Veröffentlicht am Aug 30, 2023

Förderung der Pelletheizung beträgt 2022 bis zu 35 %

Um ein Umdenken bei der Nutzung fossiler Brennstoffe zu bewirken, führte die Bundesregierung Anfang 2021 die CO2-Steuer ein. Mit deren Einnahmen fördert sie Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden – unter anderem den Einbau von Heizsystemen auf Basis erneuerbarer Energien. Als ein solches erhält auch die Pelletheizung Förderung. Diese soll die Mehrkosten gegenüber fossil betriebenen Systemen schmälern und den ökologischen Wärmeversorger auch ökonomisch attraktiver machen.
Ariane Müller
Dieser Artikel wurde von
Ariane Müller für www.heizungsfinder.de verfasst.
Pelletheizung Förderung
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Inhalt

Das Wichtigste zur Förderung der Pelletheizung 2022

  • Für die Anschaffung und den Einbau einer Pelletheizung im Altbau erhalten Sie eine Förderung von 10 %.
  • Wird mit ihr eine alte Öl-, Gas- oder Nachtspeicherheizung ersetzt, bekommen Sie zusätzlich einen Heizungs-Tausch-Bonus von 10 %.
  • Ist die Pelletheizung Bestandteil einer EE-Hybridheizung, beträgt der Fördersatz 20 %.
  • Wird Sie mit einer effizienten Wärmepumpe kombiniert, erhalten Sie zusätzlich den Wärmepumpen-Bonus von 5 %.
  • Die Optimierung einer bestehenden Pelletheizung wird mit 20 % bezuschusst.
  • Im Neubau braucht es für eine Pelletheizung-Förderung einen Effizienzhausstandard.
  • Die Pelletheizung-Förderung muss vor Auftragsvergabe beim BAFA bzw. der KfW beantragt werden.

Warum es für eine Pelletheizung Förderung gibt

Bei Pelletheizungen handelt es sich um Holzfeuerungen. Holz ist nicht nur ein nachwachsender Rohstoff, sondern setzt bei seiner Verbrennung auch nur so viel CO2 frei, wie der Baum zuvor aufgenommen hat. Das Gleiche passiert bei der Verrottung. Für die Herstellung von Pellets werden keine Bäume gefällt, sondern Sägewerksabfälle und unbrauchbares Schadholz verwendet. Dieses unter Druck zu kleinen Stäbchen (Pellets) zu pressen, verursacht nur wenig CO2-Emissionen. Gegenüber fossilen Brennstoffen beträgt die Emissions-Einsparung durchschnittlich 92,6 %.

Dabei spielt auch eine Rolle, dass bei Pellets die Transportwege kurz sind, da sie zum Großteil aus lokaler Produktion stammen. Als Waldland verfügt Deutschland über ausreichend Ressourcen, um bei den Pelletheizungen langfristige Versorgungssicherheit zu garantieren. Da durch nachhaltige Aufforstung jedes Jahr mehrere Millionen Kubikmeter Wald hinzukommen, übertrifft die Menge an hergestellten Pellets deutlich die Nachfrage, sodass Deutschland einen Teil davon auch exportiert. Der wenige Import wiederum erfolgt hauptsächlich aus Nachbarländern.

Neben der Verwendung eines Energieträgers mit guter Umweltbilanz punkten Pelletheizungen auch damit, dass sie dessen Energie sehr effizient nutzen und gerade bei hohem Wärmebedarf leistungsstark sind. So liegt ihr auf den Heizwert bezogener Wirkungsgrad deutlich über dem alter fossiler Heizungen.

Die gute Umweltbilanz der Pellets verschafft der Pelletheizung eine Förderung

Da Pellets aus Abfällen des nachwachsenden Rohstoffs Holz hergestellt werden und CO2-neutral verbrennen, stellt der Staat für Pelletheizungen Förderung bereit. | Bild: © Antonio Gravante / Adobe Stock

Ökologisch gesehen sind Pelletheizungen somit eine gute Investition. Ihr Preis liegt jedoch aufgrund der benötigten Komponenten meist über dem neuer Öl- oder Gasheizungen. Damit also auch bei begrenztem Budget die Wahl auf die umweltschonendere Pelletheizung fällt, sorgt die Förderung für eine Kostensenkung.

Neue Pelletheizung-Förderung im Jahr 2022

Seit 2021 vergibt der Staat diese im Rahmen der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG). Darüber unterstützt er nicht nur die Anschaffung regenerativer Heizsysteme, sondern auch Investitionen in Wärmedämmung und andere effizienzsteigernde Maßnahmen. Wollen Sie für eine Pelletheizung Förderung beantragen, sind das BAFA (Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhr) bzw. die KfW (Kreditbank für Wiederaufbau) Ihre Ansprechpartner.

BAFA und KfW streichen Förderprogramme

Ab 28. Juli 2022 sind bei deren Zuständigkeit Änderung in Kraft. So wurde die Kreditvergabe für Einzelmaßnahmen (BEG EM) gestrichen. Somit findet über die KfW eine Förderung der Pelletheizung 2022 nur noch im Rahmen der Programme BEG WG (Wohngebäude) und BEG NWG (Nichtwohngebäude) statt. Sie erhalten also nur noch einen KfW-Kredit, wenn die beim Bau oder der Sanierung durchgeführten Maßnahmen dem Gebäude eine Effizienzhausstufe einbringen (Mehr dazu unten).

Beim BAFA gab es derweil die entgegengesetzte Entwicklung. So wurden die Effizienzhaus-Programme aus dem Portfolio der BAFA entfernt. Die Förderung der Pelletheizung wird 2022 dort somit nur noch in Form eines Einzelmaßnahmen-Zuschusses vergeben. Hatten Sie also zuvor bei allen BEG-Programmen die Wahl zwischen einem Kredit oder einem Investitionszuschuss, gestaltet sich die Fördermittelvergabe nun wie folgt:

  • KfW: Kredit mit Tilgungszuschuss für BEG WG und BEG NWG
  • BAFA: Investitionszuschuss für BEG EM

Senkung des Regelfördersatzes

In Bezug auf die Höhe der Pelletheizung-Förderung gab es ab dem 15.08.2022 ebenfalls Änderungen. Betrug der Regelfördersatz zunächst 35 %, liegt der Zuschuss für eine Pelletheizung seit August 2022 nur noch bei 10 %. Von Seiten der Politik werden die Biomasseheizungen also inzwischen als weniger relevant für die Energiewende eingestuft als die mit mindestens 25 % bezuschussten Wärmepumpen. Zumindest aber gibt es erstmal auch weiterhin eine Förderung der Pelletheizung. Wie lange sie noch fortbesteht, ist bisher nicht abzusehen.

Bei Kombination höhere Förderung für Pelletheizung

Sie können jedoch auch bei der Pelletheizung von der höheren Förderung anderer Heizsysteme profitieren. So gibt es für eine EE-Hybridheizung, also der Kombination einer Pelletheizung mit mindestens einem weiteren regenerativen Wärmeerzeuger, einen Fördersatz von 20 %. Dabei kann es sich z. B. um eine Solarthermie-Anlage oder eine Wärmepumpe handeln.

Bei der Kombination mit einer Wärmepumpe, die das Erdreich, das Grundwasser oder Abwasser als Wärmequelle nutzt, erhalten Sie dann außerdem den ebenfalls erst seit 15. August 2022 geltenden Wärmepumpen-Bonus von 5 %. Mit bis zu 25 % statt wie bisher 35 % liegt somit auch bei den EE-Hybridheizungen der Fördersatz nun etwas niedriger.

Gas wurde der Förderhahn zugedreht

Ganz eingestellt wurde dagegen die Bezuschussung von Gasheizungen. Bekamen Sie zuvor noch Fördergelder für den Kauf einer Gas-Hybridheizung bzw. einer Gasheizung, die renewable ready ist – also innerhalb von zwei Jahren mit einem regenerativen Heizsystem wie einer Pelletheizung nachgerüstet wird, ist seit dem 15. August 2022 der Einbau einer neuen Gasheizung nicht mehr förderfähig.

Ersetzen alter Heizungen bringt Bonus

Da eine solche aber angesichts der gesenkten Pelletheizung-Förderung meist dennoch preiswerter in der Anschaffung ist, soll der 2022 eingeführte Heizungs-Tausch-Bonus einen zusätzlichen Anreiz zugunsten des regenerativen Systems bieten. Gab es bisher nur eine Austauschprämie, wenn Sie eine Ölheizung durch eine Pelletheizung ersetzen, vergibt die neue Förderung diese 10 % jetzt ebenfalls an Besitzer alter Kohle- und Nachtspeicherheizungen. Und auch für den Umstieg von Gas- auf Pelletheizung sieht die Förderung diesen Bonus vor. Voraussetzung dabei ist jedoch, dass die Inbetriebnahme der Gasheizung mindestens 20 Jahre zurückliegt.

Auch bei Austauschpflicht erhalten Sie für Pelletheizung Förderung

Es besteht auch dann Anspruch auf Förderung, wenn Ihre alte Heizung von der Austauschpflicht nach § 72 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) betroffen ist. Diese gilt für Konstanttemperaturkessel, die seit 30 oder mehr Jahren ihren Dienst verrichten und deren Effizienz durch Verschleiß inzwischen stark gesunken ist. Während der vorgeschriebene Austausch bei früheren Förderprogrammen ein Ausschlusskriterium darstellte, erhalten Sie seit Einführung der BEG auch dann noch den staatlichen Zuschuss für Ihre neue Pelletheizung.

Zwei Boni weniger

Während vom Heizungs-Tausch-Bonus mehr Renovierende profitieren als von der bisher geltenden Austauschprämie, dürfte die Streichung anderer Boni für manchen einen Wermutstropfen darstellen. So gab es zur Förderung besonders emissionsarmer Pelletheizungen den Innovationsbonus. Dabei wurde der staatliche Zuschuss für die Pelletheizung um 5 % aufgestockt, wenn diese maximal 2,5 mg/m3 Feinstaub freisetzt.

Ebenfalls 5 % erhielten Sie beim iSFP-Bonus. Dieser kam zur Anwendung, wenn der Heizungstausch als effizienzsteigernde Maßnahme Bestandteil eines individuellen Sanierungfahrplans ist. Nun wird er Ihnen nur noch dann gewährt, wenn Sie eine bestehende Heizung optimieren lassen.

Wie die Förderung der Pelletheizung 2022 ausfällt

Insgesamt betrachtet bedeutet das, dass Sie vom Staat für Ihre neue Pelletheizung Förderung zwischen 10 und 35 % bekommen können

Förderung Pelletheizung 2022

Vor dem 15. August 2022 gab es von der BEG noch bis zu 55 %. Es handelt sich hierbei um die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen, also die über das BAFA erhältliche Förderung der Pelletheizung im Altbau. Beim Neubau bekommen Sie von der KfW nur eine Förderung, wenn die Pelletheizung zusammen mit anderen Maßnahmen zum Erreichen einer Effizienzhausstufe führt (s. u.).

Was für eine Pelletheizung-Förderung die Voraussetzungen sind

Um für eine Pelletheizung Förderung zu erhalten, muss diese ein paar Voraussetzungen erfüllen. So sind nur folgende Anlagen förderfähig:

  • automatisch beschickte Pelletkessel (Anlagenliste des BAFA) mit einem Pufferspeicher von mindestens 30 l/kW
  • sowie mit Pellets und Scheitholz betriebene Kombikessel mit einem Pufferspeicher von mindestens 55 l/kW

Die Weiternutzung eines bereits vorhandenen sowie der Erwerb eines gebrauchten Pufferspeichers sind dabei gestattet. Beide sind jedoch nicht förderfähig. Auch gibt es keine Förderung für selbst gebaute und gebrauchte Pelletheizungen sowie für Prototypen. Auch Eigenleistungen werden nicht bezuschusst, sondern nur von einem Fachbetrieb ausgeführte Arbeiten.

Weitere für die Pelletheizung-Förderung nötige Voraussetzungen sind:

  • eine Nennwärmeleistung von mindestens 5 kW
  • die Wärmeverteilung muss über Wasser erfolgen
  • die Pelletheizung sollte zu mindestens 50 % zur Versorgung des Gebäudes mit Raumwärme und Warmwasser beitragen
  • Emissionen von maximal 15 mg Staub und 200 mg Kohlenmonoxid je m3
  • Kesselwirkungsgrad von mindestens 90 %
  • Durchführung von hydraulischem Abgleich und einer Anpassung der Heizkurve
  • Vorhandensein einer messtechnischen Erfassung der erzeugten Wärmemenge

Welche zur Pelletheizung zählenden Kosten unter die Förderung fallen

Wenn all diese Kriterien erfüllt sind, gibt es von der BEG eine Förderung für die Pelletheizung. Neben den reinen Anschaffungskosten umfasst diese auch die Ausgaben für alle Umfeldmaßnahmen, die bei der Vorbereitung und Umsetzung des Heizungsprojekts anfallen sowie zur Steigerung der Energieeffizienz der Anlage beitragen. Darunter fallen:

  • Installation und Inbetriebnahme (inkl. Einregulierung und Einweisung des Anlagenbetreibers)
  • Wärmespeicher
  • Brennstoffaustragung, -förderung und -zufuhr
  • Mess-, Steuer- und Reglungstechnik (MSR)
  • Anpassung des Abgassystems und Schornsteins
  • Einrichtung eines Lagers und eines Heiz- und Technikraums
  • Anpassung der Wärmeverteilung (z. B. Einbau von Flächenheizungen und Niedertemperaturheizkörpern) und Warmwasserbereitung
  • Demontagearbeiten
  • Baunebenkosten
  • Beratung, Planung und Baubegleitung

Nicht förderfähig sind derweil Anlagen zur Stromerzeugung (KWK, PV), Sanitäreinrichtungen, Computertechnik sowie Eigenleistungen. Einen vollständigen Überblick hierzu bietet Ihnen das beim BAFA erhältliche "Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen".

Für Anschaffung und Einbau aller Komponenten einer Pelletheizung gibt es staatliche Förderung.

Eine Pelletheizung besteht aus mehreren Komponenten, die angeschafft und eingebaut werden müssen. Die Förderung senkt die dabei anfallenden Kosten. | Foto: © Studio Harmony / Adobe Stock

Wie Sie für eine Pelletheizung die Förderung berechnen

Aufgrund all dieser Komponenten fallen die Kosten bei Anschaffung und Einbau einer Pelletheizung nicht gerade gering aus. Für einen Pelletkessel mit Pelletlager, Austragungssystem für den Pellettransport und einem Pufferspeicher müssen Sie inklusive Installation je nach Größe durchschnittlich 16.000–24.000 Euro zahlen.

Beispiel 1: Reine Pelletheizung oder fossile Hybridheizung

Möchten Sie nun beispielsweise eine alte Ölheizung ersetzen, dann erhalten Sie neben dem Regelfördersatz von 10 % noch den eben so hohen Heizungs-Tausch-Bonus. Ihre Ausgaben für die Pelletheizung reduziert die Förderung somit um 20 %.

Kosten Pelletheizung 20.000 €
Regelförderung- 10 %- 2.000 €
Heizungs-Tausch-Bonus- 10 %- 2.000 €
Kosten nach Förderung 16.000 €

Ist die bestehende Heizung neueren Datums und soll daher weiter verwendet werden und zusammen mit der Pelletheizung eine Hybridheizung formen, fällt natürlich der Heizungs-Tausch-Bonus weg.

Schaffen Sie sich die Pelletheizung als Teil einer neuen Gas-Hybridheizung an, erhalten Sie nur auf die mit der Pelletheizung verbundenen Kosten Förderung.

Beispiel 2: EE-Hybridheizung mit Solarthermie

Viel umweltschonender ist natürlich eine Kombination der Pelletheizung mit anderen Wärmeerzeugern auf Basis erneuerbarer Energien. Für eine solche EE-Hybridheizung erhalten Sie nicht nur den höheren Fördersatz von 20 %, sondern profitieren dann auch im Betrieb von einer noch effizienteren und kostensparenderen Wärmeerzeugung. Kombinieren Sie beispielsweise die Pelletheizung mit einer Solarthermie-Anlage, muss sie nur dann zum Einsatz kommen, wenn nicht genug Sonnenenergie für die Erwärmung der Räume und des Trinkwassers vorhanden ist. Dadurch werden weniger Pellets benötigt und Heizkosten gespart.

Kosten Pelletheizung 20.000 €
Kosten Solarthermie-Anlage (mit Heizungsunterstützung) 10.000 €
Kosten gesamt 30.000 €
Regelförderung- 20 %- 6.000 €
Heizungs-Tausch-Bonus- 10 %- 3.000 €
Kosten nach maximaler Förderung 21.000 €

Beispiel 3: EE-Hybridheizung mit effizienter Wärmepumpe

Auch bei der Kombination von einer Pelletheizung mit einer Wärmepumpe können Sie in zweifacher Hinsicht profitieren. Zum einen bekommen Sie auch dafür eine Förderung von 20 %. Entscheiden Sie sich für eine besonders effiziente Wärmepumpe, die mit Erdreich, Grund- oder Abwasser stets hohe Quelltemperaturen zur Verfügung hat, wird diese dann noch um den 5%-igen Wärmepumpen-Bonus erhöht. Zum anderen kann die Pelletheizung bei dieser Kombination die Wärmepumpe an Tagen mit hohem Wärmebedarf unterstützen und dadurch Ihren Stromverbrauch senken.

Kosten Pelletheizung 20.000 €
Kosten Erdwärmepumpe 20.000 €
Kosten gesamt 40.000 €
Regelförderung- 20 %- 8.000 €
Heizungs-Tausch-Bonus- 10 %- 4.000 €
Wärmepumpen-Bonus- 5 %- 2.000 €
Kosten nach maximaler Förderung 26.000 €

Dies sind natürlich nur ungefähre Werte. So hängt der Preis der Pelletheizung u. a. von der Anlagengröße ab, die Sie benötigen. Diese wiederum basiert auf dem Wärmebedarf Ihres Hauses. Wollen Sie diesen vor dem Heizungstausch senken, z. B. durch den Einbau neuer Fenster oder eine Verbesserung der Dämmung, gibt es auch dafür Zuschüsse durch die BEG.

Außerdem spielt es eine Rolle, welche Umfeldmaßnahmen, z. B. die Demontage des vorhandenen Heizkessels, bei Ihnen nötig sind. Die Zahlen können Ihnen aber zumindest einen ungefähren Überblick verschaffen, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und wie viel sich durch die Pelletheizung-Förderung sparen lässt.

Auch für eine bestehende Pelletheizung Förderung erhalten

Die Förderung erhalten Sie übrigens nicht nur für die Anschaffung und den Einbau einer neuen Pelletheizung, sondern auch, wenn Sie eine bereits vorhandene optimieren möchten. Diese muss seit mindestens zwei Jahren in Betrieb sein und die Heizungsoptimierung auf eine Steigerung der Energieeffizienz abzielen.

Dabei kann es sich um Maßnahmen wie den Austausch der Heizkörper zur verbesserten Wärmeübergabe, die Erweiterung von Pufferspeichern oder die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs zur optimalen Wärmeverteilung handeln.

Für solche, die Effizienz der Pelletheizung steigernden, Maßnahmen beträgt die Förderung 15 %. Die Bagatellgrenze liegt dabei bei 300 Euro. Findet die Heizungsoptimierung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans statt, erhalten Sie zusätzlich noch den iSFP-Bonus von 5 %.

Was es sonst noch über die Pelletheizung-Förderung zu wissen gibt

Beim Heizungstausch liegt die Bagatellgrenze, also die Mindestinvestitionssumme, bei 2.000 Euro. Wie Sie jedoch den Beispielen entnehmen konnten, liegen die Kosten einer Pelletheizung sowieso höher. Auch nach oben hin ist die Förderung begrenzt. So können Sie für Wohngebäude maximal 60.000 Euro je Wohneinheit und für Nichtwohngebäude maximal 1.000 Euro je m2 (bzw. 5 Millionen Euro je Zuwendungsbescheid) erhalten.

Grundlage der Förderung sind bei Privatpersonen die Bruttokosten inklusive Mehrwertsteuer und bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen die Nettokosten. Bei Hybridheizungen muss der Antrag für die Gesamtanlage gestellt werden. Denn ohne die Verbindung mit Solarthermie oder Wärmepumpe erhalten Sie für die Pelletheizung nicht den höheren Fördersatz.

Möchten Sie die BEG mit anderen Programmen kombinieren, so ist dies nur mit den Förderungen der Bundesländer und Kommunen möglich. So gibt es eigene Programme zur Förderung von Pelletheizung und Co. u. a. in Hessen, NRW oder Bayern. Dabei ist der Gesamtfördersatz auf 60 % begrenzt. Sollen weitere über das BAFA oder die KfW geförderte Programme zur Anwendung kommen, muss eine strenge Trennung der Kosten erfolgen.

Förderung einer Pelletheizung bei Neubau und energetischer Sanierung

Nicht nur bei der Einzelmaßnahmen-Förderung der Pelletheizung im Altbau (BEG EM) wurden Kürzungen vorgenommen. Auch bei den sowohl im Neubau als auch der Sanierung anwendbaren Effizienzhaus-Programmen BEG WG und BEG NWG gab es Änderungen. Diese fördern Maßnahmen in Wohngebäuden (WG) und Nichtwohngebäuden (NWG), wenn sie dazu beitragen, diese auf einen Effizienzhausstandard zu bringen. Bei einem Wohngebäude spricht man dann von einem Effizienzhaus (EH), bei einem Nichtwohngebäude von einem Energiegebäude (EG).

Für die einzelnen Effizienzhausstufen gibt es im Gebäudeenergiegesetz (GEG) genaue Vorgaben zur Höhe des jeweiligen Transmissionswärmeverlusts und Primärenergiebedarfs. Um diese Werte möglichst niedrig zu halten, bedarf es einerseits einer guten Dämmung und andererseits einer Heizanlage, die nicht nur effizient arbeitet, sondern auch einen Energieträger nutzt, dessen Gewinnung, Umwandlung und Transport mit möglichst wenig Energieaufwand verbunden ist.

Wie eingangs beschrieben, ist dies bei den aus lokalem Holz hergestellten Pellets der Fall. Dessen Primärenergiefaktor (PEF) liegt mit 0,2 auch deutlich unter den 1,1 von Öl und Gas. Nur Sonnenenergie (auch als "Umweltenergie" bezeichnet) hat einen geringeren PEF als Holz, da für ihre Gewinnung keinerlei Primärenergie erforderlich ist. Entscheiden Sie sich also dafür, zur Wärmeversorgung Ihres Hauses eine Pelletheizung oder eine EE-Hybridheizung einzusetzen, trägt dies zur Senkung von dessen Primärenergiebedarf bei. Und je niedriger dieser ist, desto niedriger ist die Effizienzhausstufe und desto höher fällt die BEG-Förderung aus.

Bei Neubauten gibt es seit dem 28. Juli 2022 nur noch eine Förderung für EH/EG 40 NH. Andere Effizienzhausstufen, die zuvor gefördert wurden, entfallen. Darüber hinaus wurde der Fördersatz von 22,5 % auf 5 % gesenkt. Nur kommunale Antragsteller erhalten noch 12,5 %. Denn der Fokus der BEG-Programme soll künftig eher auf der energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden liegen.

So stehen Ihnen bei der Sanierung eines Altbaus mehr Effizienzhausstufen mit höheren Fördersätzen zur Verfügung. Allerdings gab es auch bei diesen starke Kürzungen.

Über die Programme BEG WG und BEG NWG erhält auch die Pelletheizung eine Förderung im Neubau.

Für Nichtwohngebäude wurde eine Höchstgrenze förderfähiger Kosten von 2.000 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche bzw. 10 Millionen Euro pro Vorhaben festgelegt. Bei Wohngebäuden dürfen die förderfähigen Kosten je Wohneinheit maximal 120.000 Euro betragen. Um die EE-Klasse zu erreichen, muss ein Wärmeerzeuger eingebaut werden, der zu mindestens 55 % erneuerbare Energie nutzt. Genau das trifft auf die Pelletheizung zu.

Bei einer energetischen Sanierung können Sie übrigens auch mehrmals eine Förderung für das Erreichen einer Effizienzhausstufe bekommen. Lassen Sie sich beispielsweise in einem Jahr einen Heizungstausch und Dämmmaßnahmen bezuschussen, um Ihr Haus auf EH 70 EE zu bringen, stehen Ihnen bereits im nächsten Kalenderjahr erneut Fördermittel zur Verfügung, um auf EH 55 EE zu kommen.

Für den Erhalt der Förderung sind Sie verpflichtet, zur Fachplanung und Baubegleitung einen bei der dena (Deutschen Energieagentur) gelisteten Energieeffizienz-Experten (EEE) in Anspruch zu nehmen. Dies soll die Qualität der Maßnahmen-Umsetzung sicherstellen. Dafür werden aber auch hierfür die Kosten zu 50 % übernommen. Förderfähig sind dabei bis zu 10.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 4.000 Euro je Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern. Für Nichtwohngebäude gilt ein Höchstbetrag von 10 Euro je m2 bzw. 40.000 Euro.

Bei BAFA und KfW die Förderung der Pelletheizung beantragen

Die Vergabe der Förderung erfolgt über das BAFA bzw. die KfW. Beim BAFA stellen Sie den Antrag zur Förderung, wenn Sie die Pelletheizung als Einzelmaßnahme umsetzen und dafür einen Investitionszuschuss erhalten möchten. Über die KfW bekommen Sie derweil die Förderung für eine Pelletheizung nur noch im Rahmen der Effizienzhaus-Programme und dann auch nur in Form eines Kredits mit Tilgungszuschuss.

Was es in beiden Fällen zu beachten gilt, ist, dass Sie die Förderung beantragen müssen, bevor Sie sich eine Pelletheizung kaufen oder ein ausführendes Unternehmen beauftragen. Einzig Planungsleistungen dürfen schon vorab durchgeführt werden. Beim BAFA geschieht die Beantragung online, bei der KfW über ein Kreditinstitut Ihrer Wahl. Dabei müssen die zu erwartenden förderfähigen Kosten angegeben werden. Da diese die Grundlage bilden, um für die Pelletheizung die Förderung zu berechnen, empfiehlt es sich, hierbei großzügig aufzurunden. Denn eine einmal festgelegte Fördersumme wird auch bei späteren Kostensteigerungen nicht mehr erhöht.

Sobald die Eingangsbestätigung Ihres Antrags vorliegt, können Sie den Auftrag zur Maßnahmen-Umsetzung erteilen. Wenn Sie allerdings auf Nummer sicher gehen wollen, warten Sie noch den Erhalt des Zuwendungsbescheids ab. Von da an haben Sie eine Bewilligungsfrist von 24 Monaten, um die geplanten Maßnahmen durchzuführen und beispielsweise die Pelletheizung betriebsfertig zu installieren. Nur in Ausnahmefällen kann eine Verlängerung um 24 Monate erwirkt werden.

Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums bleiben Ihnen dann weitere 6 Monate, um einen Verwendungsnachweis zu erbringen – das heißt, die im Zuwendungsbescheid aufgeführten Unterlagen, u. a. Rechnungen und Fachunternehmererklärung, einzureichen. Nach positiver Prüfung wird Ihnen dann die Pelletheizung-Förderung von KfW oder BAFA ausgezahlt.

Auch Steuerförderung verschafft Pelletheizung Kostensenkung

Haben Sie den Zeitpunkt, für Ihre Pelletheizung die BEG-Förderung zu beantragen, verpasst, steht Ihnen bei einer Eigenheim-Sanierung auch noch eine Steuerförderung zur Verfügung. Dafür geben Sie die damit verbundenen Ausgaben im Folgejahr der Maßnahmen-Umsetzung bei der Steuererklärung an und bekommen die Förderung dann in den nächsten drei Jahren als Nachlass auf die Steuerschuld gewährt.

Lag sie mit 20 % zuvor noch unter den Fördersätzen der BEG, kann die Steuerförderung jetzt durchaus mit dieser mithalten. Wenn Sie sich nur eine reine Pelletheizung anschaffen und der Heizungs-Tausch-Bonus nicht zur Anwendung kommt, stellt sie mit ihrem doppelt so hohen Fördersatz sogar die bessere Option dar. Bis zu 200.000 Euro für Umbauten und das dabei verwendete Material dürfen Sie in der Steuererklärung angeben. So ist die Erstattung dafür über das Finanzamt bei 40.000 Euro gedeckelt.

Weitere Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Wenn Sie Fragen zur Pelletheizung, ihren Komponenten und deren Einbau haben, kann ein Fachbetrieb Ihnen diese beantworten. Außerdem wichtig: kommt ein Pelletheizung Verbot?

FAQ

Wird eine Pelletheizung noch gefördert?
Ja, eine Förderung der Pelletheizung gibt es auch 2022 noch. Die Fördersätze fallen mit 10–20 % für eine reine Pelletheizung und 20–35% für eine diese enthaltende EE-Hybridheizung allerdings geringer als zuvor aus.
Wie sieht beim Umstieg von Gas auf eine Pelletheizung die Förderung aus?
Für die Pelletheizung bekommen sie eine Förderung von 10 %. Ist die zu ersetzende Gasheizung schon mindestens 20 Jahre alt, gibt es zusätzlich den Heizungs-Tausch-Bonus von ebenfalls 10 %.
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