Schornsteinfeger & Gasheizung – welche Aufgaben hat er?
Ein Schornsteinfeger bei der Arbeit | Urheber: Konrad Lackerbeck | Lizenz: CC BY 3.0
Der Schornsteinfeger prüft die Gasheizung auf Basis der Bundes-Kehr- und Überprüfungsordnung (Bundes-KÜO) und der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV).
Bundes-KÜO: Im Rahmen der Bundes-KÜO bedeutet Abgasmessung bei der Gasheizung in erster Linie die Messung des Kohlenmonoxidgehalts in den Abgasen. Er darf bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten. Das ist allerdings nicht die einzige Aufgabe, die die Bundes-KÜO für den Schornsteinfeger bei der Gasheizung definiert.
Er prüft zudem, ob die Abgasleitung möglicherweise verunreinigt ist und reinigt sie bei Bedarf. Zugleich prüft der Schornsteinfeger bei der Gasheizung, ob eine ausreichende Zufuhr von Verbrennungsluft gegeben ist.
1. BImSchV: Die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) wird auch „Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen“ genannt. Im Rahmen der Abgasmessung bei der Gasheizung wird etwa der Kohlenmonoxid-, Kohlendioxid- und Sauerstoffanteil im Abgas gemessen. Zusätzlich bestimmt der Schornsteinfeger bei der Gasheizung den Abgasverlust. Die Überprüfung nach der 1. BImSchV dient in erster Linie einer umweltverträglichen Funktion der Gasheizung.
Als Abgasverlust bezeichnet man den Anteil der Heiz-Nennwärmeleistung einer Gasheizung, der über die Abgase verloren geht. Die Heiznennwärmeleistung ist die maximale Wärmeenergie, die eine Heizung abgeben kann. Nach 1. BImSchV ist die Abgasmessung bei der Gasheizung wie bei der Ölheizung mittlerweile für Heizungen Pflicht, deren Leistung über vier Kilowatt liegt. Zusätzlich zum bisher Genannten führt der Schornsteinfeger bei der Gasheizung bis 2013 alle fünf Jahre und ab 2013 zweimal innerhalb von sieben Jahren eine so genannte Feuerstättenschau durch, um die Betriebs- und Brandsicherheit der Feuerstätte zu gewährleisten.
Schornsteinfeger Gasheizung – wie oft ist Prüfung Pflicht?
Messfristen für die Überprüfung und Abgasmessung bei der Gasheizung sind davon abhängig:
- wie alt die Gasheizung ist,
- wie die Luftzufuhr geregelt wird,
- ob beim Abgassystem mit Über- oder Unterdruck gearbeitet wird sowie
- ob es sich um eine Brennwertheizung oder nicht handelt.
Bei der Abgasmessung wird die Abgastemperatur, die Temperatur der Verbrennungsluft, die Sauerstoff- sowie die Kohlendioxidkonzentration in den Abgasen gemessen. Die konkreten Messintervalle, innerhalb derer der Schornsteinfeger die Gasheizung prüfen muss, lassen sich einer Liste mit Überprüfungs- und Messfristen vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks entnehmen. Für Gasheizungen gibt es folgende Fristen für die Abgasmessungen und Überprüfung:
Art der Gasheizung | Überprüfen & Kehren | Abgasmessung (Kessel > 12 Jahre) | Abgasmessung (Kessel < 12 Jahre) |
Gasheizkessel | Jährlich | Alle 2 Jahre | Alle 3 Jahre |
Raumluftunabhängiger Gasheizkessel | Alle 2 Jahre | Alle 2 Jahre | Alle 3 Jahre |
Gasbrennwertkessel | Jährlich | Keine Messung erforderlich | Keine Messung erforderlich |
Gasbrennwertkessel mit Überdruck-Gasanlage | Alle 2 Jahre | Keine Messung erforderlich | Keine Messung erforderlich |
Was kostet die Überprüfung & Abgasmessung durch den Schornsteinfeger?
Die Kosten für die Überprüfung durch den Schornsteinfeger liegen bei 50 Euro bis 70 Euro, sofern auch eine Abgasmessung durchgeführt werden muss. Sofern nur gekehrt und die Anlage überprüft werden muss, werden 40 Euro bis 50 Euro fällig.
Zu hohe Abgaswerte: Ursachen & Einstellmöglichkeiten
Der Abgasverlust einer Gasheizung ist eine Kennzahl für die Effizienz der Feuerstätte. Wenn der Abgasverlust die Grenzwerte übersteigt, dann geht zuviel Verbrennungsenergie ungenutzt über den Schornstein verloren. Ist der Abgasverlust (der in Prozent angegeben wird) klein, so arbeitet die Gasheizung effizient - das heißt der Brennstoff wird bestmöglich genutzt, um Wärme zu erzeugen. Abhängig von der Nennwertleistung der Gasheizung liegen die Grenzwerte für den Abgasverlust zwischen 9% und 11%. Was sind die Gründe dafür, wenn die Abgasverluste über diesen Grenzwerten liegen und zuviel Wärme auf diese Weise verloren geht?
Gründe für den Abgasverlust einer Gasheizung
Die Hauptursache sind veraltete Heizungsanlage über 25 Jahre. Wenn hier noch kein Gasbrennwertkessel installiert ist, macht es spätestens bei der Feststellung von Abgasverlusten Sinn einen Kesseltausch in Erwägung zu ziehen. Bei jüngeren Geräten kann ein Grund auch in der falschen Einstellung des Brenners und in einer Verschmutzung des Wärmetauschers liegen. Hier hilft eine Heizungswartung oder die Neueinstellung der Luftzufuhr. Die Frist für die Nachbesserung der Abgaswerte liegt bei 6 Wochen nach Feststellung von zu hohen Abgasverlusten. Nach dieser Frist erfolgt eine Nachmessung des Schornsteinfegers. Sind die Abgaswerte dann immernoch zu hoch (oder ist keine Korrektur erfolgt), wird das Umweltschutzamt vom Schornsteinfeger informiert.
Schornsteinfeger, Gasheizung und Schornsteinsanierung
Die bisher aufgeführten Regeln für Prüfung und Abgasmessung bei der Gasheizung gelten für alle Gasheizungen mit Abgassystemen, die nicht bewusst verändert oder neu installiert wurden. Bei einer Erstinstallation oder Schornsteinsanierung muss die Anlage vom Schornsteinfeger abgenommen werden.
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