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Durch Förderung Wärmepumpe bis zu 70 % billiger

Selten war der Zeitpunkt zum Heizungstausch günstiger. Bis zu 21.000 Euro Förderung vergibt der Staat aktuell für Wärmepumpen in Altbauten. Auch zinsgünstige Kredite und ein Steuerbonus sollen zum Heizen per Wärmepumpe ermuntern. Welche Voraussetzungen für die Förderung gelten und wo und wie Sie diese beantragen: Hier erfahren Sie es! Weiterlesen
Ariane Müller
Ariane Müller
18 Dez. 2024

Alles Wissenswerte zur Förderung der Wärmepumpe 2025

Wärmepumpen vielfach gefördert

Altbau:

  • Für eine Wärmepumpe erhalten Sie über die KfW einen Zuschuss von 30–70 % Ihrer Ausgaben – bis zu 21.000 Euro.
  • Brauchen Sie Hilfe bei der Finanzierung, bekommen Sie bei der KfW zusätzlich einen zinsgünstigen Kredit.
  • Mehrere Bundesländer und Städte vergeben eigene Zuschüsse und Kredite.
  • Machen Sie eine alte Wärmepumpe wieder effizienter, bekommen Sie über das BAFA eine Förderung von 15–20 %.
  • In allen Fällen müssen Sie den Förderantrag vor Maßnahmenbeginn stellen.
  • Alternativ können Sie 20 % der Kosten für Heizungstausch oder Optimierung in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Neubau:

  • Allein für die Wärmepumpe bekommen Sie keine Förderung.
  • Erreichen Sie dank ihr die Effizienzhaus-Stufe 40, haben Sie Anspruch auf einen staatlichen Förderkredit von bis zu 150.000 Euro.

Bis zu 21.000 Euro Förderung für neue Wärmepumpe in altem Gebäude

Statten Sie einen Altbau mit einer Wärmepumpe aus, übernimmt der Staat bis zu 70 % Ihrer Kosten. Besonders hoch fällt der Zuschuss aus, wenn Sie mit der Wärmepumpe eine alte Gas- oder Ölheizung ersetzen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestaltet sich seit 1. Januar 2024 wie folgt:

Neue Wärmepumpen-Förderung seit 2024

Übersicht der Wärmepumpen-Förderung 2024 | Grafik: © Heizungsfinder

Der Staat übernimmt bis zu 70 % Ihrer Kosten

Sie erhalten eine prozentuale Rückerstattung aller förderfähigen Kosten. Damit sind alle mit dem Heizungstausch verbundenen Ausgaben gemeint – und zwar bis zu einer Höhe von 30.000 Euro.

Wie viel Förderung Sie für Ihre Wärmepumpe bekommen, richtet sich außerdem danach, wie viele der Boni für Sie infrage kommen. Diese addieren Sie dann zur Grundförderung.

Allerdings hat der Staat auch hier einen Deckel festgelegt. Selbst, wenn Sie Anspruch auf alle Boni haben, bekommen Sie maximal 70 % Ihrer Kosten gefördert. Die maximale Förderung für Wärmepumpen in Privathaushalten beträgt somit 21.000 Euro (70 % von 30.000 Euro).

Maximale Wärmepumpen-Förderung 2025
Grundförderung30 %bis zu 9.000 Euro
+ Effizienzbonus35 %bis zu 10.500 Euro
+ Klimageschwindigkeitsbonus50 %bis zu 15.000 Euro
+ Effizienz- u. Klimageschwindigkeitsbonus55 %bis zu 16.500 Euro
+ Einkommensbonus60 %bis zu 18.000 Euro
+ Effizienz- u. Einkommensbonus65 %bis zu 19.500 Euro
+ Klimageschwindigkeits- u. Einkommensbonus (auch + Effizienzbonus möglich)70 %bis zu 21.000 Euro

Hochprozentig – Das Bonussystem in der Übersicht

Auf welche Boni Sie Anspruch haben, hängt zum einen davon ab, womit Sie jetzt heizen und welche Wärmepumpe Sie wählen, und zum anderen davon, wie viel Sie in den letzten Jahren verdient haben. Je höher die Effizienzsteigerung im Heizsystem und je niedriger Ihr Einkommen, desto mehr Förderung erhalten Sie.

Grundförderung in Höhe von 30 Prozent

Für eine Wärmepumpe im Altbau bekommen Sie in jedem Fall einen Zuschuss von 30 Prozent (siehe Voraussetzungen). Bei Anschaffung einer Hybrid-Wärmepumpe – also der Kombination mit einer neuen Gas- oder Ölheizung – gibt es die Förderung nur für die Wärmepumpe.

Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent

Wenn Sie Ihre Heizung zeitnah durch eine Wärmepumpe ersetzen, erhöht sich der Fördersatz um bis zu 20 Prozent. Voraussetzungen für den Klimageschwindigkeitsbonus sind:

  • Sie sind „selbstnutzender Eigentümer“. Das heißt: Der Heizungstausch erfolgt in einem Haus, das Ihnen gehört, und das auch Ihr Wohnsitz ist.
  • Derzeit heizen Sie mit einer Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung. Um den Bonus für eine Biomasse- oder Gasheizung zu bekommen, muss diese mindestens 20 Jahre ihren Dienst verrichtet haben.
  • Die alte Heizung wird komplett entfernt und entsorgt. Das neue Heizsystem darf keine fossilen Brennstoffe mehr nutzen. Soll die Wärmepumpe Teil einer Gas- oder Öl-Hybridheizung sein, erhalten Sie den Bonus also nicht.

Stichwort „Geschwindigkeit“: Den Bonus gibt es nur in den ersten Jahren in voller Höhe. Ab 2028 sinkt er alle 2 Jahre um 3 Prozentpunkte – und endet 2037 schließlich ganz:

  • 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028: 20 Prozent  
  • 1. Januar 2029 bis 31. Dezember 2030: 17 Prozent 
  • 1. Januar 2031 bis 31. Dezember 2032: 14 Prozent 
  • 1. Januar 2033 bis 31. Dezember 2034: 11 Prozent 
  • 1. Januar 2035 bis 31. Dezember 2036: 8 Prozent
Auch bei Austausch alter Wärmepumpe Förderung

Sie erhalten die BEG-Förderung übrigens auch, wenn Sie eine alte Wärmepumpe gegen eine neue tauschen. Denn laut KfW fördert der Staat alle Maßnahmen, die eine Verbesserung des energetischen Niveaus bewirken. So kommt es auch bei Wärmepumpen im Laufe des Betriebs zu Verschleiß und sie verlieren an Effizienz. Moderne Wärmepumpen arbeiten derweil nach den neuesten technischen Standards.

Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent

Von diesem Bonus profitieren Sie, wenn Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt. Dabei zählen die Einkommen aller im Haus lebenden Eigentümer und deren Ehe- oder Lebenspartner. Um den Bonus zu erhalten, brauchen Sie lediglich die Einkommenssteuerbescheide des letzten und vorletzten Jahres vor der Antragstellung. Beantragen Sie die Förderung für die Wärmepumpe 2024, zählt also, wie viel Sie 2021 und 2022 verdient haben.

Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent

Fällt Ihre Wahl auf eine Erdwärmepumpe oder Grundwasser-Wärmepumpe beziehungsweise eine Luftwärmepumpe, die ein natürliches Kältemittel (z. B Propan) verwendet, erhöht sich deren Förderung um 5 Prozent.

Wie sich die Förderung auf die Kosten Ihrer Wärmepumpen auswirkt

Wie viel Sie durch den staatlichen Zuschuss sparen, hängt von den Kosten Ihrer Wärmepumpe ab. Diese wiederum richten sich nach Typ, Modell und den Installationskosten. Bei letzteren können Sie sparen, indem Sie von mehreren Fachbetrieben Angebote einholen und diese vergleichen.

Ausgehend von Durchschnittspreisen können Sie von folgender Ersparnis ausgehen:

  • Die Kosten für eine Luftwärmepumpe liegen inklusive Installation bei etwa 15.000 Euro. Durch die Förderung von 30–70 % sparen Sie somit 4.500–10.500 Euro.
  • Die Kosten für eine Erdwärmepumpe inklusive Sondenbohrung betragen circa 30.000 Euro. Die Förderung lässt Sie also 9.000–21.000 Euro sparen.
  • Die Kosten für eine Grundwasser-Wärmepumpe liegen inklusive Anlegen der Brunnen ebenfalls bei rund 30.000 Euro. Auch hier sparen Sie durch die Förderung zwischen 9.000 und 21.000 Euro.

Förderkredit bei knappem Budget

Sollte die Anschaffung einer Wärmepumpe Ihr derzeitiges Budget übersteigen, bietet die KfW auch dafür Unterstützung an. So vergibt sie zusätzlich einen zinsgünstigen Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro (Programm 358).

Diesen können Sie beantragen, wenn:

  • Ihr Haushaltsjahreseinkommen nicht über 90.000 Euro liegt
  • und Sie die Wärmepumpe in Ihrem Haus einbauen,
  • in dem Sie selbst wohnen.

Der Ergänzungskredit ist an eine Förderzusage geknüpft. Die KfW gewährt ihn also nur, wenn Sie im Rahmen der Wärmepumpen-Förderung auch einen Zuschuss erhalten. Die Kreditsumme kann dann bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen. Um den Ergänzungskredit bei der KfW zu beantragen, brauchen Sie einen Finanzierungspartner. Dabei kann es sich um Ihre Hausbank, ein anderes Geldinstitut, eine Versicherung oder einen Finanzvermittler handeln. Dort schließen Sie vor Antragstellung einen Kreditvertrag ab.

Alternative zur BEG: Steuerbonus

Die BEG-Förderung für eine Wärmepumpe müssen Sie beantragen, bevor Sie diese kaufen und einbauen. Haben Sie eines oder beides bereits getan, ist aber noch nicht alles verloren. Dann haben Sie noch die Möglichkeit, sich einen Teil der Investitionskosten über Ihre Steuererklärung zurückzuholen. So können Sie dort im Jahr nach dem Heizungstausch 20 % der Handwerkerkosten geltend machen.

Einmalig steht Ihnen außerdem ein Steuerbonus für Sanierungen zur Verfügung. Dieser gilt für effizienzsteigernde Maßnahmen von bis zu 200.000 Euro. Hier erhalten Sie die 20 % auch auf die Anschaffungskosten für die neue Wärmepumpe.

Antrag, Anschaffung, Auszahlung – Der Ablauf der Wärmepumpen-Förderung

Ablauf Wärmepumpen-Förderung

Förderung für eine Wärmepumpe beantragen – So kommen Sie zu Ihrem Geld | Grafik: © Heizungsfinder

Bis Ende 2023 liefen alle Einzelmaßnahmen-Förderungen über das BAFA. Seit 1. Januar 2024 ist das BAFA nur noch für die Förderung von Heizungsoptimierungen zuständig.

Um Förderung für eine neue Wärmepumpe zu erhalten, müssen Sie nun einen Antrag über das Online-Portal der KfW stellen. Während Sie beim Ergänzungskredit einen Finanzierungspartner brauchen, können Sie den Förderantrag für den Investitionszuschuss selbst stellen – oder dies einen Fachbetrieb bzw. Energieberater erledigen lassen.

Dabei müssen Sie einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag einreichen. In diesem vereinbaren Sie mit dem ausgewählten Fachbetrieb den Einbau der Wärmepumpe. Auch das Datum der voraussichtlichen Umsetzung ist darin festzuhalten. Zu Ihrem Schutz muss der Vertrag eine spezielle Klausel enthalten: Derzufolge gilt er entweder erst bei Förderzusage (= aufschiebende Bedingung) bzw. nicht bei einer Absage (= auflösende Bedingung).

Bei der Antragsstellung müssen Sie die Höhe der zu erwartenden förderfähigen Kosten angeben. Diese Angabe runden Sie am besten etwas auf. Denn ist die Fördersumme erst einmal ermittelt, ist eine nachträgliche Erhöhung nicht mehr möglich – auch dann nicht, wenn Ihre Kosten am Ende höher ausfallen. Beantragen Sie den Klimageschwindigkeitsbonus oder den Einkommensbonus, müssen Sie dem Antrag außerdem eine Meldebescheinigung und einen Grundbuchauszug beifügen.

Sobald Ihnen die Eingangsbestätigung Ihres Förderantrags vorliegt, können Sie mit dem Heizungstausch beginnen. Wollen Sie sicher sein, die Förderung auch wirklich zu erhalten, sollten Sie die Zustellung des Zuwendungsbescheids abwarten. Von da an haben Sie 36 Monate Zeit, Ihre Wärmepumpe einzubauen (Bewilligungsfrist). In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung um zwei weitere Jahre möglich.

 Nach Inbetriebnahme Ihrer Wärmepumpe müssen Sie innerhalb von 6 Monaten einen Verwendungsnachweis einreichen. Dem Zuwendungsbescheid entnehmen Sie, welche Unterlagen dafür benötigt werden (u. a. Rechnungen, Kontoauszüge und Fachunternehmererklärung). Die KfW prüft diese. Gibt es dabei keine Unstimmigkeiten, wird Ihnen anschließend die Fördersumme überwiesen.

Kombination von Förderprogrammen

Grundsätzlich können Sie die Wärmepumpen-Förderung der BEG mit anderen Fördermitteln kombinieren. Allerdings darf für dieselbe Maßnahme immer nur ein Antrag bei der KfW gestellt werden.

Was hingegen nicht gestattet ist, ist eine Kombination aus BEG-Förderung und Steuerbonus. Wenn Sie also bereits für Ihre neue Wärmepumpe eine Förderung erhalten haben, dürfen Sie deren Einbau im Anschluss nicht mehr in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Was Sie auf jeden Fall prüfen sollten, ist die Kombination der BEG mit einer Förderung Ihres Bundeslandes oder Ihrer Stadt beziehungsweise Kommune.

Die Wärmepumpen-Förderung der Bundesländer

Folgende Bundesländer haben aktuell (Stand Dezember 2024) eine Förderung für Wärmepumpen:

BundeslandFörderprogramme
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt

Da diese Fördertöpfe häufig schnell geleert sind, sollten Sie nicht zu lange mit der Entscheidung für eine Wärmepumpe warten. Möglicherweise gibt es auch auf kommunaler Ebene eine Förderung für regenerative Heiztechnik. Ein regionaler Fachbetrieb kann Ihnen darüber Auskunft geben.

Über BAFA Förderung von Wärmepumpen-Optimierung

Nicht nur für den Austausch, sondern auch für die Optimierung einer Heizung gibt es Förderung. Diese erhalten Sie über das BAFA. Dort können Sie einen Zuschuss beantragen, wenn

  • Ihre derzeitige Wärmepumpe seit mindestens zwei Jahren in Betrieb ist,
  • sich in einem Altbau (Bauantrag ist mindestens 5 Jahre her) befindet, welcher maximal 5 Wohneinheiten hat
  • und die Mindestinvestionssumme 300 Euro beträgt.

Eine noch junge Wärmepumpe müssen Sie schließlich nicht gleich austauschen. Sie können jedoch durch gezielte Maßnahmen dafür sorgen, dass sie wieder effizienter arbeitet. Der Staat unterstützt dies mit einem Zuschuss von 15 %. Mögliche Maßnahmen sind:

  • Austausch der Heizkörper
  • Dämmen der Rohrleitungen
  • Durchführen eines hydraulischen Abgleichs
  • Installation von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • Anpassen der Vorlauftemperatur und Pumpenleistung

Geschieht die Heizungsoptimierung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans, bekommen Sie zusätzlich den iSFP-Bonus von 5 %.

Keine Einzelförderung für Wärmepumpe im Neubau

Förderung für eine Wärmepumpe im Neubau erhalten Sie nur indirekt. So fördert der Staat hier nicht einzelne Maßnahmen, sondern das Gebäude in seiner Gesamtheit. Dafür muss es dank Dämmung, Photovoltaik und Wärmepumpe auf den Effizienzhaus-Standard 40 kommen. So ist eine Voraussetzung im Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“, dass nicht mit Gas, Öl oder Biomasse geheizt wird. Planen Sie ein Haus entsprechend der Vorgaben, erhalten Sie für dessen Bau einen zinsgünstigen Förderkredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit.

Wärmepumpe vor Neubau

Für eine Wärmepumpe im Neubau gibt es keine Zuschüsse. | Foto: © Ariane Müller

Voraussetzungen für die Förderung einer Wärmepumpe

Für eine Förderung kommen Luftwärmepumpe, Erdwärmepumpe und Grundwasserwärmepumpe infrage. Denn alle drei können sowohl heizen als auch Warmwasser bereiten.

Dies trifft nicht auf Warmwasser-Wärmepumpen zu. Sie erwärmen lediglich Brauchwasser. Für sie allein bekommen Sie die Förderung daher nicht. Sie können sie sich aber als Umfeldmaßnahme mitfördern lassen. Das heißt: Wenn Sie sich eine Warmwasser-Wärmepumpe zusammen mit einem förderfähigen Heizsystem zulegen, erhalten Sie den Zuschuss auf die Gesamtanlage.

Damit Sie eine Wärmepumpe gefördert bekommen, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

Tabelle zur jahresbedingten Raumheizungseffizienz nach Wärmepumpenart

Eine gute Raumheizungseffizienz ist eine Grundbedingung für die Förderung einer Wärmepumpe. | © Heizungsfinder

  • Einbau von mindestens einem Wärmemengenzähler
  • Einbau eines Stromzählers
  • hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
  • Anpassen der Heizkurve an das Gebäude
  • bei Wärmepumpen mit neuer Erdsondenbohrung: Abschluss einer verschuldensunabhängigen Versicherung gegen unvorhergesehene Sachschäden und Zertifizierung der Bohrfirma nach DVGW
Keine Förderung für Eigenbau, dafür aber für Eigen-Einbau

Nicht förderfähig sind Eigenbauanlagen sowie Prototypen, von denen bisher weniger als vier Exemplare in Betrieb sind. Auch gebrauchte Anlagen erfüllen die Anforderungen der Wärmepumpen-Förderung nicht.

Dafür erhalten Sie jedoch auch dann Förderung, wenn Sie die Wärmepumpe selbst einbauen. Sie können dann zwar Ihre Arbeitszeit nicht in Form von Installationskosten geltend machen. Aber Sie bekommen einen Anteil der Materialkosten bezuschusst. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass ein Energieeffizienz-Experte oder Heizungsfachbetrieb Ihnen per Verwendungsnachweis bescheinigt, dass alle Arbeiten korrekt durchgeführt wurden und die angegebenen Kosten stimmen.

Fazit: Holen Sie sich die Wärmepumpen-Förderung, solange es sie noch gibt

Wenn die letzten Jahre eines gezeigt haben, dann, dass Förderungen gerne mal kurzfristig gesenkt oder sogar ganz gestrichen werden. Angesichts der derzeitigen politischen Lage ist ein Fortbestand der BEG-Förderung in dieser Form äußerst unsicher. Bisher wurde noch kein Bundeshaushalt für 2025 beschlossen. Ob in den nächsten Monaten noch Geld zur Förderung neuer Heizungen verfügbar ist, ist nicht garantiert. In der BEG selbst heißt es, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht und diese von den veranschlagten Haushaltsmitteln abhängig ist. Wollen auch Sie von den bis zu 70 % profitieren, sollten Sie sie sich am besten noch 2024 sichern. Zur Umsetzung haben Sie dann ja bis zu 3 Jahre Zeit.

Eine Wärmepumpe ist zwar teurer in der Anschaffung als eine Gas- oder Ölheizung. Angesichts gestiegener Gasnetzpreise, der in den kommenden Jahren weiter steigenden CO2-Abgabe und der im nächsten Jahr vielerorts sinkenden Strompreise haben Sie mit einer Wärmepumpe künftig aber die geringeren Betriebskosten. Und bereits jetzt erzielen Häuser mit Gas- und Ölheizungen schlechtere Verkaufspreise. Eine Wärmepumpe stellt somit auch eine Wertsteigerung Ihrer Immobilie dar.

➤ Meine Empfehlung daher: Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, sich eine Wärmepumpe zuzulegen, handeln Sie bald. Besser wird die Förderung sehr wahrscheinlich nicht mehr. Viel eher ist davon auszugehen: Je mehr sich die Vorteile von Wärmepumpen zeigen, desto weniger hat der Staat Grund, durch Förderung für sie zu werben. Noch haben Sie die Möglichkeit, Ihre Investitionskosten um bis zu 70 % zu senken.

FAQ

Wieviel Förderung gibt es für eine Wärmepumpe?
Für eine Wärmepumpe bekommen Sie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eine Rückerstattung von bis zu 70 % Ihrer Kosten sowie – bei Bedarf – einen zinsgünstigen Kredit zur Finanzierung. Haben Sie es verpasst, diese Förderung vor Kauf und Installation der Wärmepumpe zu beantragen, bleibt Ihnen noch der Steuerbonus in Höhe von 20 %. Möchten Sie die Effizienz Ihrer bereits vorhandenen Wärmepumpe steigen, unterstützt der Staat entsprechende Maßnahmen zu 15–20 %. Für den Einbau einer Wärmepumpe im Neubau gibt es keine direkte Förderung. Hier wird sie nur mitgefördert, wenn sie dazu beiträgt, dass das Gebäude die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht.
Wie beantrage ich Förderung für eine Wärmepumpe?
Wollen Sie Ihre alte Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzen beziehungsweise erweitern, müssen Sie sich an die KfW wenden. In deren Online-Portal stellen Sie oder ein von Ihnen beauftragter Experte den Förderantrag. Dies muss vor Kauf und Einbau der Wärmepumpe erfolgen.
Förderung für eine Wärmepumpe: Wie lange wird es sie noch geben?
Das lässt sich nicht mit Sicherheit sagen. Da jedoch nicht alle politischen Parteien die Förderung unterstützen, kann es durchaus passieren, dass sie in nicht allzu ferner Zukunft abgeschafft oder zumindest stark gesenkt wird.
Ariane Müller
Ariane Müller ist Fachredakteurin für energetisches Bauen und Sanieren. Sie informiert über die verschiedenen Heizungsarten, die Möglichkeiten der eigenen Stromgewinnung und Wege zur besseren Gebäudedämmung.
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