Bis Ende 2025 |
Ab 2026 |
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Veröffentlicht am Feb 6, 2023
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Der Tankwagen darf auch in Zukunft weiter vorfahren - es wird nur recht teuer, Bild: VRD I AdobeStock.com
Die Ölheizung war jahrzehntelang ein Klassiker unter den Heizsystemen – doch diese Ära scheint bald vorbei zu sein. Die Bundesregierung setzt im Zuge des „Klimapakets 2030“ stärker auf erneuerbare Energien und Energiespaßmaßnahmen, um die CO2-Emissionen zu reduzieren. Zu diesen Maßnahmen gehört, dass der Einbau von Ölheizungen ab 2026 verboten ist. Das Ölheizungsverbot tritt Anfang 2026 in Kraft.
Es bestehen jedoch Ausnahmen. Während im Neubau der Einbau einer Ölheizung als alleiniges Heizsystem schon länger verboten ist, bekommen Betreiber von Ölheizungen im Bestandsbau einen Aufschub: Sie dürfen ihre bestehende Ölheizung über das Jahr 2026 hinaus betreiben, wenn die Heizungsanlage bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Bis Ende 2025 können alte Ölheizungen sogar noch gegen neue Ölbrennwertheizungen ausgetauscht werden.
Kann das Haus nicht ans Gas- oder Fernwärmenetz angeschlossen werden und ist eine Nutzung erneuerbarer Energien technisch nicht möglich, so handelt es sich laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) um eine Ausnahme. In diesem Fall darf auch nach 2026 eine Ölheizung neu installiert und betrieben werden.
Etwa ein Viertel der Heizungsanlagen in Deutschland arbeiten mit Heizöl. Die Gründe? Ölheizungen sind weit verbreitet, weil sie
In puncto Umweltfreundlichkeit liegt dieses Heizsystem jedoch weit abgeschlagen im Ranking. Nicht nur, dass der fossilen Energieträger begrenzt ist; darüber hinaus setzt die Verbrennung des Heizöls viel klimaschädliches Kohlendioxid und andere Schadstoffe frei. Ölheizungen treiben den Klimawandel.
Ölheizungen schaden nicht nur der Umwelt – sie gefährden die Einhaltung der Klimaziele. Deutschland möchte bis zum Jahr 2045 klimaneutral sein – so steht es im aktuellen Klimaschutzgesetz. Um den Klimaschutzplan einzuhalten und die Klimaneutralität langfristig zu erreichen, fördert die Bundesregierung den Ausbau von Heizsystemen auf Grundlage erneuerbarer Energien. Dabei setzt sie in Hinblick auf verschiedene Maßnahmen:
Trotz des Verbots ab 2026 stehen die Ölheizungen nicht gänzlich vor dem Aus. Abgesehen von den Ausnahmeregelungen sind Ölheizungen nach 2026 weiterhin erlaubt, wenn es sich um Hybrid-Ölheizungen handelt. Unter Hybridheizung versteht man ein Heizsystem, das zwei Energieträger miteinander kombiniert. So kann beispielsweise eine Ölheizung (aber auch eine Gasheizung) mit Solarthermie oder mit einer Wärmepumpe gekoppelt werden.
Das Thema Ölheizungsverbot führt bei vielen zu Unsicherheit: Muss ich meine bestehende Ölheizung nun bis 2026 entsorgen, modernisieren oder die Ölheizung austauschen? Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht Bestandsschutz. Das heißt, die Heizungsanlagen dürfen weiter betrieben werden. Erfüllt die alte Ölheizung diese Anforderungen nicht, gilt laut GEG eine gesetzliche Austauschpflicht. Diese Austauschpflicht verfolgt das gleiche Ziel wie das Ölheizungsverbot: Umstieg auf effizientere und umweltfreundlichere Heizsysteme. Fakt ist: Anlagen, die älter sind als 20 Jahre, hinken der aktuellen Technik hinterher und haben einen deutlich höheren Energieverbrauch und höhere CO2- und Schadstoff-Emissionen als moderne Anlagen.
Von der Austauschpflicht betroffen sind alle Ölkessel, die
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Sie zu keinem Austausch verpflichtet sind bei Ölkesseln,
Es gibt eine weitere Ausnahme: Ihre Anlage genießt auch dann Bestandsschutz, wenn Sie das Haus mit dieser Anlage vor dem 1. Februar 2002 gekauft, geerbt oder übernommen haben und selber darin wohnen.
Wer beim Heizen auf Erneuerbare Energien setzt, wird vom Staat finanziell belohnt. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beinhaltet verschiedene Maßnahmen im Bereich Heiztechnik. Entscheiden Sie sich für ein neues, effizienteres Heizsystem, können Sie Förderungen von bis zu 40 Prozent beantragen.
Höhe der BEG Förderung:
Wärmeerzeuger | Fördersatz |
Gasbrennwert-Heizungen ([Renewable Ready](https://www.heizungsfinder.de/heizung/foerderung/renewable-ready)) | ❌Seit August 2022 nicht mehr gefördert |
Gas-Hybridheizungen | ❌Seit August 2022 nicht mehr gefördert |
Solarthermieanlagen | 25 % |
Wärmepumpen | 35 -40 % |
Pelletheizung | 20 % |
EE-Hybridheizungen | 35 % |
Tauschen Sie Ihre alte Ölheizung gegen eine Wärmepumpe aus, erhalten Sie einen BEG Zuschuss von 25 % plus eine Austauschprämie von 10 % plus einen Bonus von 5%, wenn die Wärmepumpe eine Sole-Wasser oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe ist.
Gut zu wissen: Der Kauf einer neuen Ölheizung wird staatlich nicht gefördert. Möchten Sie Ihre Ölheizung, die nicht von der Austauschpflicht betroffen ist, mit erneuerbaren Energien koppeln und so eine umweltfreundlichere Hybridlösung schaffen, können Sie ebenfalls Fördergelder in Anspruch nehmen. Förderfähig sind allerdings nur die erneuerbaren Komponenten – nicht die Ölheizung selbst.
BEG Zuschüsse, deutlich niedrigere Heizkosten und ein umweltfreundliches Heizsystem – es gibt viele gute Gründe, eine alte Ölheizung
Auch dann, wenn Ölheizungsverbot und Austauschpflicht in Ihrem persönlichen Fall nicht greifen!
Welche Alternative zur Ölheizung sich am besten für Sie eignet, hängt von Ihren Gegebenheiten ab. Sind Sie ans Gasnetz angeschlossen, konnte bis 2022 eine Gas-Hybridheizung eine kostengünstige Lösung sein. Durch die aktuellen politischen Ereignisse und den damit einhergehenden massiven Anstieg der Gaspreise ist von dieser Alternative jedoch derzeit abzuraten.
Da der Öltank sowieso viel Platz in Anspruch genommen hat, bietet sich eventuell auch eine Biomasseheizung wie eine Pelletheizung an.
Wärmepumpen sind nicht nur besonders effiziente Wärmeerzeuger, sondern sie versprechen darüber hinaus eine besonders hohe BEG Förderung.
Unser Tipp: Sprechen Sie mit einem Fachbetrieb, welches Heizsystem sich als Alternative zur Ölheizung am besten für Sie eignet.