Veröffentlicht am Feb. 6, 2023

Das Energielabel für alte Heizkessel

Das Energielabel begleitet uns seit mehreren Jahren beim Kauf vieler Geräte, seien es Kühlschränke, Staubsauger, oder Waschmaschinen. 2015 wurde beschlossen, das Energielabel auch für Heizkessel zu vergeben. Ab 2016 erscheint ein weiteres Heizlabel auf dem Markt: das Energielabel für alte Heizkessel im Gebäudebestand. Hier finden Sie ein Beispiel für ein solches Etikett, was Sie ihm entnehmen können und was Sie im Zuge seiner Einführung beachten sollten.
Thorben Frahm
Dieser Artikel wurde von
Thorben Frahm für www.heizungsfinder.de verfasst.
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Das Energielabel für alte Heizgeräte im Überblick

  • Ab dem 01. Januar 2016 ist das zugrundeliegende Gesetz zum Energielabel für Altgeräte in Kraft. Dann können Fachleute das Energielabel an alten Heizkesseln anbringen.
  • Ab dem 01. Januar 2017 ist der zuständige Schornsteinfeger dazu verpflichtet, ein entsprechendes Etikett nach einer Überprüfung anzubringen.
  • Für den Endkunden ist das Energielabel für Bestandsheizungen kostenfrei.
  • Der Endnutzer muss nicht selbst tätig werden. Die Vergabe ist Pflicht der Vergabeberechtigten. Im Gegenzug muss der Endkunde das Anbringen des Etikettes tolerieren.

Quelle für beide Grafiken: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes

Auf Basis der ErP-Richtlinie gibt es ab September 2015 das Energielabel für die meisten Heizkessel. Im August 2015 hat das Bundeskabinett beschlossen, dass diese Kennzeichnung ab Januar 2016 auch im Bestandsbau erfolgen soll.

Während das Energielabel bei neuen Geräten vor allem drauf abzielt, dem Endkunden bei der Entscheidung zwischen verschiedenen Heizkesseln zu helfen, verfolgt das Energielabel für alte Heizkessel eine andere Absicht. Es soll Bewusstsein dafür schaffen, dass der eigene Heizkessel den Anforderungen an eine moderne und sparsame Heizung, die zugleich die Umwelt möglichst wenig belastet, nicht mehr entspricht. Das soll einerseits die Sanierungsquote erhöhen und den technischen Standard des Gebäudebestandes heben und andererseits den Immobilienbesitzer zu einer Heizungsmodernisierung animieren und so von steigenden Heizkosten entlasten. Zusätzlich sollen Kunden im Rahmen der Etikettvergabe auf weiterführende Hilfen wie Heizungschecks, Fördermittel für erneuerbare Heiztechnik oder zinsgünstige Finanzierungsverfahren hingewiesen werden.

Was steht im Energielabel für alte Heizkessel?

Im Gegensatz zum Label für Neugeräte weist dieses Label weniger Informationen auf, da es nicht dem Vergleich verschiedener Kessel, sondern eher einer allgemeinen Lageeinschätzung dient. Schallleistungspegel oder Leistungsangaben fehlen, da Schallleistungspegel für Altgeräte häufig nicht mehr ermittelbar sind und da alte Kessel oft überdimensioniert ausfallen und ein Neukauf in entsprechender Größenordnung nicht nahegelegt werden soll. Stattdessen sollte man beim Heizungstausch genau analysieren lassen, wie viel kW Heizleistung eine Immobilie tatsächlich benötigt.

Im Prinzip funktioniert diese Version des Labels wie das Etikett für Neugeräte oder bei Haushaltsgeräten wie Kühlschränken oder Staubsaugern. Über eine farblich gekennzeichnete Skala mit Buchstaben erfährt man auf einen Blick, wie effizient ein Gerät im Vergleich zu anderen Geräten arbeitet. In diesem Video zum Energielabel für Neugeräte wird das Label generell verdeutlicht:

Welche Kessel das Energielabel für alte Heizkessel wann erhalten

Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht folgende Fristen für die Auszeichnung von Altgeräten vor:

Ab dem JahrEtikettierung erfolgt auf Heizgeräten bis einschließlich
20161986
20171991
20181993
20191995
20201997
20212001
20222005
20232008
2024ab 2009, wenn der Heizkessel mindestens 15 Jahre alt ist
Übrigens: mit der Einführung der EnEV 2014 haben sich Vorschriften zur [Austauschpflicht](https://www.heizungsfinder.de/heizung/heizungsmodernisierung/austauschpflicht) besonders alter Kessel geändert. Standardkessel, die ab 1985 eingebaut wurden und dann älter als 30 Jahre werden, dürfen nicht mehr verwendet und müssen ausgetauscht werden. Ausgenommen sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie Immobilien, die man selbst schon vor dem Februar 2002 genutzt hat. Im letzterem Fall gilt die Austauschpflicht dann ab einem Eigentümerwechsel.

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