Förderung einer Luftwärmepumpe

Eine Förderung für Luft-Wasser-Wärmepumpen gibt es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Ab 12. Juli 2010 gelten jedoch höhere Anforderungen an die Jahresarbeitszahl einer Luftwärmepumpe. Anträge, die in der Zeit des Förderstopps von Mai bis Juli 2010 gestellt wurden, werden abgelehnt und müssen für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe neu gestellt werden.

BAFA Förderung für Luft-Wasser-Wärmepumpen wieder möglich

Am 07. Juli 2010 hat der deutsche Bundestag das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien wieder aufgenommen. Zwei Monate zuvor, am 03. Mai, war das Programm durch eine Haushaltssperre gestoppt worden. Sämtliche Fördermittel für 2010 waren zu diesem Zeitpunkt bereits aufgebraucht. Nun wurden weitere 115 Millionen € Fördergeld für erneuerbare Wärmeanlagen bewilligt.

Ab dem 12. Juli 2010 können damit für Luftwärmepumpen wieder Förderanträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden. Jedoch wurden die Auflagen für Luft-Wasser-Wärmepumpen in den neuen Förderrichtlinien verschärft. 

Effizienz der Luftwärmepumpe ist ausschlaggebend für die Förderung

Im Marktanreizprogramm werden ab sofort nur noch Luft-Wasser-Wärmepumpen gefördert, die mindestens eine Jahresarbeitszahl von 3,7 haben. Ebenso wird die Förderung nur noch bei einer Hausrenovierung gewährt. Anlagen, die in einem Hausneubau installiert werden, werden nicht mehr gefördert. 

Anträge vor und nach dem Förderstopp werden unterschiedlich behandelt

Anträge für eine Förderung von Luft-Wasser-Wärmepumpen, die vor dem Programmstopp am 03. Mai 2010 gestellt wurden, werden zuerst bearbeitet. Als Kriterien legt das BAFA hier noch die bisherigen Konditionen für die Förderungen für Wärmepumpen an (Fassung vom 20.02.09 mit Änderung vom 17.02.10).

Anträge für eine Förderung von Luft-Wasser-Wärmepumpen, die während der Zeit vom 04. Mai 2010 bis 11. Juli 2010 gestellt wurden als das Marktanreizprogramm gestoppt war, werden abgelehnt. Verbraucher müssen hier einen neuen Antrag für die Luftwärmepumpe stellen.  

Neue Anträge können nur noch nach den neuen Förderrichtlinien für Luft-Wasser-Wärmepumpen gestellt werden. Hierfür gibt es ebenfalls neue Antragsformulare.

Alle weiteren Informationen zur Förderung auch von Luftwärmepumpen hat das BAFA auf seiner Internetseite zusammengestellt. Weiterlesen zum Thema können sie auch in unserem Bericht zu Preisen & Kosten von Luftwärmepumpen. Einige Fachbetriebe bieten auch den Service an, Verbraucher von Fragen der Förderung zu beraten.