Veröffentlicht am Jan. 11, 2024

CO2-Steuer 2024–2026 für Gas und Heizöl

Zur Einhaltung des Klimaschutzplans setzt die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes um – eine davon ist die oft als CO2-Steuer betitelte Abgabe auf CO2-Emissionen. Doch wie wirkt sich das Klimaschutzgesetz auf Sie als Privatperson aus? Was hat es mit dem CO2-Preis auf sich und inwieweit beeinflusst dieser die Heizkosten? Gibt es alternative Heizsysteme und Brennstoffe, die von der CO2-Bepreisung ausgenommen sind? Wir nehmen die CO2-Steuer für Sie unter die Lupe.
Thorben Frahm
Dieser Artikel wurde von
Thorben Frahm für www.heizungsfinder.de verfasst.
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CO2-Steuer für Gas und Heizöl in Deutschland

Der Klimawandel ist in aller Munde – und das Thema Klimaschutz aktueller denn je. Den Schutz des Klimas stärker voranzutreiben ist eine große, globale Aufgabe. Bereits 2015 haben sich 197 Staaten auf der Pariser Weltklimakonferenz darauf verständigt, die CO2-Emissionen weltweit zu reduzieren. Das gemeinsame Ziel dabei ist es, den Prozess der Erderwärmung deutlich zu begrenzen und spätestens bis zum Jahr 2050 Treibhausgasneutralität zu erreichen. 

Um dieser langfristigen Zielsetzung kontinuierlich näherzukommen, wurde als Zwischenschritt das Klimapaket 2030 vereinbart. Dieses Klimaschutzprogramm 2030 beinhaltet die verbindliche Abmachung, dass Europa den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 um mindestens 40 % gegenüber 1990 verringert. Geschieht dies nicht, drohen den einzelnen Ländern hohe Geldstrafen.

Was Sie zur CO2-Steuer wissen sollten

Was ist die CO2-Steuer?

Eine Vielzahl an Maßnahmen sollen dabei helfen, dass Deutschland die vorgegebenen Klimaschutzziele erreicht. Einer dieser Schritte ist die sogenannte CO2-Bepreisung, umgangssprachlich oft als CO2-Steuer bezeichnet. Diese kommt im Bereich Wärme und Verkehr zum Tragen, fällt also unter anderem beim Heizen mit fossilen Brennstoffen, wie etwa Gas und Heizöl, an. Dabei richten sich die CO2-Preise nach dem jeweiligen CO2-Gehalt der Heizstoffe.

Die CO2-Steuer ist auf der Heizkostenabrechnung bzw. auf der Gas- oder Ölrechnung ausgewiesen.

Die CO2-Steuer ist auf der Heizkostenabrechnung bzw. auf der Gas- oder Ölrechnung ausgewiesen. | Bildquelle: © Anna - Adobe Stock

Wer zahlt CO2-Steuer bei einer Heizung?

Die Abgabe für fossile Brenn- und Kraftstoffe muss seit Anfang 2021 von den Rohstoffhändlern getragen werden. Das heißt, Unternehmen, die Heizöl und Erdgas, aber auch Benzin und Diesel auf den Markt bringen, bezahlen dafür den CO2-Preis. Seither wurde es von den Rohstoffhändlern so gehandhabt, dass diese Gebühr ähnlich wie eine Steuer auf die Preise für Brennstoffe aufgeschlagen wurde, und somit direkt an Sie als Verbraucher weitergegeben wurde.

Diese Praxis, die sich insbesondere bei Mietwohnverhältnissen deutlich zum Nachteil von Mietern entwickelt hatte, hat inzwischen ein Ende gefunden. Seit 2023 regelt das sog. Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) die faire Aufteilung und Bezahlung der CO2-Steuer auf Gas und Heizöl zwischen Vermietern und Mietern. Ziel ist hierbei, beide Parteien gleichzeitig in die Pflicht zu nehmen, und sowohl Mieter zu einem energieeffizienten Verhalten zu animieren, als auch Eigentümer zu energetischen Modernisierungen zu bewegen. 

Wer welche Kosten zu tragen hat, richtet sich fortan nach dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes in Kilogramm CO2 pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr und den eigenen Einflussmöglichkeiten auf den CO2-Ausstoß.

CO2-Ausstoß eines Mietshauses pro JahrEntspricht einem Gasverbrauch pro Jahr von ca.Entspricht einem Ölverbrauch pro Jahr von ca.Kostenanteil für den MieterKostenanteil für den Vermieter
< 12 kg CO2 / m2< 60 kWh / m2< 44 kWh / m2100 %0 %
12 bis < 17 kg CO2 / m260 - 85 kWh / m244 - 63 kWh / m290 %10 %
17 bis < 22 kg CO2 / m285 - 110 kWh / m263 - 82 kWh / m280%20 %
22 bis < 27 kg CO2 / m2110 - 135 kWh / m282 - 100 kWh / m270 %30 %
27 bis < 32 kg CO2 / m2135 - 160 kWh / m2100 - 119 kWh / m260 %40 %
32 bis < 37 kg CO2 / m2160 - 185 kWh / m2119 - 137 kWh / m250 %50 %
37 bis < 42 kg CO2 / m2185 - 210 kWh / m2137 - 156 kWh / m240 %60 %
42 bis < 47 kg CO2 / m2210 - 235 kWh / m2156 - 174 kWh / m230 %70 %
47 bis < 52 kg CO2 / m2235 - 260 kWh / m2174 - 193 kWh / m220 %80 %
> = 52 kg CO2 / m2> 260 kWh / m2> 193 kWh / m25 %95 %

Wie die Tabelle zeigt, müssen Mieter in schlecht isolierten Wohnhäusern mit hohem Gas- oder Ölverbrauch fortan weniger CO2-Steuer pro Jahr bezahlen und die Kosten nicht mehr allein tragen, da es zum überwiegenden Teil nicht in ihren Verantwortungsbereich fällt, CO2 zu sparen. Je schlechter der energetische Zustand eines Mietshauses ist, desto höher ist die Verantwortung und der Kostenanteil, den der Vermieter übernehmen muss.

Wichtig hierbei: Bewohnen Sie als Eigentümer Ihre eigene Immobilie - egal ob Eigenheim oder Eigentumswohnung - müssen Sie die CO2-Steuer in Deutschland nach wie vor komplett selbst tragen für Ihre Heizung. Die Kostenaufteilung gilt nur für Mietverhältnisse!

Wie hoch ist die CO2-Steuer in Deutschland und welche Entwicklung nimmt der CO2-Preis?

Im Rahmen des Klimapaktes 2030 wurde für die CO2-Bepreisung zunächst ein Festpreissystem eingeführt. Dieses ist im Brennstoffemissionshandelsgesetz festgelegt und soll Wirtschaft und Gesellschaft ein gewisses Maß an Planungssicherheit geben.

Der CO2-Preis startete in Deutschland moderat mit zunächst 25 Euro pro Tonne CO2-Emission im Jahr 2021. Danach begann eine schrittweise, jährliche CO2-Steuer Erhöhung auf bis zu 45 Euro pro Tonne, die wir jetzt im Jahr 2024 erreicht haben. Für 2026 ist ein Preis zwischen 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2 angedacht. 

Welche Höchst- und Mindestpreise ab 2027 gelten werden, soll im Hinblick auf die bis dahin erreichten Klimaziele festgelegt werden. Ab dann müssen Händler, die fossile Brennstoffe und Kraftstoffe verkaufen, für den Kohlendioxidausstoß, den Heizöl und Co. verursachen, sogenannte Emissionsrechte erwerben. Diese CO2-Zertifikate sind begrenzt und werden auf einer Handelsplattform versteigert. Der genaue CO2-Preis ergibt sich dann aus Angebot und Nachfrage.

Das CO2-Steuer Stufenmodell

JahrCO2-Preis Entwicklung pro Tonne (ohne MwSt)
CO2-Steuer 202125 Euro
CO2-Steuer 202230 Euro
CO2-Steuer 202330 Euro (vormals 35 Euro)
CO2-Steuer 202445 Euro
CO2-Steuer 202555 Euro
CO2-Steuer 202655 - 65 Euro

Gut zu wissen: Aufgrund der Energiekrise wurde die Erhöhung der CO2-Steuer für 2023 ausgesetzt. Ab 2024 nimmt der CO2-Preis aber wieder die ursprünglich geplante Entwicklung (siehe Tabelle). Zusätzlich wurde die Mehrwertsteuer auf Erdgas bis voraussichtlich März 2024 von 19 % auf 7 % gesenkt. Heizöl wird weiterhin mit 19 % besteuert.

CO2-Zertifikate: Wie hoch ist der Preis für die unterschiedlichen Brennstoffe?

Der Preis für CO2-Zertifikate hängt vom Brennstoff ab. Gas und Öl stoßen beim Verbrennen unterschiedlich viel Kohlendioxid aus und weisen folglich einen anderen Emissionsfaktor auf. Das heißt: Abhängig davon, ob Sie mit Heizöl oder Gas heizen, müssen Sie mit einem unterschiedlichen Preisanstieg bei Ihren Heizkosten rechnen. Wie umweltschädlich fossile Brennstoffe sind, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen, die die jeweiligen Kohlendioxidemissionen angibt.

BrennstoffCO2-Emission1 Tonne CO2-Ausstoß entspricht einem Verbrauch von rund...
Heizöl0,27 kg CO 2 / kWh3.700 kWh
Flüssiggas0,24 kg CO 2 / kWh4.170 kWh
Erdgas0,20 kg CO 2 / kWh5.000 kWh

Quelle: volker-quaschning.de

Heizsysteme mit Gas stoßen etwas weniger CO2 aus als Ölheizungen. Als Besitzer einer Ölheizung müssen Sie also mit einem höheren Preis für CO2-Zertifikate rechnen als Besitzer einer Gasheizung, da sie für deutlich weniger Ölverbrauch (3.700 kWh) den gleichen CO2-Preis pro Tonne bezahlen im Vergleich zu Gas (5.000 kWh Verbrauch).

Wie teuer wird das Heizen durch die CO2-Bepreisung?

Klar ist, dass Ihre Heizkosten durch die CO2-Steuer ansteigen – und zwar von Jahr zu Jahr, denn der CO2-Preis nimmt schrittweise zu. Wie teuer Ihre Heizkosten werden, hängt dabei ab von

  • Ihrem Verbrauch in kWh
  • der Art Ihres Brennstoffs bzw. dem Emissionsfaktor
  • ob Sie zur Miete wohnen oder in den eigenen vier Wänden

Der Energieverbrauch hängt immer von individuellen Faktoren, wie Ihrem Heizverhalten, der Dämmung Ihres Hauses, der Anzahl der Bewohner etc. ab.

CO2-Steuer für Erdgas und Heizöl berechen

Um den Wert zu berechnen, müssen Sie die Emission in kg CO2 / kWh Ihres Brennstoffes (siehe Tabelle oben) mit Ihrem jährlichen Gasverbrauch bzw. Ölverbrauch multiplizieren. Nun wissen Sie, wie hoch der jährliche CO2-Ausstoß Ihres Heizsystems in kg ist. Die kg-Angabe müssen Sie in Tonnen umrechnen. Die Anzahl der Tonnen multiplizieren Sie mit dem im Brennstoffemissionshandelsgesetz festgelegten CO2-Preis für 2024 und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Rechenbeispiel für eine Gasheizung:

Jahresgasverbrauch von 15.000 kWh x 0,20 kg CO2 / kWh Emission von Erdgas = 3.000 kg CO2 = 3 t CO2

3 t CO2 x 45 Euro CO2-Preis / Tonne (2024) x 7 % MwSt = 144,45 Euro CO2-Steuer für Gas pro Jahr

Bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh und einer Gasheizung mit Erdgas müssen Sie 2024 also zusätzlich zu den Brennstoffkosten mit Mehrkosten von rund 144 Euro rechnen. Mit einer Ölheizung liegen die Mehrkosten bei rund 195 Euro aufgrund der höheren CO2-Emissionen pro Kilowattstunde.

CO2-Steuer im Eigenheim: Tabelle mit Mehrkosten bei Gas und Heizöl

Nachfolgend wollen wir drei typische Wohnverhältnisse miteinander vergleichen:

  • Einfamilienhaus: 150 m²; 4 Personen; ca. 23.000 kWh / Jahr; 4,6 t CO2-Emission mit Gas; 6,2 t CO2-Emission mit Öl
  • Doppelhaushälfte: 120m²; 4 Personen; ca. 19.500 kWh / Jahr; 3,9 t CO2-Emission mit Gas; 5,3 t CO2-Emission mit Öl
  • Reihenhaus: 100 m²; 3 Personen; ca. 17.000 kWh / Jahr; 3,4 t CO2-Emission mit Gas; 4,6 t CO2-Emission mit Öl

So erhöhen sich die Heizkosten durch die CO2-Steuer bei einer Gas- und Ölheizung:

JahrCO2-Preis pro TonneMehrkosten EinfamilienhausMehrkosten DoppelhaushälfteMehrkosten Reihenhaus
CO2-Steuer 202230 Euro138 Euro (Gas) 186 Euro (Heizöl)117 Euro (Gas) 159 Euro (Heizöl)102 Euro (Gas) 138 Euro (Heizöl)
CO2-Steuer 202330 Euro138 Euro (Gas) 186 Euro (Heizöl)117 Euro (Gas) 159 Euro (Heizöl)102 Euro (Gas) 138 Euro (Heizöl)
CO2-Steuer 202445 Euro207 Euro (Gas) 279 Euro (Heizöl)176 Euro (Gas) 239 Euro (Heizöl)153 Euro (Gas) 207 Euro (Heizöl)
CO2-Steuer 202555 Euro253 Euro (Gas) 341 Euro (Heizöl)215 Euro (Gas) 292 Euro (Heizöl)187 Euro (Gas) 253 Euro (Heizöl)
CO2-Steuer 2026bis zu 65 Euro299 Euro (Gas) 403 Euro (Heizöl)254 Euro (Gas) 345 Euro (Heizöl)221 Euro (Gas) 299 Euro (Heizöl)

Die Tabelle zeigt, dass die Mehrkosten, die auf Besitzer einer Gasheizung zukommen, spürbar sind. Bewohner eines Einfamilienhauses müssen allein in den nächsten drei Jahren (2024–2026) mit einer CO2-Steuer von insgesamt rund 760 Euro rechnen (zzgl. MwSt.) – und das zusätzlich zu den Heizkosten. Bei einer Ölheizung fällt die finanzielle Belastung mit rund 1023 Euro (zzgl. MwSt.) sogar um einiges höher aus.

Mehr Informationen zum Thema finden Sie auch in unseren Artikeln Heizkosten im Altbau und Heizkosten im Neubau.

Aufteilung der CO2-Kosten in Mietwohnungen

Mieter müssen fortan die CO2-Steuer auf Gas oder Heizöl nicht mehr vollumfänglich selbst tragen. Vermieter sind durch das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz verpflichtet, im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung den CO2-Ausstoß des Gebäudes zu ermitteln, die Kosten zu berechnen und entsprechend aufzuteilen. Hier finden Sie ein Beispiel für ein Mehrparteienhaus.

  • Mehrfamilienhaus: 6.700 m2; Gasheizung; 753.000 kWh / Jahr; 112 kWh / m2 / Jahr
  • 40 m2 Wohnung: 1 Person; ca. 4.500 kWh / Jahr; 0,9 t CO2-Emission
  • 70 m2 Wohnung: 2 Person; ca. 7.800 kWh / Jahr; 1,5 t CO2-Emission
  • 100 m2 Wohnung: 4 Person; ca. 11.200 kWh / Jahr; 2,2 t CO2-Emission

Bei einem Emissionsfaktor von 0,2 kg CO2 / kWh für Erdgas kommt dieses Mehrfamilienhaus auf einen Kohlendioxidausstoß von 22,4 kg CO2 / m2 im Jahr. Daraus ergibt sich ein Aufteilungsverhältnis von 70 % Kostenübernahme durch den Mieter und 30 % Kostenübernahme durch den Vermieter.

JahrCO2-Preis pro TonneMehrkosten 40 m2 WohnungMehrkosten 70 m2 WohnungMehrkosten 100 m2 Wohnung
CO2-Steuer 202230 Euro18,90 Euro31,50 Euro46,20 Euro
CO2-Steuer 202330 Euro18,90 Euro31,50 Euro46,20 Euro
CO2-Steuer 202445 Euro28,35 Euro47,25 Euro69,30 Euro
CO2-Steuer 202555 Euro34,65 Euro57,75 Euro84,70 Euro
CO2-Steuer 2026bis zu 65 Euro40,95 Euro68,25 Euro100,10 Euro

(alle CO2-Preise zzgl. MwSt.)

Gibt es Brennstoffe / Heizungen, für die kein CO2-Preis anfällt?

Die finanzielle Mehrbelastung durch die CO2-Steuer ist in Deutschland für viele ein Anreiz, zu einem regenerativen Heizsystem zu wechseln. Und genau diese Absicht steckt hinter der staatlichen Maßnahme zum Klimaschutz. Mit dem Wechsel zu einem umweltfreundlicheren Heizsystem

  • reduzieren Sie den Kohlendioxidausstoß,
  • leisten einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz und
  • sparen darüber hinaus die CO2-Steuer ein.

Mit kohlendioxidfreien Energieträgern auf Basis regenerativer Energien sind Sie komplett von der CO2-Steuer befreit. Dazu zählen zum Beispiel Wärmepumpen, Solarthermie und Holzfeuerungen wie zum Beispiel Pelletheizungen.

Häufig gestellte Fragen zur CO2-Steuer auf Gas und Heizöl

Seit wann gibt es die CO2-Steuer in Deutschland?
Das nationale Emissionshandelssystem wurde im Januar 2021 in Deutschland eingeführt.
Wer hat die CO2-Steuer eingeführt?
Die CO2-Bepreisung wurde von der Großen Koalition, bestehend aus CDU/CSU und SPD (Kabinett Merkel IV), eingeführt.
Welche Länder haben eine CO2-Steuer?
Laut Carbon Pricing Dashboard der Weltbank hatten im April 2022 42 Länder weltweit eine CO2-Bepreisung umgesetzt: 6 Länder aus Nord- und Südamerika (Kanada, Mexiko, Kolumbien, Chile, Argentinien, Uruguay), 30 Länder aus Europa (Island, Norwegen, Schweden, Finnland, Estland, Lettland, Litauen, Dänemark, Irland, Großbritannien, Niederlande, Belgien, Deutschland, Polen, Frankreich, Spanien, Portugal, Schweiz, Österreich, Italien, Slowenien, Kroatien, Montenegro, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Ukraine, Rumänien, Bulgarien, Griechenland), 1 Land aus Afrika (Südafrika), 4 Länder aus Asien (Kasachstan, China, Südkorea, Japan) sowie 1 Land aus Ozeanien (Neuseeland).
Was soll die CO2-Steuer bringen?
Brennstoffpreise für Gasheizungen und Ölheizungen steigen durch den CO2-Preis an. Dieses deutliche Preissignal soll Verbraucher zum Umdenken und Handeln bewegen. Mit dem Aufpreis wird ein Anreiz geschaffen, das Heizverhalten zu überdenken und klimaschädliche Emissionen zu senken. Erreicht werden kann dies zum Beispiel durch den Umstieg von emissionsintensiven auf klimaschonende Heizsystem, durch die energetische Sanierung von Häusern und Wohnungen sowie durch eine bewusste, effiziente Energienutzung.
Was passiert mit der CO2-Steuer? Wohin geht das Geld?
Die Einnahmen aus der CO2-Besteuerung fließen in den sog. Klima- und Transformationsfond. Dieser Topf finanziert eine Reihe von staatlichen Förderprogrammen, wie z. B. die energetische Sanierung von Gebäuden, den Austausch alter Heizungen oder den Kauf von Elektroautos. Die CO2-Steuer kommt also am Ende wieder der Bevölkerung zugute.
Wie wird die CO2-Steuer bezahlt?
Bezahlen müssen den CO2-Preis zunächst all diejenigen Unternehmen, die fossile Brennstoffe wie Heizöl, Erd- und Flüssiggas aber auch Benzin und Diesel in den Markt bringen. Für den CO2-Ausstoß, den diese Brennstoffe verursachen, müssen die Unternehmen Emissionsrechte erwerben, für die der CO2-Preis gilt. Die Kosten wurden in der Vergangenheit auf die Energiepreise aufgeschlagen, und damit am Ende vom Verbraucher getragen. Seit 2023 teilen sich Mieter und Vermieter die CO2-Kosten, abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes.
Was gibt es bei der Aufteilung der CO2-Steuer bei Mietverhältnissen zu beachten?
Zunächst ist die Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter bei Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden unterschiedlich geregelt. In Nichtwohngebäuden teilen sich Mieter und Vermieter bis vorerst 2025 den CO2-Preis 50:50. In Wohngebäuden gilt die zehnstufige Staffelung, je nach CO2-Ausstoß des Gebäudes. Versorgen sich Mieter selbst mit Wärme (z. B. über einen eigenen Gasliefervertrag), müssen diese ihre Ansprüche beim Vermieter geltend machen, und der Vermieter hat dem Mieter seinen Anteil an den CO2-Kosten zu erstatten. Vereinbarungen in Mietverträgen, wonach der Mieter mehr als den gesetzlichen Anteil an der CO2-Steuer zu tragen hat, sind unwirksam.
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