Veröffentlicht am Feb. 6, 2023

Niederspannungsanschlussverordnung

Der Anschluss von Elektroheizungen unterliegt gewissen gesetzlichen Bestimmungen, die in der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) geregelt werden. Die NAV regelt das Verhältnis zwischen dem Energieversorgungsunternehmen (EVU) und den Abnehmern von Elektrizität der allgemeinen Versorgung (private Endkunden) in Hinsicht auf Netzanschluss und Anschlussnutzung, auch die technischen Anschlussbedingungen (TAB) sind hier geregelt.
Christian Märtel
Dieser Artikel wurde von
Christian Märtel für www.heizungsfinder.de verfasst.
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Niederspannungsanschlussverordnung für Elektroheizungen

Die Niederspannungsanschlussverordnung ist für die Inbetriebnahme von gesteuerten Elektroheizungen wichtig. Beim Verteilnetzbetreiber (VNB) muss frühzeitig geklärt werden, ob eine Versorgung gewährleistet ist. Speicherheizungen, die als vollwertige Heizung zum Einsatz kommen, müssen entsprechend der technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Energieversorgers installiert werden. Hierfür sind ein separater Zähler, eine zusätzliche Regelung und eine separate Elektroinstallation erforderlich. Damit wird der Stromverbrauch getrennt vom übrigen Stromverbrauch erfasst. Die technischen Anschlussbedingungen sind in der Niederspannungsanschlussverordnung geregelt. Gesteuerte Elektroheizungen können vergünstigten Heizstrom nutzen, der von den Energieversorgern in den Zeiten angeboten wird, wo wenig Strom verbraucht wird, etwa in der Nacht.

Die gesetzlichen Regelungen

Die Niederspannungsanschlussverordnung hat den Charakter von Allgemeinen Geschäftbedingungen und wurde am 1. November 2006 von der Bundesregierung und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Sie zeichnet sich durch kundenfreundliche Regelungen aus. Bei einer Versorgungsunterbrechung seitens des Energieversorgers hat der Kunde beispielsweise Schadensersatzansprüche. Der Energieversorger ist also in der Beweispflicht und muss nachweisen, dass er nicht schuldhaft gehandelt hat.

Die Niederspannungsanschlussverordnung regelt u.a. das Netzanschlussverhältnis, das Anschlussnutzungsverhältnis, die Einzelheiten zum Netzanschluss, die Einzelheiten zur Anschlussnutzung, die technischen Anschlussbedingungen, die Mess- und Steuereinrichtungen, die Zahlung, die Unterbrechung des Anschlusses, die Kündigung des Netzanschlussverhältnisses und die Beendigung des Anschlussnutzungsverhältnisses.

§ 20 Technische Anschlussbedingungen

In Paragraph 20 der Niederspannungsanschlussverordnung werden die technischen Anschlussbedingungen geregelt. Dort heißt es u. a.: "Der Anschluss bestimmter Verbrauchsgeräte kann in den Technischen Anschlussbedingungen von der vorherigen Zustimmung des Netzbetreibers abhängig gemacht werden. Die Zustimmung darf nur verweigert werden, wenn der Anschluss eine sichere und störungsfreie Versorgung gefährden würde." Das heißt, das der Netzbetreiber die Elektroheizung prüfen darf, bevor sie an den Stromkreislauf angeschlossen wird. Das heißt aber auch, dass er schon gewichtige Gründe haben muss (Gefährdung der störungsfreien Versorgung), um eine Genehmigung einer Elektroheizung zu verweigern.

Den Wortlaut der Niederspannungsanschlussverordnung finden Sie hier. Bei weiteren Fragen helfen auch Elektroheizungs-Fachbetriebe vor Ort weiter.

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