Veröffentlicht am Feb. 6, 2023

BAFA Zuschuss für Brennstoffzellen 2021

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) förderte Mini-KWK im Bestandsbau bis zu einer Leistung von 20 Kilowatt elektrischer Leistung mit einem attraktiven Zuschuss. Darunter fielen auch Brennstoffzellenheizungen. Besonders effiziente Geräte wurden mit zusätzlichen Boni bedacht. Das Programm ist Ende 2020 ausgelaufen.
Thorben Frahm
Dieser Artikel wurde von
Thorben Frahm für www.heizungsfinder.de verfasst.
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BAFA Zuschuss für Brennstoffzellen nicht mehr erhältlich

Der Zuschuss für Mini-KWK-Anlagen und damit auch Brennstoffzellen des BAFA ist am 31. Dezember 2020 ausgelaufen. Anträge für dieses Förderprogramm können nicht mehr gestellt werden. Allerdings können Sie über das KfW-Programm 433 weiterhin eine Brennstoffzelle fördern lassen.

Archiv: BAFA Zuschuss für Brennstoffzellen BHKW und Mini-KWK-Anlagen 2021

Hier finden Sie die aktuellen Förderkonditionen für Mini-KWK-Anlagen. Wir sprechen hier themenbedingt von Brennstoffzellen-BHKW, der Mini-KWK-Zuschuss gilt aber auch für die meisten mit anderweitigen Techniken und Brennstoffen betriebenen BHKW. Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem beschriebenen Förderprogramm um einen Investitionszuschuss handelt. Informationen zur Stromvergütung und weiteren Boni, die Sie im laufenden Betrieb erhalten, finden Sie in unserem Artikel zur Einspeisevergütung für BHKW.

Basis + Bonusförderung für Brennstoffzellen

Die Förderung der Brennstoffzelle setzt sich dabei aus einem Basis- und einem Bonusbetrag zusammen. Während Hausbesitzer dabei grundsätzlich 5.700 Euro für jede zugelassene Brennstoffzellenheizung bekommen, gibt es noch einmal 450 Euro je 100 Watt elektrischer Leistung.

BAFA Zuschuss für Brennstoffzellenheizungen und andere Mini-KWK-Anlagen

Leistung kWelBAFA Zuschuss für Brennstoffzelle
< 11.900 €
> 22.200 €
> 32.500 €
> 42.800 €
> 52.900 €
> 63.000 €
> 73.100 €
> 83.200 €
> 93.300 €
> 103.400 €
> 113.410 €
> 123.420 €
> 133.430 €
> 143.440 €
> 153.450 €
> 163.460 €
> 173.470 €
> 183.480 €
> 193.490 €
< 203.500 €
Brennstoffzellen-BHKW mit einer elektrischen Leistung, die nicht ganzzahlig ausfällt, werden wie folgt berechnet. Teilbeträge werden anteilig bei einem angenommenen Satz von 100 € pro Kilowatt elektrischer Leistung vergütet. Ein Mini-Brennstoffzellen-BHKW mit einer Leistung von 5,6 kWel erhielte also 2.900 € Basisförderung zuzüglich 0,6 kWel \* 100 Euro/kWel, also 2.960 €.

Bonusförderung

Ist das Brennstoffzellen-BHKW in Sachen Wärme oder Strom besonders effizient, so können Sie zusätzlich zum obigen Betrag noch weitere Bonuszahlungen vom BAFA erhalten: den Wärmebonus und den Strombonus. Beide Boni können bei Erfüllung aller Bedingungen kombiniert werden, allerdings nicht separat zur Basisförderung beantragt werden.

  • Wärmeeffizienzbonus: der Wärmebonus wird für Mini-KWK-Anlagen ausgezahlt, die einen (zweiten) Abgaswärmetauscher aufweisen und an ein hydraulisch abgeglichenes Heizungssystem angeschlossen sind. Der Wärmeeffizienzbonus beläuft sich auf einen Aufschlag von 25 Prozent der Basisförderung. Das genannte Brennstoffzellen-BHKW aus dem obigen Beispiel erhielte also einen Wärmeeffizienzbonus von 740 Euro.

  • Stromeffizienzbonus: der Stromeffizienzbonus greift, wenn das Mini-BHKW einen hohen elektrischen Wirkungsgrad vorweist. Der Stromeffizienzbonus beträgt 60 Prozent der Basisförderung. Unser Beispiel-BHKW erhielte also einen Stromeffizienzbonus von 1.776 Euro. Erfüllt die Brennstoffzellenheizung diese Kriterien, erhalten Sie den Stromeffizienzbonus:

Leistung Min. kWelLeistung Max. kWelElektrischer Wirkungsgrad
> 0≤ 1> 31%
> 1≤ 4> 31%
> 4≤ 10> 33%
> 10≤ 20> 35%

Bedingungen für den Mini-KWK-Zuschuss

Das Brennstoffzellen-BHKW muss

* in der Liste der förderfähigen Mini-KWK-Anlagen verzeichnet sein,

* per Wartungsvertrag fachlich betreut werden,

* nicht in Regionen befindlich sein, in welchen ein Anschluss- und Benutzungsgebot für Fernwärme in Kraft ist,

* einen Wärmespeicher mit einem Volumen von 60 Liter pro Kilowatt thermischer Leistung (kWth) besitzen

* einen Stromzähler installiert haben, damit der KWK-Zuschlag korrekt erfasst werden kann

* müssen ab einer elektrischen Leistung von mehr als 10 kWel die technischen Möglichkeiten aufweisen, Signale des Strommarktes zu erhalten und dadurch ansteuerbar zu sein

* einem hydraulischen Abgleich unterzogen worden sein.

Formelles:

* Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden. Damit ist der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages und nicht der tatsächliche Einbau bezeichnet.

* Nur wenn die Bauanzeige vor dem 01. Januar 2009 erstattet oder der Bauantrag bis zu diesem Termin gestellt wurde, ist die Förderung möglich.

Die Liste der förderfähigen Anlagen, den Förderantrag sowie weiterführende Informationen zur BAFA Brennstoffzellen und Mini-KWK-Förderung finden Sie hier auf den Seiten des BAFA<https: bafa="" de="" energie="" formulare_antragsteller="" index.html="" kraft_waerme_kopplung="" mini_kwk_anlagen="" www.bafa.de="">.</https:>

Weitere Förderprogramme für Brennstoffzellen-BHKW: KfW Programm 433

Alternativ zum BAFA Zuschuss für Mini-KWK-Anlagen können Sie sich auch an die KfW wenden. Sie bietet über das Programm "Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle (433)" die Bezuschussung von Brennstoffzellenheizungen an.

Dieser Zuschuss gilt ausschließlich für Brennstoffzellenheizungen mit einer elektrischen Leistung von 0,25 bis 5 kWel und ist nicht mit der BAFA Förderung kombinierbar. Die genauen Konditionen finden Sie in unserem Artikel zum KfW Programm 433.

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