Veröffentlicht am Feb. 6, 2023

Kaminofen Vorschriften gewährleisten Sicherheit im Betrieb

Feuerstätten sind in Deutschland genehmigungspflichtig. Die wichtigsten Kaminofen Vorschriften sind im Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) und der BimSchV geregelt. Die Vorschriften beinhalten Vorgaben an die Feinstaub-Höchstwerte und auch der Wandabstand und Brandschutz spielen eine wichtige Rolle. Der örtliche Schornsteinfeger hilft bei den Kaminofen Vorschriften weiter und ist auch für die Abnahme zuständig.
Thorben Frahm
Dieser Artikel wurde von
Thorben Frahm für www.heizungsfinder.de verfasst.
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Kaminofen Vorschriften für den Brand- und Umweltschutz

Kaminofen Vorschriften

Auf brennbarem Untergrund ist eine zusätzliche Bodenplatte unbedingt erforderlich, Bild: Austroflamm GmbH

Die Gründe für die staatlichen Kaminofen Vorschriften liegen im vorbeugenden Brandschutz: privat betriebene Feuerstätten stellen grundsätzlich eine potentielle Gefahrenquelle für die Allgemeinheit dar. Weitere Kaminofen Vorschriften regeln beispielsweise den maximalen Feinstaubausstoß von Kaminöfen, um ausreichend Schutz von Gesundheit und Umwelt sicherzustellen.

Deshalb wurden Regelungen aufgestellt, die ein Mindestmaß an Sicherheit für den einzelnen Kaminofen Besitzer, aber auch andere Personen und Gebäude gewährleisten.

Ein Kernpunkt der Kaminofen Vorschriften ist der Wandabstand: mindestens 20 Zentimeter Wandabstand sind vorgesehen. Neben dem Wandabstand sind vor der Öffnung der Kaminofen Tür mindestens 50 Zentimeter Abstand einzuhalten.

Brennbare Gegenstände sind bei kleineren Abständen durch nichtbrennbare Isolierung vor Überhitzung zu schützen. Außerdem ist brennbarer Boden durch eine entsprechende Kaminofen Bodenplatte vor Funkenflug und Brandgefahr zu schützen, bevor der Kaminofen Anschluss erfolgt.

Das Bundesimmissionsschutzgesetz regelt die Anforderungen an einen Kaminofen

Das Bundesimmisionsschutzgesetz, gelegentlich als Feinstaubverordnung bezeichnet, schreibt seit Anfang 2010 neue verbindliche Emissionsobergrenzen vor. Auch Kaminofen Feinstaubfilter unterliegen bestimmten Einschränkungen. Die meisten modernen Kaminöfen benötigen keinen zusätzlichen Feinstaubfilter. Nachzulesen sind diese Informationen auf dem Prüfsiegel direkt am Kaminofen und in den Herstellerangaben.

Auch der wasserführende Kaminofen als Erweiterung einer Heizung unterliegt Einschränkungen in der Verwendung: ein Kaminofen mit offener Feuerstätte darf nicht durchgehend betrieben werden, für den ständigen Betrieb ist eine geschlossene Feuerraumtür notwendig. Die Verbrennungsluftzufuhr muss ausreichend geregelt sein, bei Niedrigenergiehäusern kann eine zusätzliche externe Kaminofen Luftzufuhr notwendig werden.

Regionale Kaminofen Vorschriften können zusätzliche Regeln aufstellen

Einige Kommunen haben besonders strenge Auflagen, was die Abgaswerte von einem Kaminofen angeht. Bei einer Entscheidung für ein bestimmtes Kaminofen Design sollte die entsprechende Norm gleich mit einbezogen werden, um spätere Schwierigkeiten mit dem Schornsteinfeger und der Feuerstättengenehmigung zu vermeiden. Beim Kaminofen Einbau verlangen einige Kommunen den Nachweis einer Fachfirma - selbst bereits eingebaute Kaminöfen werden dann im schlimmsten Fall nicht akzeptiert.

Die Kaminofen Vorschriften sollten also individuell vor Ort besprochen werden. Der zuständige Bezirksschornsteinfeger ist der richtige Ansprechpartner. Auch Kaminofen-Fachbetriebe sollten in die Planung einbezogen werden.

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