BAFA Förderung einer Wärmepumpe
Für den Einbau einer Wärmepumpe sind staatliche Zuschüsse vom Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhältlich. Die Höhe der BAFA Förderung hängt dabei von mehreren Faktoren ab. Einerseits ist die Jahresarbeitszahl entscheidend, andererseits bestimmt die Leistung der Wärmepumpe über den Umfang der Fördermittel.
BAFA Förderung einer Wärmepumpe - Voraussetzungen & Höhe
Seit dem 15. März 2011 gelten neue Förderkonditionen für die BAFA Förderung. Entscheidend für die Höhe der Fördermittel ist die Leistung der Wärmepumpe. Eine Wärmepumpe kann nur im Bestandsbau gefördert werden - für einen Neubau können keine Mittel vom BAFA beantragt werden. Grundsätzlich können Vorhaben eine BAFA Förderung erhalten, die ab dem 1. Januar 2009 begonnen wurden und zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig gestellt sind.
Dem BAFA muss innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage der Antrag zugehen. Für die BAFA Förderung einer Wärmepumpe muss weiterhin nachgewiesen werden, dass ein hydraulischer Abgleich durchgeführt worden ist. Die Anlage muss gleichzeitig Wärme für Heizung und Trinkwasser bereitstellen und es müssen Gaszähler beziehungsweise Stromzähler & Wärmemengenzähler installiert werden.
Ab dem 1.1.2011 müssen Umwälzpumpen der Effizienzklasse A eingebaut werden. Unabdinglich ist ein Nachweis des COP-Wertes (Coefficient of Performance), der die Grundlage für die Berechnung der Jahresarbeitszahl liefert. Dieser muss von einem unabhängigen Prüfinstitut erbracht werden, alternativ wird das EHPA (Wärmepumpen-Gütesiegel) anerkannt.
Basisförderung für Wärmepumpen hängt von Jahresarbeitszahl & Leistung ab
Damit die BAFA eine Wärmepumpe fördert, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein. Diese werden im Antrag durch die sogenannte Fachunternehmererklärung belegt. Des Weiteren führt die BAFA stichprobenartige Kontrollen durch. Grundsätzlich werden nur effiziente Wärmepumpen gefördert. Die Jahresarbeitszahl (JAZ) ist vom BAFA nach folgendem Schlüssel gegliedert:
- Wasser/Wasser oder Sole/Wasser-Wärmepumpen benötigen eine Jahresarbeitszahl von mindestens 1,3.
- elektrisch betrieben müssen Wasser/Wasser oder Sole/Wasser-Wärmepumpen eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,8 aufweisen.
- bei Nichtwohngebäuden steigt dieser Wert auf größer oder gleich 4,0.
- mindestens 3,5 sind für eine elektrisch betriebene Luft/Wasser-Wärmepumpe vorgeschrieben,
- während eine gasbetriebene Luft/Wasser-Wärmepumpe mindestens eine Jahresarbeitszahl von 1,3 erreichen muss.
Sind diese Werte erreicht, hängt die BAFA Förderung noch von der Leistung und Art der Wärmepumpe ab. Beträgt die Nennwärmeleistung bis zu 10 Kilowatt (kW), erhält man für
- Wasser/Wasser, Sole/Wasser und gasbetriebene Luft/Wasser-Wärmepumpen pauschal 2400 Euro.
- Bei einer Leistung von 10 bis 20 kW gibt es zusätzlich zu den 2400 Euro 120 Euro für jedes Kilowatt an Nennleistung. Übersteigt die Leistung der Wärmepumpe 20 kW, so gibt es für jedes Kilowatt über 10 kW einen Bonus von 100 Euro zu den 2400 Euro der Basisförderung, mindestens aber 1200 Euro.
- elektrisch betriebene Luft/Wasser-Wärmepumpen für ein System mit einer Leistung von unter 20 kW pauschal 900 Euro. Über 20 kW liegt der Satz bei pauschal 1200 Euro.
Weitere BAFA Förderung - der Kombinationsbonus
Wird neben der Wärmepumpe gleichzeitig eine förderfähige Solaranlage eingebaut, wird dies mit dem Kombinationsbonus in Höhe von 600 Euro belohnt. Dieser Satz gilt bis Ende 2011. Ab 2012 beträgt der Kombinationsbonus 500 Euro. Die BAFA Förderung der Wärmepumpe sowie der Solaranlage müssen separat beantragt werden.
Neben der staatlichen BAFA Förderung gewährt die KfW Förderung für Wärmepumpen im Form von zinsgünstige Krediten. Die Förderanträge finden Sie im Bereich Antrag für eine Wärmepumpe.
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