Veröffentlicht am Sept. 22, 2023

Gibt es ein Ölheizungsverbot?

Sind Ölheizungen verboten? Ja und nein - während der Betrieb bestehender Ölheizungen dauerhaft gewährleistet ist, dürfen ab 2026 / 2028 keine reinen Ölheizungen mehr in Betrieb genommen werden. Koppeln Sie eine Ölheizung mit erneuerbaren Heizsystemen, ist auch dann noch eine Ölhybridheizung möglich. Tauschen Sie Ihre alte Ölheizung aus, winken jedoch attraktive Förderzuschüsse.
Thorben Frahm
Dieser Artikel wurde von
Thorben Frahm für www.heizungsfinder.de verfasst.
Ölheizung Ölheizungsverbot
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Ab 2026 - 2028 sind neue Ölheizungen verboten, wenn sie keine erneuerbaren Energien einbinden

Inhaltsangabe & Schnellnavigation:

Sind Ölheizungen verboten?
Bis Ende 2023Ab 2026 / 2028
  • Bestehende Ölheizungen können durch neue Ölbrennwertheizungen ausgetauscht werden.
  • Bestehende Ölheizungen (jünger als 30 Jahre) dürfen weiterbetrieben werden – auch über das Jahr 2026 hinaus.
  • Öl-Hybridheizungen, die mit erneuerbaren Energien gekoppelt sind, sind erlaubt.
  • Bis zum Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung bleiben Ölheizungen nach dem neuen GEG 2024 erlaubt.
  • Liegt diese vor, dürfen Ölheizungen ohne Einbindung erneuerbarer Heizsysteme, die mindestens 65% der Energie bereitstellen, nicht mehr neu installiert werden. Öl-Hybridheizungen, die mit erneuerbaren Energien gekoppelt sind, bleiben also erlaubt.
  • Bestehende Ölheizungen dürfen nach Vorliegen der Wärmeplanung nicht mehr gegen neue allein arbeitende Ölheizungen ausgetauscht werden.
  • Ab dem 31. Dezember 2044 ist spätestens Schluss. Auch nur teilweise fossil betriebene Kessel sind dann verboten.

Sind Ölheizungen verboten? Und wenn ja: ab wann?

Oelheizungen sind nicht generell verboten - Darstellung einer Heizöllieferung

Der Tankwagen darf auch in Zukunft weiter vorfahren - es wird nur recht teuer, Bild: VRD I AdobeStock.com

Die Ölheizung war jahrzehntelang ein Klassiker unter den Heizsystemen – doch diese Ära scheint bald vorbei zu sein. Die Bundesregierung setzt im Zuge des „Klimapakets 2030“ stärker auf erneuerbare Energien und Energiespaßmaßnahmen, um die CO2-Emissionen zu reduzieren. Mit dem neuen GEG 2024 hat sich die Lage dann noch einmal weiter verschärft.  Zu diesen Maßnahmen gehört, dass der Einbau von reinen Ölheizungen ab 2026 / 2028 schrittweise verboten ist. Die erste Frist zum prinzipiell Ölheizungsverbot läuft zwischen Mitte 2026 bzw. 2028 aus.

Die kommunale Wärmeplanung ist der Dreh- und Angelpunkt jedes Heizungstausches. Die Vorgaben des GEG besagen folgendes:

  • In Neubaugebieten besteht ab 2024 eine Pflicht zum Heizen mit erneuerbaren Energien. Mindestens 65% der Heizenergie muss aus als erneuerbar eingestuften Quellen kommen - zum Beispiel einer Wärmepumpe, einer Pelletheizung oder einer Öl-Hybridheizung.
  • Im Bestand ist die Sachlage komplizierter. Liegt eine kommunale Wärmeplaung vor, gilt im Bestand die 65% EE-Pflicht ab einem Monat nach Veröffentlichung der Planung
  • Liegt keine kommunale Wärmeplanung vor, bestehen bestimmte Fristen. Demnach:
    • gelten die Regeln des GEG in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern  ab dem 30.06.2026
    • gelten die Regeln des GEG in Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern ab dem 30.06.2028.
    • Liegt nach Ablauf der Fristen immer noch keine Wärmeplanung vor, so gelten ab dem Auslaufen der Frist die Vorgaben des GEG als bestünde eine Wärmeplanung.

Bereits laufende Ölheizungen bleiben jedoch davon unberührt. Sie dürfen prinzipiell weiter betrieben werden.

  • Es handelt sich also übergangsweise insgesamt um kein generelles Ölheizungsverbot!

Warum sollen Ölheizungen verboten werden?

Etwa ein Viertel der Heizungsanlagen in Deutschland arbeiten mit Heizöl. Die Gründe? Ölheizungen sind weit verbreitet, weil sie

  • in der Anschaffung vergleichsweise günstig sind und
  • keinen Anschluss ans Gas- oder Fernwärmenetz benötigen. Das ist vor allem in ländlichen Regionen oft der ausschlaggebende Faktor.

In puncto Umweltfreundlichkeit liegt dieses Heizsystem jedoch weit abgeschlagen im Ranking. Nicht nur, dass der fossilen Energieträger begrenzt ist; darüber hinaus setzt die Verbrennung des Heizöls viel klimaschädliches Kohlendioxid und andere Schadstoffe frei. Ölheizungen treiben den Klimawandel.

Ölheizungen schaden nicht nur der Umwelt – sie gefährden die Einhaltung der Klimaziele. Deutschland möchte bis zum Jahr 2045 klimaneutral sein – so steht es im aktuellen Klimaschutzgesetz. Um den Klimaschutzplan einzuhalten und die Klimaneutralität langfristig zu erreichen, fördert die Bundesregierung den Ausbau von Heizsystemen auf Grundlage erneuerbarer Energien. Dabei setzt sie in Hinblick auf verschiedene Maßnahmen:

  • teilweises Ölheizungsverbot ab 2026 / 2028
  • Austauschpflicht für alte Ölheizungen
  • Schaffung positiver Anreize durch finanzielle Förderung, etwa den BEG-Zuschuss
  • CO2-Aufschlag auf Heizöl und Gas und somit einen deutlichen Anstieg der Heizkosten

Welche Ölheizungen sind verboten – gilt das Verbot für alle Modelle?

Trotz des Verbots ab 2026 / 2028 stehen die Ölheizungen nicht gänzlich vor dem Aus. Abgesehen von den Ausnahmeregelungen sind Ölheizungen nach 2026 weiterhin erlaubt, wenn es sich um Hybrid-Ölheizungen handelt. Unter Hybridheizung versteht man ein Heizsystem, das zwei Energieträger miteinander kombiniert. So kann beispielsweise eine Ölheizung (aber auch eine Gasheizung) mit Solarthermie oder mit einer Wärmepumpe gekoppelt werden.

  • Die Ölheizung muss dann zwingend mit einem erneuerbaren Energieerzeuger kombiniert werden!

Gibt es eine Austauschpflicht für Ölheizungen?

Das Thema Ölheizungsverbot führt bei vielen zu Unsicherheit: Muss ich meine bestehende Ölheizung nun bis 2026 entsorgen, modernisieren oder die Ölheizung austauschen? Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie

  • dem Alter Ihrer Anlage
  • der Heizleistung
  • der Technik
  • Ihrem Einzugsdatum

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht Bestandsschutz. Das heißt, die Heizungsanlagen dürfen weiter betrieben werden. Erfüllt die alte Ölheizung diese Anforderungen nicht, gilt laut GEG eine gesetzliche Austauschpflicht. Diese Austauschpflicht verfolgt das gleiche Ziel wie das Ölheizungsverbot: Umstieg auf effizientere und umweltfreundlichere Heizsysteme. Fakt ist: Anlagen, die älter sind als 20 Jahre, hinken der aktuellen Technik hinterher und haben einen deutlich höheren Energieverbrauch und höhere CO2- und Schadstoff-Emissionen als moderne Anlagen.

Von der Austauschpflicht betroffen sind alle Ölkessel, die

  • älter als 30 Jahre sind (Stand 2022 also Baujahr 1992 oder älter)
  • eine Heizleistung von 4 bis 400 kW haben
  • mit Konstanttemperaturtechnik funktionieren

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Sie zu keinem Austausch verpflichtet sind bei Ölkesseln,

  • die jünger sind als 30 Jahre
  • die eine niedrigere Heizleistung als 4 kW oder eine höhere Heizleistung als 400 kW haben
  • die mit Niedertemperaturtechnik oder Brennwerttechnik funktionieren

Es gibt eine weitere Ausnahme: Ihre Anlage genießt auch dann Bestandsschutz, wenn Sie das Haus mit dieser Anlage vor dem 1. Februar 2002 gekauft, geerbt oder übernommen haben und selber darin wohnen.

Gibt es staatliche Förderungen für den Heizungsaustausch?

Wer beim Heizen auf Erneuerbare Energien setzt, wird vom Staat finanziell belohnt. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beinhaltet verschiedene Maßnahmen im Bereich Heiztechnik. Entscheiden Sie sich für ein neues, effizienteres Heizsystem, können Sie Förderungen von bis zu 40 Prozent beantragen.

Höhe der BEG Förderung:

WärmeerzeugerFördersatz
Gasbrennwert-Heizungen ([Renewable Ready](https://www.heizungsfinder.de/heizung/foerderung/renewable-ready))❌Seit August 2022 nicht mehr gefördert
Gas-Hybridheizungen❌Seit August 2022 nicht mehr gefördert
Solarthermieanlagen25 %
Wärmepumpen35 -40 %
Pelletheizung20 %
EE-Hybridheizungen35 %
Handelt es sich bei Ihrer bisherigen Heizungsanlage um eine Ölheizung, profitieren Sie vom neuen **Heizungs-Tausch-Bonus**. Die Prämie liegt bei 10 Prozent zusätzlicher Förderung, sofern Sie eine der folgenden Heizsysteme errichten:
  • Biomasseheizung
  • Wärmepumpe
  • EE-Hybridheizung

Tauschen Sie Ihre alte Ölheizung gegen eine Wärmepumpe aus, erhalten Sie einen BEG Zuschuss von 25 % plus eine Austauschprämie von 10 % plus einen Bonus von 5%, wenn die Wärmepumpe eine Sole-Wasser oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe ist.

  • Sie erhalten also insgesamt eine staatliche Förderung über 40 % der Investitionskosten.

Gut zu wissen: Der Kauf einer neuen Ölheizung wird staatlich nicht gefördert. Möchten Sie Ihre Ölheizung, die nicht von der Austauschpflicht betroffen ist, mit erneuerbaren Energien koppeln und so eine umweltfreundlichere Hybridlösung schaffen, können Sie ebenfalls Fördergelder in Anspruch nehmen. Förderfähig sind allerdings nur die erneuerbaren Komponenten – nicht die Ölheizung selbst.

Welche Alternativen zur Ölheizung bieten sich an?

BEG Zuschüsse, deutlich niedrigere Heizkosten und ein umweltfreundliches Heizsystem – es gibt viele gute Gründe, eine alte Ölheizung

  • zu ersetzen,
  • zu modernisieren (bis Ende 2025) oder
  • durch erneuerbare Energien zu ergänzen.

Auch dann, wenn Ölheizungsverbot und Austauschpflicht in Ihrem persönlichen Fall nicht greifen!

Welche Alternative zur Ölheizung sich am besten für Sie eignet, hängt von Ihren Gegebenheiten ab. Sind Sie ans Gasnetz angeschlossen, konnte bis 2022 eine Gas-Hybridheizung eine kostengünstige Lösung sein. Durch die aktuellen politischen Ereignisse und den damit einhergehenden massiven Anstieg der Gaspreise ist von dieser Alternative jedoch derzeit abzuraten.

Da der Öltank sowieso viel Platz in Anspruch genommen hat, bietet sich eventuell auch eine Biomasseheizung wie eine Pelletheizung an.

Wärmepumpen sind nicht nur besonders effiziente Wärmeerzeuger, sondern sie versprechen darüber hinaus eine besonders hohe BEG Förderung.

Unser Tipp: Sprechen Sie mit einem Fachbetrieb, welches Heizsystem sich als Alternative zur Ölheizung am besten für Sie eignet.

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