Veröffentlicht am Feb. 16, 2024

Bei Gasheizung Förderung 2024 nur noch für Optimierung

Bis Mitte 2022 bekamen Sie für eine neue Gasheizung noch Förderung. Seitdem unterstützt der Staat den Einbau fossiler Wärmeerzeuger nicht mehr. Was Sie aber weiterhin erhalten, ist Förderung für die Optimierung Ihrer alten Gasheizung – sei es durch effizienzsteigernde Maßnahmen oder die Hinzufügung eines weiteren Wärmeerzeugers. Ist Ihr Gaskessel bereits fortgeschrittenen Alters, sollten Sie den Tausch gegen ein regeneratives Heizsystem in Betracht ziehen. Ein zeitlich begrenzter Bonus macht dessen Anschaffung jetzt erschwinglicher. Hier erfahren Sie, wie genau sich die Förderung neuer und alter Heizungen derzeit gestaltet.
Ariane Müller
Dieser Artikel wurde von
Ariane Müller für www.heizungsfinder.de verfasst.
Gasheizung Förderung
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Staatliche Förderung einer Gasheizung im Überblick

Für neue Gasheizung keine Förderung mehr, für alte Gasheizung schon
  • Der Einbau einer neuen Gasheizung wird vom Staat nicht mehr gefördert.
  • Bei H2-ready-Gasheizungen erhalten Sie eine Förderung für die Umstellung auf 100 %-Wasserstoffbetrieb.
  • Wollen Sie Ihre Gasheizung durch einen regenerativen Wärmeerzeuger ergänzen (= Hybridheizung), gibt es für diesen 30–65 % Förderung.
  • Tauschen Sie eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung gegen ein neues regeneratives Heizsystem, erhalten Sie mindestens 50 % Förderung.
  • Maßnahmen, mit denen Sie Ihre alte Gasheizung effizienter machen, werden zu 15–20 % bezuschusst.

Keine Förderung mehr für Einbau neuer Gasheizung

Die Gasheizung nimmt eine sehr große Rolle in der deutschen Heizlandschaft ein: Von knapp 22 Millionen Wärmeerzeugern sind rund 14 Millionen Gaskessel.

Diagramm Wärmeerzeuger Deutschland 2022 bdh

Gasheizungen sind in Deutschland die am häufigsten vertretenen Wärmeerzeuger. | Grafik: © Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie

Aus Gründen des Klimaschutzes soll sich daran jedoch künftig etwas ändern. So schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, dass ab 2045 nicht mehr mit fossilen Energieträgern geheizt werden darf. Spätestens ab Juli 2028 dürfen auch keine neuen Öl- oder Gasheizungen mehr eingebaut werden. Damit finanziell kein Anreiz besteht, bis dahin noch die alte Gasheizung durch eine neue zu ersetzen, wurde deren Förderung bereits im Juli 2022 eingestellt.

Förderung für Umstellung auf Wasserstoff bei H2-ready-Gasheizungen

Seit 1. Januar 2024 gibt es im Zusammenhang mit neuen Gasheizungen nur noch eine Förderung für deren Wasserstofffähigkeit. So bekommen Sie künftig einen staatlichen Zuschuss von bis zu 70 % (maximal 21.000 Euro) für Maßnahmen, die ermöglichen, eine Gas-Brennwertheizung mit 100 Prozent Wasserstoff zu betreiben. Derzeit existieren jedoch nur H2-ready-Heizungen, die maximal 20 % Wasserstoff verwenden können.

Vorgaben für neue Gasheizungen

Solange Ihre Gemeinde noch keine Kommunale Wärmeplanung erstellt hat, dürfen Sie sich noch einmal eine Gasheizung zulegen. Sie sollten dabei aber bedenken, dass diese dann ab 2029 mit einem steigenden Anteil an grünem Gas betrieben werden muss:

  • ab 2029: 15 %
  • ab 2035: 30 %
  • ab 2040: 60 %

Außerdem sollten Sie sich bewusst machen, dass die 2021 eingeführte CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe wie Gas von Jahr zu Jahr steigt. Sie müssen also künftig mit mehreren hundert Euro Mehrkosten rechnen.

Heizungsfachbetriebe sind daher verpflichtet, Sie künftig vor dem Kauf und Einbau einer neuen Gasheizung auf diese Entwicklungen hinzuweisen.

Förderung von bis zu 22.000 Euro für Gashybridheizung

Daher dürfte es sich momentan eher lohnen, Ihrer bestehenden Gasheizung – so sie denn noch nicht zu alt ist – einen weiteren Wärmeerzeuger an die Seite zu stellen. Mit so einer Hybridheizung würden Sie Ihren Gasverbrauch und die damit einhergehenden CO2-Emissionen senken. Zwar ist die Anschaffung einer zusätzlichen Heizung mit einigen Kosten verbunden. Doch für regenerative Heizsysteme, die auf Basis erneuerbarer Energien Wärme erzeugen, gibt es auch zukünftig noch Förderung. Zu diesen zählen: 

Auch den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz bekommen Sie vom Staat bezuschusst. Die Förderung beträgt dann mindestens 30 Prozent (von Investitionskosten bis maximal 30.000 Euro). 

Diesen Fördersatz können Sie noch durch Boni erhöhen. So gibt es den Einkommensbonus in Höhe von 30 %. Diesen erhalten Sie, wenn Ihr Haushaltjahreseinkommen 40.000 Euro nicht übersteigt. Des Weiteren gibt es für Grundwasser-Wärmepumpen und Erdwärmepumpen sowie Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel verwenden, den Wärmepumpen-Bonus in Höhe von 5 Prozent.

Wenn Sie also Ihre Gasheizung beispielsweise mit einer Solarthermie-Anlage oder einem Pelletofen kombinieren, unterstützt der Staat deren Anschaffung, indem er 30–65 % der Kosten übernimmt (maximal 19.500 Euro). Bei Kombination mit einer Biomasseheizung, die maximal 2,5 mg Feinstaub pro m3 ausstößt, wird außerdem ein Emissionsminderungs-Zuschlag von 2.500 Euro vergeben. Somit beträgt die Förderung für eine Gashybridheizung bis zu 22.000 Euro.

Geförderte Heizungsarten: Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermie & Gas-Hybridheizung

Verwandeln Sie Ihre Gasheizung in eine Hybridheizung, erhalten Sie für den neu angeschafften Wärmeerzeuger Förderung von bis zu 22.000 Euro. | Grafik: © hkama / Adobe Stock

Förderung von bis zu 23.500 Euro bei Austausch alter Gasheizung

Ist Ihre Gasheizung schon länger im Dienst, sollten Sie über einen kompletten Heizungswechsel nachdenken. Die neue Wärmepumpe oder Pelletheizung gleich so zu dimensionieren, dass sie allein oder in Kombination mit Solarthermie-Anlage oder Kaminofen Ihr Haus beheizen kann, macht sie zum einen zukunftsfähiger (angesichts des Verbots fossiler Wärmeerzeuger ab 2045). Zum anderen bringt Ihnen der Ausbau Ihrer Gasheizung auch einen höheren Fördersatz ein. Wenn diese nämlich mindestens 20 Jahre alt ist, bekommen Sie für den Wechsel von Gas zu erneuerbarer Energie den Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent. Voraussetzungen dafür sind:

  • Die Heizung wird in dem Haus getauscht, das Ihnen gehört und von Ihnen bewohnt wird.
  • Die neue Heizungsanlage darf nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Ausnahme bilden hierbei gasbetriebene Brennstoffzellenheizungen und wasserstofffähige Gas-Brennwertheizungen.
  • Eine Biomasseheizung muss mit einer Solarthermie-Anlage, einer Warmwasser-Wärmepumpe oder einer PV-Anlage, die Strom für die Warmwasserbereitung liefert, kombiniert werden.

Da es zum Erreichen der Klimaziele wichtig ist, dass alte Gasheizungen möglichst bald ausgetauscht werden, verringert sich der Klimageschwindigkeitsbonus ab 2029 alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte, bis er 2037 dann ganz entfällt.

  • 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028: 20 Prozent 
  • 1. Januar 2029 bis 31. Dezember 2030: 17 Prozent 
  • 1. Januar 2031 bis 31. Dezember 2032: 14 Prozent 
  • 1. Januar 2033 bis 31. Dezember 2034: 11 Prozent 
  • 1. Januar 2035 bis 31. Dezember 2036: 8 Prozent
Förderung auch, wenn Gasheizung unter Austauschpflicht fällt

Eine Neuerung im BEG ist, dass Sie die Förderung auch dann bekommen, wenn die bestehende Heizung bereits der Austauschpflicht nach § 72 GEG unterliegt. Diese gilt für Konstanttemperaturkessel, die ihr dreißigstes Betriebsjahr überschritten haben. Bei früheren Förderprogrammen gab es in diesem Fall keine staatliche Unterstützung beim Heizungstausch.

Der Umstieg auf ein regeneratives Heizsystem könnte sich also für Sie lohnen. Bis zu 70 Prozent Ihrer Investitionskosten (maximal 21.000 Euro) sowie der Emissionsminderungs-Zuschlag für Biomasseheizungen (2.500 Euro) wären dann für Sie drin. Die Förderung für einen Heizungstausch kann somit bis zu 23.500 Euro betragen.

Übersicht der Förderung bei Heizungstausch 2024 (BEG EM)

Förderung von Heizungstausch ab 2024 | Grafik: © Heizungsfinder

Förderung für vorübergehend gemietete Gasheizung

Sollte ein Defekt Sie frühzeitig zu einem Heizungstausch zwingen, können Lieferschwierigkeiten und Handwerkermangel den Umstieg auf ein anderes Heizsystem erschweren. Damit Sie diesen dennoch vollziehen, haben Sie die Möglichkeit, sich in der Übergangszeit eine Gasheizung zu mieten. Der Staat unterstützt dies dadurch, dass er Ihnen dann die Miete für bis zu ein Jahr erstattet. Diese Erstattung erhalten Sie aber nur im Rahmen der Förderung Ihrer neuen Heizanlage.

Förderung von bis zu 20 % für Optimierung bestehender Gasheizung

Sollte Ihre Gasheizung noch keine 20 Jahre alt sein und Sie daher noch nicht vorhaben, sie auszutauschen, können Sie stattdessen durch kleinere Maßnahmen deren Effizienz verbessern. Zu diesen Maßnahmen zählen:

  • Hydraulischer Abgleich 
  • Einstellen der Heizkurve
  • Austausch der Umwälzpumpe
  • Anpassung der Vorlauftemperatur und Pumpenleistung
  • Dämmen von Rohrleitungen
  • Installation neuer Thermostate
  • Einbau von Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörpern oder Wärmespeichern
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • Umstellung von wasserstofffähigen Heizungen auf den 100-Prozent-Wasserstoffbetrieb

Da durch eine bessere Effizienz auch der Energieverbrauch Ihrer Gasheizung sinkt, unterstützt der Staat auch Investitionen in diesem Bereich. So erhalten Sie eine Erstattung von 15 Prozent der dabei entstehenden Kosten. Ist die Heizungsoptimierung Teil Ihres individuellen Sanierungsfahrplans, erhöht sich die Förderung um den iSFP-Bonus in Höhe von 5 Prozent.

iSFP: Für Förderung und mit Förderung

Überlegen Sie, nicht nur Ihrer Heizung ein Update zu verpassen, sondern Ihr Haus insgesamt effizienter zu machen, kann ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) von Nutzen sein. Denn er zeigt Ihnen auf, welche Maßnahmen was bewirken und in welcher Reihenfolge sie durchgeführt werden sollten.

Seine Erstellung muss durch einen dena-gelisteten Energieeffizienz-Experten erfolgen. Dafür bekommen Sie dann aber auch 80 Prozent der Kosten (maximal 1.300 Euro bei einem Einfamilienhaus) vom Staat erstattet.

Bei Heizungsoptimierung, Dämmmaßnahmen oder einem Fenstertausch sorgt er dann für den iSFP-Bonus. Durch diesen erhöht sich Ihr Fördersatz um 5 Prozent.

Voraussetzung für die Förderung einer Heizungsoptimierung sind:

  • Ihre Gasheizung ist seit mindestens zwei Jahren in Betrieb, jedoch nicht länger als zwanzig.
  • Sie befindet sich in einem Altbau (Bauantrag mindestens 5 Jahre her).
  • Dieser hat maximal 5 Wohneinheiten.
  • Die Investitionssumme beträgt mindestens 300 Euro.

Bei BAFA und KfW die Förderung für Gasheizung und Co. bekommen

Die Heizungsförderung läuft seit 2021 über die "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG). Vergeben werden die Fördergelder vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Zuständigkeit richtet sich dabei danach, was genau Sie fördern lassen wollen.

Förderung von Heizungsoptimierung über das BAFA

Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz bekommen Sie über das BAFA bezuschusst. Neben der Optimierung Ihrer bestehenden Heizung zählen dazu auch Arbeiten an der Gebäudehülle sowie der Anlagentechnik des Gebäudes. Es muss sich dann aber jeweils um eine Einzelmaßnahme handeln.

Alternative zur BEG: Steuerbonus

Die Kosten für Arbeiten an Ihrer Heizung bekommen Sie nicht nur über die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude bezuschusst. Sie können sie auch in Ihrer Steuererklärung angeben und so für drei Jahre Ihre Steuerschuld senken. 20 Prozent Ihrer Ausgaben werden Ihnen auf diesem Weg vom Staat erstattet.

Vorteil:

Im Gegensatz zur BEG muss der Steuerbonus nicht schon vor Maßnahmendurchführung beantragt werden (s. u.). 

Nachteile:

  • Nur Handwerkerkosten sind so anrechenbar. Kosten für verwendetes Material bekommen Sie auf diesem Weg nicht erstattet.
  • Die Höchstgrenze der pro Maßnahme anrechenbaren Kosten beträgt lediglich 1.200 Euro.
  • Eine Kombination von BEG und Steuerbonus ist nicht möglich. Maßnahmen, die bereits gefördert wurden, dürfen nicht mehr in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Förderung von Heizungstausch über die KfW

Planen Sie eine umfassende Sanierung, bei der Sie Ihr Haus mittels mehrerer Maßnahmen auf einen Effizienzhaus-Standard bringen, oder aber einen Heizungstausch, ist die KfW Ihr Ansprechpartner. Über sie können Sie in beiden Fällen sowohl einen Zuschuss als auch einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss bekommen. Die Höhe des Zuschusses entspricht dabei den oben genannten Förderbeträgen. 

Der Austausch einer Gasheizung gegen ein regeneratives Heizsystem fällt ins das KfW-Programm 458. Benötigen Sie zum Umsetzen der Maßnahmen finanzielle Unterstützung, können Sie zusätzlich noch einen Kredit beantragen (KfW-Programm 358 bzw. 359).

Antrag vor Auftrag

Unabhängig davon, ob Sie die Förderung über das BAFA oder die KfW beziehen wollen, müssen Sie den Antrag stets vor Maßnahmenbeginn stellen. Dies können Sie entweder selbst auf dem jeweiligen Portal tun oder von einem Energieberater oder Heizungsfachbetrieb erledigen lassen. Die Beantragung eines Kredits übernimmt Ihr Finanzierungspartner (Geldinstitut, Versicherung oder Finanzvermittler).

Neuerung der Heizungsförderung 2024: Vertrag für Antrag

War es bisher so, dass Sie erst nach der Antragstellung Verträge unterschreiben durften, hat sich dies ab 1. Januar 2024 geändert. Nun müssen Sie sogar schon bei der Antragstellung einen Vertrag vorlegen – und zwar einen sogenannten Lieferungs- oder Leistungsvertrag. Mit diesem zeigen Sie, dass Sie bereits ein Fachunternehmen gefunden haben, dass die geplanten Arbeiten übernimmt. Auch das voraussichtliche Datum der Durchführung muss im Vertrag festgehalten sein. Dies soll für mehr Planungssicherheit bei den Förderinstituten und Handwerksbetrieben sorgen.

Als Absicherung für Sie, dass der Vertrag auch nur bei Erhalt der Förderung in Kraft trifft, muss er eine diesbezügliche Klausel enthalten. So gilt ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung erst bei Förderzusage. Einer mit auflösender Bedingung wiederum verliert bei Förderabsage seine Gültigkeit. 

Übergangsregelung bei Heizungstausch: Da die KfW erst seit 1. Januar 2024 für die Förderung von Heizungswechseln zuständig ist, können Eigenheimbesitzer dort erst ab dem 27. Februar 2024 einen Antrag auf Unterstützung stellen. Andere Hausbesitzer müssen sogar noch länger warten. Damit aber auch weiterhin fossile Heizungen durch regenerative ersetzt werden, wurde eine Übergangsregelung eingeführt. Der zufolge dürfen Sie bis zum 31. August 2024 erst den Heizungstausch durchführen und später (bis zum 30. November 2024) den Förderantrag stellen.

Planungsleistungen dürfen Sie schon vorher in Anspruch nehmen. Alle anderen Arbeiten und der Kauf von Materialien müssen bis zur Eingangsbestätigung Ihres Antrags warten. Wollen Sie auf Nummer sicher gehen, beginnen Sie mit Ihrem Sanierungsprojekt erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids. Von da an haben Sie drei Jahre Zeit für dessen Durchführung. Anschließend müssen Sie innerhalb von sechs Monaten Verwendungsnachweise wie Rechnungen und die Fachunternehmererklärung einreichen. Nach deren Prüfung erhalten Sie dann die beantragte Kostenerstattung.

Fazit: Förderung nur, wenn Sie Gasheizung sanieren, ergänzen oder ersetzen

Sie haben also die Wahl: Entweder schaffen Sie sich noch einmal eine Gasheizung an und bezahlen die dann vollständig aus eigener Tasche oder Sie investieren in ein effizienteres System und profitieren dabei von staatlicher Unterstützung. Option 1 mag auf den ersten Blick günstiger sein. Denn ein Heizungswechsel bringt oft auch kostspielige Umbaumaßnahmen mit sich. Langfristig gesehen könnte die Anschaffung einer neuen Gasheizung jedoch die höheren Kosten verursachen. Da ist zum einen die CO2-Abgabe, zum anderen ein möglicher weiterer Heizungstausch infolge des Verbots fossiler Wärmeerzeuger. 

Bevor Sie sich also für ein neues Heizsystem entscheiden, sollten Sie sich eingehend von einem Heizungsbetrieb beraten lassen. Dieser kann Ihnen helfen, für Ihr Haus die beste Heizung zu finden.

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