Veröffentlicht am Feb. 6, 2023

Abnahme einer Solarthermieanlage

Im vierten Teil der Solarthermie Checkliste zeigt Heizungsfinder die Inbetriebnahme einer thermischen Solaranlage. Hier finden Sie, welche Arbeitsschritte noch anstehen und worauf Sie bei der Übergabe achten sollten.
Thorben Frahm
Dieser Artikel wurde von
Thorben Frahm für www.heizungsfinder.de verfasst.
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Teil 4: Inbetriebnahme & Übergabe der neuen Solarthermieanlage

Im letzten Teil behandelten wir den Solarthermie Angebotsvergleich. Sobald die Anlage installiert ist, sind es nur noch wenige Schritte bis der normale Anlagenbetrieb erfolgen kann. Die Komponenten werden noch einmal gründlich getestet, ein Inbetriebnahmeprotokoll bzw. Übergabeprotokoll angefertigt und die Anlage an den Betreiber übergeben.

  • Ein Inbetriebnahme-/ oder Übergabeprotokoll muss unbedingt erstellt werden - und zwar möglichst vollständig. Sie sollten auf einem neuen Protokoll bestehen, sollten wichtige Angaben (siehe unten) nicht enthalten sein. Es ist nicht nur Nachweis einer ordnungsgemäßen Bauleistung - die Angaben sind auch Grundlage für spätere Wartungs- und Inspektionsarbeiten.

  • Bei der Inbetriebnahme wird der Kreislauf mit Solarflüssigkeit gefüllt und eine Druckprobe wird vorgenommen. Bei Erfolg und nach der anschließenden Leckagekontrolle wird die Anlage entlüftet, bis sich der angestrebte Betriebsdruck entwickelt hat. Nachdem der korrekte Volumenstrom eingestellt worden ist, ist die grundlegende Inbetriebnahme abgeschlossen. Einige Wochen nach Inbetriebnahme sollte erneut Luft abgelassen werden.

  • Zuguterletzt erfolgt die Einweisung des Betreibers. Nehmen Sie sich hier genügend Zeit und stellen Sie Rückfragen! Informieren Sie sich so detailliert wie möglich. Vergessen Sie nicht, sich alle Datenblätter und Handbücher aushändigen zu lassen, falls dies nicht schon erfolgt ist.

Was muss im Protokoll verzeichnet sein?

Laut Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik e.V. Infoblatt 44 sollte das Übergabeprotokoll idealerweise folgende Angaben enthalten:

  • Anlagentyp: dient die Solaranlage zur Trinkwassererwärmung oder auch zur Heizungsunterstützung?

  • Kollektorfläche - Bruttofläche und Aperturfläche! Die Bruttofläche wird für einen Antrag auf BAFA-Förderung benötigt, die Aperturfläche ist Grundlage für Angaben zum EEWärmeG.

  • Speicher: Volumen, Typ, Ausdehnungsgefäße etc. Bei mehreren Speichern sind alle aufzuführen.

  • Solarkreislaufverrohrung: Durchmesser, Verbindungen, Dämmung, Entlüftung, Potenzialausgleich, Spüldauer in Minuten.

  • Solarflüssigkeit: Hersteller & Typ, Füllvolumen, Frostschutz, pH-Wert.

  • Informationen über die Druckverhältnisse

  • Wie sind Solarregler & Pumpen eingestellt?: Auch hier - Hersteller, Typ, Speichertemperaturen, Nachheizung, Bereitschaftstemperaturen, Volumenstrom, Pumpenstufe bzw. Drehzahlregelung.

  • Sind Einweisung und Dokumentation erfolgt?

  • Lassen Sie sich eine Kopie des unterschriebenen Protokolls zusenden!

Eine Fachunternehmererklärung ist für die BAFA-Förderung wichtig

Die Fachunternehmererklärung ist Bestandteil eines BAFA-Förderantrags. Sie muss vom Installateur angefertigt werden. Zu den notwendigen Informationen zählen:

  • Angaben zum Unternehmen
  • Anlagenstandort
  • Datum der Inbetriebnahme
  • Hersteller und Typ der Anlage.
  • Kollektorenanzahl
  • Bruttokollektorfläche der gesamten Anlage
  • Volumen des Pufferspeichers
  • Angaben zum Wärmemengenzähler: Für Anlagen ab 30 m² Flachkollektoren oder 20m² Röhrenkollektoren ist ein Wärmemengenzähler Fördervoraussetzung.

Nun befindet sich die Anlage im laufenden Betrieb. Sie erfordert jedoch regelmäßige Inspektionen durch einen Fachbetrieb. Mehr dazu erfahren Sie im nächsten Teil der Checkliste zur Wartung einer Solarthermie Anlage.

Die komplette Checkliste können Sie auch direkt als Printversion herunterladen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Projekt!

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