Veröffentlicht am Feb. 6, 2023

Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)

Seit dem 01. Januar 2016 gibt es eine weitere Möglichkeit, Fördergelder für eine neue Heizung zu erhalten: das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Wenn Sie eine neue Heizung kaufen, die erneuerbare Energien nutzt und dabei gleichzeitig die gesamte Heizungsanlage energetisch optimieren, erhalten Sie attraktive Zuschüsse. Diese Zuwendung aus dem APEE erhalten Sie zusätzlich zu Förderungen aus dem Marktanreizprogramm aus demselben Hause oder auch zinsgünstige Darlehen von der KfW-Bankengruppe.
Thorben Frahm
Dieser Artikel wurde von
Thorben Frahm für www.heizungsfinder.de verfasst.
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Das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)


Höhe der Fördergelder aus dem APEE: Der Erhalt von Mitteln aus dem Anreizprogramm Energieeffizienz ist fest mit einer Förderung aus dem Marktanreizprogramm des BAFA verknüpft.

  • Bei der Erfüllung der Zusatzkonditionen aus dem Anreizprogramm Energieeffizienz erhalten Sie einen Bonus von 20% auf den BAFA-Zuschuss. Dazu gesellt sich ein Investitionszuschuss von 600 Euro für die Verbesserung der Energieeffizienz des Heizungssystems.

  • Beispiel: bei einer Pelletheizung beträgt die Basisförderung durch das BAFA 3.000 Euro. Durch das APEE kommen also noch weitere 600 Euro durch den 20% Bonus sowie 600 Euro für die Erhöhung der Energieeffizienz zusammen. Der Förderbetrag liegt nun also bei 4.200 Euro. Dasselbe gilt für Wärmepumpen, Solarthermieanlagen oder andere Biomassefeuerungen wie Kamine oder Scheitholzkessel.


Welche Heizungsanlagen gefördert werden: da die Fördergelder aus dem Anreizprogramm Energieeffizienz an die normale BAFA-Förderung gekoppelt sind, sind sie für alle Heizungstypen erhältlich, für die es Mittel aus dem Marktanreizprogramm das BAFA gibt: Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Pelletheizungen und andere Biomasseheizungen.

Weitere Voraussetzungen und Antragstellung:

  • die Fördermittel sind nur bei einem Heizungstausch verfügbar. Es muss ein bestehender Wärmeerzeuger ersetzt werden, der fossil betrieben wird (alte Gas-, Öl- oder Nachtspeicherheizung) und noch nicht über Brennwerttechnik verfügt und der noch nicht von der Austauschpflicht nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) betroffen ist. In einem Neubau sind diese Gelder nicht erhältlich.
  • Im Rahmen des Heizungstausches muss das gesamte Heizsystem detailliert auf Grundlage der DIN EN 15378 ("Heizungscheck") analysiert werden.
  • Daraufhin folgt ein hydraulischer Abgleich des Systems.
  • Alle Maßnahmen zur Optimierung der Heizungsanlage werden durchgeführt. Dazu zählt zum Beispiel ein Austausch der Heizungspumpe, eine Optimierung der Heizkurve oder eine Anpassung der Vorlauftemperaturen.
  • Die Heizung muss ab dem 01. Januar 2016 in Betrieb genommen werden.
  • Ein gesonderter Antrag für das Anreizprogramm Energieeffizienz muss nicht gestellt werden. Die Beantragung erfolgt über das Antragsformular für die Förderung durch das Marktanreizprogramm.

Detailliertere Informationen zum APEE erhalten Sie auch auf den Webseiten des BAFA zum Thema.

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