Veröffentlicht am Aug. 30, 2023

Solarthermie: Förderung von bis zu 40 Prozent

Die Erwärmung von Wasser mittels Gas oder Öl schadet nicht nur dem Klima, sie wird auch immer teurer. Wenn Sie auch weiterhin Warmduscher bleiben wollen, werden Sie entweder tiefer in die Tasche greifen müssen. Oder aber Sie setzen auf Sonnenenergie. Die ist nicht nur günstiger, sondern auch viel umweltfreundlicher. Aus diesem Grund erhalten Sie für die Nutzung von Solarthermie Förderung vom Staat. Bei Kombination mit einem weiteren regenerativen Heizsystem kann der Zuschuss bis zu 40 Prozent betragen.
Ariane Müller
Dieser Artikel wurde von
Ariane Müller für www.heizungsfinder.de verfasst.
Solarthermie Förderung
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Solarthermie-Förderung 2022 im Überblick

  • Für die Ausstattung eines Altbaus mit einer Solarthermie-Anlage beträgt die Förderung 25 %.
  • Ist sie Teil einer EE-Hybrid-Heizung, erhalten Sie 20–40 %.
  • Ersetzen Sie mit dieser Ihren derzeitigen fossilen Wärmeerzeuger, gibt es einen Heizungs-Tausch-Bonus in Höhe von 10 %.
  • Beim Neubau gibt es für Solarthermie nur dann Förderung, wenn sie zum Erreichen einer Effizienzhausstufe beiträgt.
  • Der Förderantrag bei BAFA oder KfW muss vor Maßnahmenbeginn erfolgen.

Änderungen ab dem 15. August 2022

  • Die Förderung von Gas-Hybridheizungen wird eingestellt.
  • Gleiches gilt für den iSFP-Bonus sowie den Innovationsbonus besonders emissionsarmer Pelletheizungen.
  • Auch die ertragsabhängige Solarthermie-Förderung wird gestrichen.

Wollen Sie Trink- und Heizwasser mittels Solarthermie erwärmen, bekommen Sie Förderung für das umweltfreundliche Heizsystem. | Foto: © Studio Harmony / Adobe Stock

Inhalt

Warum es für Solarthermie Förderung gibt

Solarthermie bedient sich einer Energiequelle, die so schnell nicht versiegen wird: der Sonne. Selbst fernab des Äquators profitieren wir in Deutschland noch ausreichend von deren wärmenden Strahlen. Treffen die auf die Kollektoren einer thermischen Solaranlage, kann diese ohne viel Aufwand deren Energie zum Erhitzen von Trinkwasser nutzen. Schon mit zwei Kollektoren lassen sich bis zu 65 % Ihres jährlichen Warmwasserbedarfs decken. Im Sommer sind es sogar 100 %. Und im Winter kann das Trinkwasser via Solarthermie zumindest vorgewärmt werden.

Solarthermie: Durchschnittlicher Solaranteil an der Warmwasserbereitung

Das ganze Jahr über kann Solarthermie zur Erwärmung von Trinkwasser beitragen. | Grafik: © Heizungsfinder

Da die Sonne keine Bezahlung für die Bereitstellung ihrer Energie verlangt und für deren Umwandlung kaum Strom benötigt wird, kommen Sie so viel günstiger an Ihre heiße Dusche als beim Verbrennen von Öl oder Gas. Neben den Kosten für die Brennstoffe sparen Sie außerdem etliches an CO2. Denn eine Solarthermie-Anlage arbeitet völlig emissionslos.

Noch mehr schonen Sie Umwelt und Geldbeutel bei der Entscheidung für eine Solaranlage mit Heizungsunterstützung. Diese trägt zusätzlich zur Warmwasserbereitung auch zur Raumwärmeversorgung bei. Je nach Alter und Dämmzustand des Hauses kann eine solche Kombi-Anlage eine solare Deckung von bis zu 40 % des Gebäudewärmebedarfs. Sie ermöglicht Ihnen also, eine große Menge an fossilen Brennstoffen einzusparen, und damit sowohl der Umwelt als auch Ihrem Geldbeutel etwas Gutes zu tun.

Wie sich die Förderung der Solarthermie bei der BEG gestaltet

Natürlich müssen Sie, bevor Sie Geld einsparen können, erst einmal welches ausgeben. So liegen die Anschaffungskosten für eine ausschließlich zur Warmwasserbereitung konzipierten Solaranlage im Durchschnitt bei 3.000 – 6.000 Euro. Möchten Sie lieber ein kombiniertes System mit Heizungsunterstützung, zahlen Sie ungefähr das Doppelte, da hier mehr Kollektorfläche und Speichervolumen benötigt werden. Mit der Anschaffung der Anlage ist es aber nicht getan. Es bedarf auch der Montage der Kollektoren sowie deren Anschluss und Inbetriebnahme. Dafür kommen noch einmal rund 1.500 – 3.500 Euro dazu.

Bei der 2021 eingeführten Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) werden all diese Schritte als Gesamtpaket gesehen und mit einem einheitlichen Fördersatz bezuschusst. So werden alle Arbeiten, die beim Einbau einer Solarthermie-Anlage in einen Bestandsbau anfallen, als Einzelmaßnahme (EM) angesehen. Die Förderung im Programm BEG EM umfasst demnach nicht nur den Anschaffungspreis der Anlage, sondern auch die Kosten der sogenannten Umfeldmaßnahmen. Welche das sein können, entnehmen Sie dem "Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen" des BAFA.

Einsam oder gemeinsam – Förderung von Solarthermie und EE-Hybridheizungen

Wie hoch die Einzelmaßnahmen-Förderung bei der Solarthermie ausfällt, hängt davon ab, ob Sie sich nur eine Solaranlage zulegen möchten oder ob Sie eine Kombination dieser mit einem anderen Heizsystem planen. Für die Solarthermie allein beträgt der Regelfördersatz 25 %.

Beispiel 1: Beabsichtigen Sie also, eine Solaranlage zur reinen Warmwasserbereitung zu erwerben und einzubauen, verringern sich durch die BEG-Förderung die Kosten für Sie um rund 1.500Euro.

Kosten Solarthermie-Anlage 4.000 €
+ Kosten Montage + 2.000 €
- Regelförderung25 %- 1.500 €
Kosten nach Förderung 4.500 €

Noch mehr fossile Brennstoffe können Sie sparen, wenn Sie die Solarthermie-Anlage mit einem weiteren Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien kombinieren. Infrage für eine solche EE-Hybridheizung  kommen dabei sowohl Wärmepumpen als auch Biomasseheizungen. Beides sind CO2-arme Heizungsarten. Bei den Fördersätzen werden jedoch Unterschiede gemacht.

So erhalten Sie bei der Kombination von Solarthermie und Pelletheizung eine Förderung von 20 %, da Biomasseheizungen allein ab dem 15. August 2022 nur noch mit 10 % bezuschusst werden. Ein EE-Hybrid aus Solarthermie und Wärmepumpe hingegen bringt Ihnen einen Zuschuss von 25 % ein. Handelt es sich um eine Sole-Wasser-Wärmepumpe oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe, welche einen höheren Wirkungsgrad als Luft-Wärmepumpen haben, bekommen Sie zusätzlich einen Bonus von 5 %.

Tausche alt gegen neu – Extra-Förderung für das Ersetzen fossiler Heizsysteme

Ebenfalls prämiert wird der Austausch eines fossilen Heizsystems. Ersetzt der EE-Hybrid also Ihre derzeitige Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung bzw. eine Gasheizung, die seit mindestens 20 Jahren in Betrieb ist, erhöht sich der Fördersatz dank des Heizungs-Tausch-Bonus um 10 %.

So erhalten Sie nun, im Gegensatz zu früheren Programmen, auch dann Förderung, wenn Ihr Gerät von der Austauschpflicht nach §72 des GEG betroffen ist. Denn Konstanttemperaturkessel, die bereits 30 Jahre oder länger betrieben werden, haben durch Verschleiß einiges an Effizienz eingebüßt und daher einen besonders hohen Energieverbrauch. Damit Sie einen solchen nicht einfach durch ein weiteres fossiles Heizsystem ersetzen, soll die Förderung für Solarthermie und Co. als Anreiz zum Umstieg auf einen regenerativen Wärmeerzeuger dienen.

Beispiel 2: Entscheiden Sie sich demnach, eine alte Gas- oder Ölheizung durch eine EE-Hybridheizung, bestehend aus einer Solarthermie-Anlage und einer effizienten Wärmepumpe auszutauschen, können Sie bei Anwendung des vollen BEG-Fördersatzes rund 13.000 Euro sparen.

Kosten Solarthermie-Anlage (+ Montage) 10.000 €
+ Kosten Erdwärmepumpe (+ Montage) + 22.000 €
- Regelförderung25 %- 8.000 €
- Wärmepumpen-Bonus5 %- 1.600 €
- Heizungs-Tausch-Bonus10 %- 3.200 €
Kosten nach Förderung 19.200 €

Bei der Solarthermie-Förderung sind aller guten Dinge drei

Während die Förderung für Solarthermie allein mit 25 % also schon sehr gut ist, können Sie sie durch die Kombination mit anderen regenerativen Heizsystemen noch erhöhen. Planen Sie also ohnehin, sich in nächster Zeit von Ihrer fossilen Anlage zu verabschieden, kann es sich für Sie lohnen, mit der Installation der Solarthermie-Anlage bis zum Einbau der neuen Zentralheizung zu warten und dann beide zusammen durchführen zu lassen.

Denn da der Heizungs-Tausch-Bonus nur für Wärmeerzeuger gezahlt wird, die in der Lage sind, ein ganzes Haus zu heizen, braucht es die Kombination zu einer EE-Hybridheizung, um für Ihre Solarthermie-Anlage die bestmögliche Förderung herauszuholen.

Die maximale Fördersumme für Einzelmaßnahmen beläuft sich auf bis zu 60.000 Euro je Wohneinheit bei einem Wohngebäude und bis zu 2.000 Euro je Quadratmeter (maximal 10 Millionen Euro je Zuwendungsbescheid) bei einem Nichtwohngebäude. Sollte Ihr Bundesland oder Ihre Kommune ebenfalls ein Programm zum Solarausbau haben, dürfen Sie dieses zusätzlich zur BEG in Anspruch nehmen. Bis zu 60 % Ihrer Kosten können Sie sich so bezuschussen lassen. Eine Kopplung mit anderen KfW- oder BAFA-Programmen dagegen ist nicht möglich.

Voraussetzungen für eine Solarthermie-Förderung

Damit Sie im Rahmen der BEG eine BAFA- oder KfW-Förderung erhalten, muss die Solarthermie einige Anforderungen erfüllen. So sind nur Anlagen förderfähig, die über das europäische Zertifizierungszeichen Solar Keymark verfügen. Dessen Datenblatt muss außerdem einen jährlichen Kollektorertrag von mindestens 525 kWh/m2, bezogen auf den Standort Würzburg, ausweisen. Eine Liste mit Modellen, die diese Kriterien einhalten, ist beim BAFA erhältlich.

Keine Förderung gibt es für selbst gebaute oder gebraucht erworbene bzw. aus gebrauchten Teilen zusammengesetzte Anlagen sowie für Prototypen, von denen bisher weniger als vier in Gebrauch sind. Ebenfalls ausgeschlossen sind Solaranlagen, deren Kollektoren auf der Frontseite keine transparente Abdeckung besitzen (z. B. Schwimmbadabsorber).

Weiterhin gibt es auch Vorschriften zur Verwendung der Solarthermie. Mehr als 50 % der durch sie erzeugten Wärme sollte mindestens einem dieser Zwecke dienen:

  • Warmwasserbereitung
  • Raumheizung
  • kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung
  • solare Kälteerzeugung
  • Zuführung der Wärme u./o. Kälte in ein Wärme- u./o. Kältenetz

Dafür muss die Anlage mit einem Funktionskontrollgerät (Solarregelung) ausgestattet sein. Es sei denn, sie besitzt Luftkollektoren. Bei Vakuumröhrenkollektoren ab einer Fläche von 20 m2 und bei Flachkollektoren ab 30 m2 ist außerdem eine Erfassung der solaren Erträge im Kollektorkreislauf (z. B. per Wärmemengenzähler) erforderlich.

Förderung der Solarthermie bei Sanierung und Neubau

Eine solche prozentuale Förderung gibt es bei der BEG übrigens nicht nur für Einzelmaßnahmen, sondern auch für gesamte Maßnahmenpakete, wenn diese eine Steigerung der Energieeffizienz zur Folge haben. Denn umweltschonend sind Häuser nur dann, wenn: a) in ihnen möglichst wenig Wärme über die Gebäudehülle entweicht (Transmissionswärmeverlust) und b) zur Deckung ihres Wärmebedarfs ein erneuerbarer Energieträger eingesetzt, der ohne Energieverluste bereitgestellt werden kann (Primärenergiebedarf).

Während Sie ersteres durch Wärmedämmung und den Einbau neuer Fenster und Türen erreichen, kann die Solarthermie zu zweiterem beitragen. So hat Sonnenenergie einen Primärenergiefaktor von 0, da sie direkt am Gebäude gewonnen und umgewandelt werden kann. Der von Öl und Gas hingegen liegt aufgrund der aufwändigen Förderung und langen Transportwege bei 1,1. Solarthermie ist somit nicht nur eine umweltschonendere, sondern auch viel effizientere Form der Energienutzung. Kommt sie in Neubauten oder im Zuge der Sanierung von Altbauten zum Einsatz, ist dadurch das Erreichen einer Effizienzhausstufe möglich.

Bei den Effizienzhausstufen handelt es sich um im Gebäudeenergiegesetz (GEG) definierte Energiestandards mit festgelegten Werten zu Transmissionswärmeverlust und Primärenergiebedarf. Zielt der Bau oder die Sanierung eines Gebäudes darauf ab, dieses auf eine solche zu bringen, gibt es dafür Förderung über die Programme BEG WG bzw. BEG NWG. Bei BEG WG geht es darum, ein Wohngebäude (WG) zum Effizienzhaus (EH) zu machen. Wenn ein Nichtwohngebäude (NWG) wie eine Schule zu einem Effizienzgebäude (EG) werden soll, fällt dies in die Zuständigkeit des BEG NWG.

Da der Fokus der Bundesförderung vor allem auf der energetischen Sanierung von Altbauten liegt, erhalten Sie bei einem Neubau inzwischen nur noch dann eine Förderung, wenn es sich dabei um ein EG/EH 40 NH handelt. Der Fördersatz beträgt in diesem Fall 5 %.

Mehr Effizienzhausstufen mit teils höheren Fördersätzen stehen Ihnen hingegen bei der Sanierung eines Altbaus zur Verfügung:

Die Werte beziehen sich dabei auf die Obergrenze der förderfähigen Kosten. Bei Nichtwohngebäuden sind dies 2.000 Euro je m2 beheizter Nettogrundfläche (NGF) bzw. 10 Millionen Euro je Zuwendungsbescheid (ZWB). Für Wohngebäude liegt der Höchstbetrag bei 120.000 Euro je Wohneinheit. Wird die Wohnung zu mindestens 55 % mit erneuerbaren Energien beheizt, fällt sie in die EE-Klasse. Der Einbau einer EE-Hybridheizung aus Solarthermie und einem weiteren regenerativen Wärmeversorger lohnt sich also nicht nur aus Umweltgesichtspunkten, sondern sorgt auch für eine höhere Gesamtförderung.

Eine energetische Sanierung muss dabei nicht in einem Zug durchgeführt werden. Denn Sie haben jedes Jahr erneut Anspruch auf Zuschüsse, sofern Ihre Maßnahmen zu einer noch höheren Effizienzhausklasse führen. Einzig der EE-Bonus wird Ihnen nur einmal gewährt.

Um sicherzustellen, dass die Umbauarbeiten vorgabenkonform ablaufen, muss ein zugelassener Energie-Effizienz-Experte (EEE) die Fachplanung und Baubegleitung übernehmen. Die Kosten hierfür werden Ihnen zu 50 % erstattet. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern dürfen sie maximal 10.000 Euro und bei Mehrfamilienhäusern maximal 4.000 Euro je Wohneinheit betragen. Für Nichtwohngebäude gilt eine Obergrenze von 10 Euro je m2 bzw. 40.000 Euro je Zuwendungsbescheid.

Wie Sie die Solarthermie-Förderung bei BAFA und KfW beantragen

Für den Erhalt einer Förderung ist es wichtig, den Antrag zu stellen, bevor Sie ein Fachunternehmen beauftragen oder Materialien kaufen. Einzig Planungsleistungen dürfen im Vorfeld in Anspruch genommen werden. Denn für die Beantragung müssen Sie bereits die Höhe der förderfähigen Kosten kennen. Da es im Verlauf der Umsetzung zu Preissteigerungen kommen kann, empfiehlt es sich, diese ruhig etwas aufzurunden. Denn ist die Fördersumme einmal berechnet, findet keine spätere Anpassung mehr statt.

Die Vergabe der Förderung läuft entweder über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder über die Bankengruppe KfW. An wen Sie sich wenden müssen, hängt von der Programmkategorie ab. Für einen direkten Investitionszuschuss im Rahmen des BEG EM sind Sie beim BAFA an der richtigen Adresse.

Einen Kredit für die Programme BEG WG und BEG NWG bekommen Sie dagegen über die KfW. Die maximale Kreditsumme entspricht dabei der jeweiligen Höchstgrenze förderfähiger Kosten. Die Förderung erhalten Sie dann als laufzeitverkürzenden Teilschuldenerlass nach Abzahlung Ihrer Raten.

Auch bei der Art der Beantragung gibt es bei beiden Institutionen Unterschiede. Während das BAFA dafür ein elektronisches Formular auf seiner Webseite bereitstellt, läuft diese bei der KfW-Förderung über einen Finanzierungspartner Ihrer Wahl (Hausbankprinzip). Außerdem verlangt die KfW die Beauftragung eines Energie-Effizienz-Experten.

Nach Stellung des Antrags bekommen Sie eine Eingangsbestätigung. Sobald Sie diese haben, können Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen. Wollen Sie erst sicher gehen, dass Ihnen die Förderung auch zugesprochen wird, warten Sie den Zuwendungsbescheid ab. Mit dessen Zustellung bleiben Ihnen 24 Monate zur Durchführung der angegebenen Maßnahmen (Bewilligungsfrist). Wenn Ihnen dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich ist, lässt sich eine Verlängerung um weitere 2 Jahre beantragen.

Ist die Umsetzung dann abgeschlossen, müssen Sie innerhalb von 6 Monaten einen Verwendungsnachweis einreichen. Welche Unterlagen, z. B. Rechnungen und Fachunternehmererklärung, dafür nötig sind, entnehmen Sie dem Zuwendungsbescheid. Entspricht alles den Vorgaben, bekommen Sie anschließend den Förderbetrag ausgezahlt.

Auch über Steuererklärung Förderung von Solarthermie

Haben Sie Ihre Solarthermie-Anlage bereits angeschafft oder sogar schon eingebaut, ist noch nicht alles verloren. Denn da dem Staat sehr an der Ankurbelung der Sanierungsrate gelegen ist, bietet er Eigenheimbesitzern neben der BEG auch noch eine Steuerförderung. Um von dieser profitieren zu können, muss Ihr Haus mindestens 10 Jahre alt sein und von Ihnen ausschließlich zum Wohnen genutzt werden. Dabei kann es sich auch um ein Ferienhaus in einem anderen EWR-Land handeln.

Wenn Sie nicht schon vor Anschaffung der Solarthermie-Anlage Förderung beantragt haben, können Sie sich dafür immer noch einen Steuerbonus sichern. | Foto: © Stockfotos-MG / Adobe Stock

Im Jahr nach der Fertigstellung Ihres Projekts geben Sie dessen Kosten dann in Ihrer Steuererklärung an. Als Nachweis für die Förderfähigkeit brauchen Sie neben Rechnungen eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens, dass Ihre Solaranlage die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt. Jene dienen auch bei der BEG-Förderung als .

Im Gegensatz zu dieser bekommen Sie bei der Steuerförderung aber nur 20 % der Investitionskosten erstattet. Diese dürfen maximal 200.000 Euro betragen. Auch bekommen Sie den Steuerbonus auch nicht mit einem Mal ausgezahlt, sondern über drei Jahre verteilt als Nachlass auf die Einkommenssteuer. Sollten Sie noch die Möglichkeit haben, eine BEG-Förderung zu beantragen, klären Sie am besten mit einem Steuerberater, welche Form des Zuschusses in Ihrem Fall am geeignetsten ist.

Ob Ihr Gebäude überhaupt die Voraussetzungen in Bezug auf Dachneigung und -ausrichtung sowie Sonneneinstrahlung mitbringt, die Ihnen warmes Duschwasser ermöglichen, kann ein auf Solarthermie spezialisierter** Fachbetrieb für Sie feststellen. Sollten Sie noch Fragen zu den staatlichen Förderprogrammen haben, finden Sie weitere Informationen dazu beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

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