineffiziente Energieumwandlung sorgt. Ein Konstanttemperaturkessel etwa, der seine Arbeit schon seit 30 Jahren verrichtet hat, kann nur noch rund 70 % der zugeführten Energiemenge in Heizwärme verwandeln. Für solche Heiz-Oldtimer gilt daher auch eine Austauschpflicht. Aber auch, wenn Ihre Gasheizung noch nicht ganz so alt ist, können Ablagerungen oder Verschleiß an einzelnen Teilen sich bereits negativ auf deren Effizienz auswirken. Sie regelmäßig von einem Heizungsfachbetrieb warten zu lassen, ermöglicht, Problemstellen rechtzeitig zu erkennen und zu beheben.

Möglicherweise könnte es sich auch für lohnen, Ihrer derzeitigen Heizung einen zweiten Wärmeerzeuger an die Seite zu stellen. Bei der Kombination einer Gasheizung mit Solarthermie beispielsweise bekommen Sie Ihr Brauchwasser kostenlos von der Sonne erwärmt. Besonders im Sommer profitieren Sie von so einer Gas-Hybridheizung: Denn in den sonnenreichen Monaten kann die Solarthermie-Anlage die Wassererwärmung allein übernehmen. Somit muss die Gasheizung während dieser Zeit überhaupt nicht laufen und verbraucht dann auch kein Gas.

Ein zu hoher Gasverbrauch kann aber auch auf das Wärmeverteilsystem zurückzuführen sein. So geht durch ungedämmte Rohrleitungen schon auf dem Weg zu den Heizflächen Wärme ungenutzt verloren. Dies hat zur Folge, dass mehr davon zur Verfügung gestellt werden muss. Abhilfe schafft das Isolieren der Heizungsrohre, welches Sie meist ohne großen Aufwand selbst durchführen können.

Die Heizkörper können ihrerseits ebenfalls für einen erhöhten Wärmebedarf verantwortlich sein. Denn befindet sich in ihnen zu viel Luft, kann sich das Heizwasser nicht gut darin ausbreiten. Somit bleibt ein Teil des Heizkörpers kalt. Abhilfe und Einsparungen von bis zu 15 % kann Ihnen hier ein mindestens einmal im Jahr erfolgendes Heizkörper-Entlüften verschaffen.

Wird ein Heizkörper nicht richtig warm, kann dies noch einen weiteren Grund haben: Das gesamte System ist nicht hydraulisch abgeglichen. Dies trifft auf rund 80 % aller deutschen Heizungen zu. Lassen Sie einen hydraulischen Abgleich durchführen, werden anschließend alle Heizkörper – egal wie weit vom Wärmeerzeuger entfernt – gleichmäßig mit Wärme versorgt. Dadurch, dass dann die Vorlauftemperatur niedriger ausfallen kann und Sie auch nicht mehr das Thermostat übermäßig hoch aufdrehen müssen, sparen Sie bis zu 15 % Energie.

Der Faktor Heizverhalten

Das Thermostat ist allgemein ein wichtiges Instrument, wenn es um die Höhe Ihres Gasverbrauchs geht. Denn je weiter Sie es aufdrehen, desto wärmer wird es im Raum. Mit jedem Grad mehr steigt jedoch auch Ihr Verbrauch um circa 6 %. Meist ist ein solch starkes Aufheizen der Räume jedoch gar nicht erforderlich. So liegt die optimale Raumtemperatur in den meisten Fällen bei um die 20 °C. Es reicht somit oft schon aus, wenn Sie das Thermostat auf Stufe 3 stellen.

Durch angemessenes Heizen lässt sich Gas sparen

Das Thermostat bis auf Stufe 5 aufzudrehen, ist nicht erforderlich, um im Haus für angenehme Temperaturen zu sorgen, und sorgt nur für einen übermäßig hohen Gasverbrauch. | Grafik: © Heizungsfinder

Nachts und wenn Sie nicht zuhause sind, genügt es, wenn im Haus 15 °C herrschen. Ausschalten sollten Sie die Heizung hingegen nicht, da für das erneute Aufwärmen der Räume mehr Energie nötig ist als für das Halten der Temperatur. Wann die Heizung hingegen kurz abgedreht werden sollte, ist beim Lüften. Denn sonst entweicht die Wärme ungenutzt gleich durch die geöffneten Fenster.

Auch sollten Sie darauf achten, dass sich die Wärme gut im Raum ausbreiten kann. So dürfen Heizkörper nicht mit Vorhängen zugehängt oder mit Möbeln zugestellt werden, da sich die Wärme sonst dahinter staut. Mindestens 30–40 cm sollte der Abstand zwischen dem Heizkörper und im Raum befindlichen Gegenständen betragen, um eine optimale Wärmeverteilung zu gewährleisten.

Bonustipp: Jedem Topf sein Deckel

Wenn Sie Gas nicht nur zum Heizen, sondern auch zum Kochen verwenden, profitieren Sie nicht nur vom Preisdeckel, sondern auch von der Nutzung echter Deckel. Mit diesen auf Ihren Töpfen bekommen Sie Ihr Essen schneller warm und brauchen somit die Flamme nicht allzu lange lodern zu lassen.

Fazit: Mit Gaspreisbremse und verringertem Gasverbrauch fallen Heizkosten geringer aus

Durch die Deckelung des Arbeitspreises und die Übernahme der Differenz zum Vertragswert sorgt der Staat dafür, dass Gaskunden weniger tief in ihre Taschen greifen müssen. Insbesondere dann, wenn sich Ihr Tarif zuletzt stark verteuert hat, profitieren Sie davon, dass Sie bis Ende April 2024 für 80 % Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs nur noch 12 Cent je Kilowattstunde zahlen müssen. Wenn Sie es dann auch noch schaffen, Gas einzusparen, senkt das Ihre Heizkosten zusätzlich und beschert Ihnen unter Umständen sogar eine Rückerstattung mit Plus-Betrag.

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