Genehmigungen für den Bau einer Wärmepumpe
Grundsätzlich flankieren das Wasserhaushaltsgesetz sowie das Bundesbergbaugesetz den Bau einer Wärmepumpe. In einigen Regionen können weitere Verordnungen hinzukommen, die für den Schutz des jeweiligen Gebietes notwendig sind.
Sie sollten sich daher rechtzeitig bei der zuständigen Verwaltungsbehörde erkundigen, um unnötige Planungskosten und zeitliche Verzögerungen zu vermeiden. Viele Fachbetriebe bieten auch den Service und holen alle erforderlichen Genehmigungen in der Planungsphase ein.
Vorrangig das Wasserhaushaltsgesetz beachten
Eine anstehende Bohrung für eine Wärmepumpe kann möglicherweise das Grundwasser beeinträchtigen. Bauherren sind hier auf der sicheren Seite, wenn sie das Vorhabens bei der zuständigen Wasserbehörde anmelden. Diese entscheidet dann, ob die Wärmepumpe nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ohne Genehmigung gebaut werden kann. Für die Bearbeitung sollten Sie rund vier Wochen einplanen.
Besondere Regeln gelten in Wasserschutzgebieten. Generell gilt dort die jeweilige Schutzgebietsverordnung. In folgenden Gebieten sind Sole-Wasser-Wärmepumpen nur unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen:
- Trinkwasserschutzgebiete Zone I und II
- Heilquellenschutzgebiete Zone I und II
- Trinkwassergewinnungsgebiete
Zulässig sind hier nur Erdwärmekollektoren mit einer geringen Einbautiefe von maximal fünf Metern. Außerdem kann es Einschränkungen bei der Wärmeträgerflüssigkeit geben.
Bohrung nach Bundesbergbaugesetz anmelden
Nach dem Bundesberggesetz (BBergG) gilt Erdwärme als "bergfreier Bodenschatz". Wenn die Erdwärme über einen Mittler, also eine Wärmepumpe, gewonnen wird, ist in der Regel keine Genehmigung erforderlich. Bohrungen müssen jedoch nach dem Bundesberggesetz der zuständigen Bergbehörde mitgeteilt werden. Dies übernimmt normalerweise das beauftragte Bohrunternehmen.
Genehmigungen gelten auch nach dem Bau der Wärmepumpe
Auch im Anschluss an die Bohrung sind noch einige Richtlinien zu beachten, um eine Geothermie Anlage ordnungsgemäß zu betreiben. Der beauftragte Fachbetrieb muss die Ergebnisse der Bohrarbeiten für das zuständige geologische Landesamt dokumentieren. Hierzu gehören Informationen zur geologischen Schichtenfolge, zu Zwischenfällen, die sich bei den Bohrarbeiten eventuell ergeben haben sowie Bohrgutproben und ein abschließender Bericht zur Fertigstellung der Bohrarbeiten.
Wenn die Wärmepumpe in Betrieb ist, müssen Sie den Kreislauf der Anlage im Auge behalten. Bei einem Leck im Kreislauf müssen Sie die Anlage umgehend stilllegen und die zuständige Verwaltungsbehörde informieren für das weitere Vorgehen. Auch bauliche Veränderung der Anlage oder Stsilllegung müssen der Verwaltungsbehörde rechtzeitig mitgeteilt werden.
Richtlinien der einzelnen Bundesländer
Alle wichtigen Informationen zu den Genehmigungen und Richtlinien für den Bau und den Betrieb einer Wärmepumpe haben die einzelnen Bundesländer in übersichtlichen Leitfäden zusammengetragen. Diese können Sie kostenfrei auf der Seite des Bundesverbands für Geothermie herunterladen.