Veröffentlicht am Feb. 6, 2023

Das BAFA fördert erneuerbare Heiztechnik

Wenn Sie eine neue Heizung kaufen, bleiben Sie nicht alleine auf den Kosten sitzen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergibt für umweltfreundliche Heizsysteme attraktive Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Wie hoch der BAFA Zuschuss 2020 ausfällt und wie Sie an die BAFA Förderung für Heizungen kommen, haben wir Ihnen hier einmal kurz zusammengestellt. Die folgenden Zuschüsse gelten ab Januar 2021.
Thorben Frahm
Dieser Artikel wurde von
Thorben Frahm für www.heizungsfinder.de verfasst.
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BAFA Förderung einer neuen Heizung 2021

Das bekannteste Programm zur Heizungsförderung ist das Marktanreizprogramm des BAFA. Hier hat sich eine Menge getan: seit 2020 fördert das Marktanreizprogramm die Installation moderner und erneuerbarer Heiztechnik mit einen anteiligen Fördersatz. Bis Ende 2019 handelte es sich noch um - insgesamt deutlich geringere - Festbeträge.

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Heizungsförderung 2020 großBiomasseanlagen und Wärmepumpen bekommen im Altbau eine Förderung von 35%. Ist die bestehende Heizung eine Ölheizung, gesellt sich die Austauschprämie für Ölheizungen von weiteren zehn Prozent zum Förderbetrag. So bildet sich eine Heizungsförderung von insgesamt 45%. Im Neubau gibt es pauschal 35% für eine Biomasseheizung oder Wärmepumpe. Unter Biomasseheizungen versteht das BAFA Pelletheizungen, Pellet-Kaminöfen mit Wassertasche (keine luftgeführten Pelletöfen) und emissionsarme Scheitholzvergaserkessel / Hackschnitzelheizungen mit einer Leistung von 5kW Heizleistung aufwärts. Die Wärmepumpenförderung deckt das gesamte Spektrum des Systems ab, außer Luft-Luft-Wärmepumpen - Luft-Luft-Wärmepumpen werden nicht gefördert.

  • Auch Solarthermieanlagen, ob nur zur solaren Warmwasserbereitung oder zur kombinierten Raumheizung und Warmwasserbereitung, werden gefördert. Hier besteht im Altbau wie im Neubau ein Fördersatz von glatt 30%. Eine Austauschprämie im Falle einer bestehenden Ölheizung wird hier nicht gezahlt.

  • Hybridheizungen (was sind Hybridheizungen?). Voll erneuerbare Hybridheizungen - also ein Heizsystem, das seine Energie ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen bezieht (z.B. Solarthermieanlage mit Pelletheizung oder eine Wärmepumpe mit Solarthermieanlage) werden im Neu- wie im Altbau mit 35% gefördert. Zusammen mit der hier möglichen Austauschprämie für Ölheizungen ergibt sich ein Maximalfördersatz von 45%.

  • Gas-Hybridheizungen bekommen etwas niedrigere, aber immer noch sehr attraktive Fördergelder (sie sind ohnehin ein wenig preiswerter), zumindest im Bestandsbau. Hier gibt es 30% und 40% falls eine alte Ölheizung im Zuge der Heizungssanierung entsorgt und ersetzt wird. Im Neubau werden Gashybridheizungen nicht gefördert.

Eine Auflistung der förderfähigen Anlagen finden Sie hier auf den Seiten des BAFA (Infobox ganz am Ende der Seite).

Um zu ermitteln, welche Kosten und dementsprechend Fördersätze auf Sie zukommen, finden Sie hier weitere Informationen zu den

Antragsstellung: Sie muss, im Gegensatz zum alten MAP, vor Beginn des Vorhabens erfolgen. Als Beginng zählt hier der Abschluss eines entsprechenden Vertrages. Planungsleistungen können allerdings schon im Vorfeld geleistet werden. Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Antrages.

Weitere Informationen und das Antragsformular beim BAFA finden Sie hier.

Kombination der BAFA-Heizungsförderung mit anderen Förderprogrammen: Das ist möglich, jedoch darf die Summe an Fördergeldern die Summe der Kosten nicht übersteigen.

Mit einer Förderung aus den im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms aufgelegten KfW-Programm ist eine Kumulierung nur bei den KfW-Programmen Energieeffizient Bauen“ (Programmnummer 153) und „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“ (Programmnummer 167) möglich.

Nicht zulässig ist eine Kumulierung mit der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35 c Einkommenssteuergesetz).

Alter BAFA Zuschuss für die Heizungssanierung bis Ende 2019

BAFA Zuschuss für erneuerbare Heiztechnik© Alexander Raths - Fotolia.com

Welche Immobilien sind förderfähig? Das BAFA fördert über sein Marktanreiz­programm (MAP) die Umstellung von herkömmlichen Heizungen auf erneuerbare Energien im Bestandsbau. Das BAFA zählt Gebäude als Bestandsbauten, in denen seit mindestens zwei Jahren eine Heizung ist Betrieb ist, die ersetzt werden soll.

Welche Heizsysteme erhalten den BAFA Zuschuss? Generell erhalten Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen (Pelletheizungen, Pelletöfen, Holzvergaser, Hackschnitzelheizung) und Wärmepumpen den BAFA Zuschuss.

Wie hoch fiel die Förderung des BAFA bis 2019 aus?

Zunächst erhält jedes der obigen Heizsysteme eine Basisförderung. Diese kann bei Erfüllen bestimmter Bedingungen noch durch verschiedene Boni angereichert werden. Die Höhe der Basisförderung beträgt bei

Solarthermieanlagen:

  • Solarthermieanlagen für Heizung und Warmwasser bis einschließlich 40m2 erhalten Sie bis 14m2 Kollektorfläche eine Basisförderung von 2.000 Euro. Jeder weitere Quadratmeter wird mit 140 Euro bis zu einer Kollektorfläche von einschließlich 40m2 gefördert. Bei Anlagen mit einer Größe zwischen 20m2 bis 100m2 können Sie alternativ eine Innovationsförderung in Anspruch nehmen, die vom Ertrag der Anlage abhängig ist (siehe Webseiten des BAFA zu mehr Details).

  • Solarthermieanlagen zur Warmwasserbereitung erhalten beim BAFA seit 2015 neuerdings wieder Zuschüsse: diese Anlagen sind 500 Euro Zuschuss wert, wenn die Kollektorfläche bis 10m2 geht. Anlagen bis 40m2 erhalten für jeden weiteren Quadratmeter 50 Euro.

  • Für die Erweiterung einer bestehenden Anlage sieht das BAFA ab 2015 50 Euro pro weiterem Quadratmeter vor.

  • Die Optimierung des Heizungssystems (Einbau neuer Niedertemperaturheizkörper, Installation einer Hocheffizienzumwälzpumpe und weiteres) werden vom BAFA 2015 mit 10% der Nettoinvestitionskosten gefördert.

Wärmepumpen:

  • Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen erhalten 4.000 bis 4.500 Euro Basisförderung. Mit Pufferspeicher bekommen Sie 3.300 bis 12.300 Euro.

  • Luft-Wasser-Wärmepumpen erhalten einen BAFA Zuschuss von 1.300 bis 1.650 Euro.

  • Auch hier gibt es einen BAFA Zuschuss von 10% der Nettoinvestitionskosten, wenn das bestehende System optimiert wird (siehe oben).

Biomasseheizungen:

  • Pelletöfen (mit Wassertasche) erhalten 2.000 Euro Basisförderung bis zu einer Leistung von 25 kW. Zwischen 25,1 kW und 100 kW gibt es für jedes weitere Kilowatt Leistung 80 Euro.

  • Pelletheizungen bezuschusst das BAFA 2015 mit 3.000 Euro. Ab 43,8 kW bis 100 kW gibt es 80 Euro für jedes weitere Kilowatt.

  • Hackschnitzelheizungen mit Pufferspeicher fördert das BAFA mit einem Pauschalbetrag von 3.500 Euro.

  • Diesen Pauschalbetrag erhalten Sie auch bei Holzvergaserkesseln mit Pufferspeicher - auch hier gibt es die Förderung in Höhe von 2.000 Euro.

Für alle Systeme gibt es nach Förderrichtlinien der BAFA ab 2015 auch Zusatzboni, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Die Details finden Sie auf unseren obig verlinkten Seiten zu dem jeweiligen Heizsystem.

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